dudi
Threadstarter
- Mitglied seit
- 31.10.2012
- Beiträge
- 22
Moin Moin
ich hab da jetzt ein massives problem mit meinem schornsteinfeger!!
ein kunde von mir hatte ein altes haller meurer gerät bj 74 !!! was jetzt den geist aufgegeben hat... ersatzteile sind nicht mehr aufzutreiben...
gut..oranier ist noch die der einzige hersteller der solche geräte vertreibt und für teuer geld verkauft. benötigte leistung war 11,7 kw und oranier bietet maximal 7 kw an...
kunden und Vermieter darauf hingewiesen und neues Gerät bestellt und angebaut. soweit auch alles in ordnung.nach 2 monaten sagt der schorni...anlage stillgelegt wegen nichteinhaltung der abstandsvorschriften zu brennbaren materialien!?
Laut Einbauvorschrift muss ich 25 cm abstand halten..kann ich aber nicht da baulich nicht möglich! Oberkante Gerät bis zur Fensterbank unterseite sind ca 5cm... und ich habe auch keine möglichkeit das gerät seitlich zu versetzen...
die einzige lösung wäre die Fensterbank bündig mit dem mauerwerk zu kürzen...da spring mir aber der mieter mächtig in den nacken!
gibt es dafür nicht einen Bestandsschutz wie bei Elektro-Anlagen,wo die alten bestimmungen noch aussreichen?
mfg stefan
ich hab da jetzt ein massives problem mit meinem schornsteinfeger!!
ein kunde von mir hatte ein altes haller meurer gerät bj 74 !!! was jetzt den geist aufgegeben hat... ersatzteile sind nicht mehr aufzutreiben...
gut..oranier ist noch die der einzige hersteller der solche geräte vertreibt und für teuer geld verkauft. benötigte leistung war 11,7 kw und oranier bietet maximal 7 kw an...
kunden und Vermieter darauf hingewiesen und neues Gerät bestellt und angebaut. soweit auch alles in ordnung.nach 2 monaten sagt der schorni...anlage stillgelegt wegen nichteinhaltung der abstandsvorschriften zu brennbaren materialien!?
Laut Einbauvorschrift muss ich 25 cm abstand halten..kann ich aber nicht da baulich nicht möglich! Oberkante Gerät bis zur Fensterbank unterseite sind ca 5cm... und ich habe auch keine möglichkeit das gerät seitlich zu versetzen...
die einzige lösung wäre die Fensterbank bündig mit dem mauerwerk zu kürzen...da spring mir aber der mieter mächtig in den nacken!
gibt es dafür nicht einen Bestandsschutz wie bei Elektro-Anlagen,wo die alten bestimmungen noch aussreichen?
mfg stefan