KarlZei
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Ab 9:02 ...
Das lassen unsere regionalen Versorger nur bei Gefahr im Verzug zu, ansonsten müssen Zähler und Regler in die Dichtheitsprüfung mit einbezogen werden.Für Dichtheitsprüfung entferne ich auch den Zähler
Also ist das nicht unnormal?!? Hier wurde das AFAIR mit einem elektronischen Messgerät via Anschluss an die Therme gemacht.Für Dichtheitsprüfung entferne ich auch den Zähler
Hier wurde das AFAIR mit einem elektronischen Messgerät via Anschluss an die Therme gemacht.
In dem Marktcheck-Beitrag ging es nach meinem Verständnis doch nur um die 12-jährige Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Und die meinte ich auch; hatte der Betrieb nach dem Thermentausch durchgeführt.Dann entspricht das aber nicht gültigen Vorschriften.
1. Belastunsgprüfung mit 1 Bar und 10 Minuten Prüfzeit.
2. Dichtheitsprüfung nach TRGI 2008 . Im Falle "unseres" Messgerätes erfolgt die Prüfung mit ca 154 mbar auch über 10 Minuten Prüfzeit
ging es nach meinem Verständnis doch nur um die 12-jährige Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Ich denke, hier geht es ein wenig aneinander vorbei. Belastungsprüfung gilt für neu verlegte Leitungen ohne Armaturen; Gasdruckregelgeräte; Gaszähler sowie Gasgeräte und deren zugehörige Regel- und Sicherheitseinrichtungen.Die beinhaltet in meinen Augen die von mir genannten Prüfschritte.
Also hier liegen ca. 14m Gasleitung zwischen Absperrung an der Hauseinführung und Therme auf dem Dachboden. Ca. 85% sind unter Estrich oder unter Putz verlegt. Ich glaube nicht, dass Du da sinnvoll 'schnüffeln' kannst.Das was du beschreibst ist ist nichts anderes als das "abschnüfflen" mit Testgerät, was ich sowieso bei jeder Wartung durchführe und mit dem sich Kaminkehrer ein Zubrot verdienen.
Aus welchem Material ist die Gasleitung?Ca. 85% sind unter Estrich
Passt!!aus feinstem Kupfer, gelötet