FrierHutzel
Threadstarter
Nach der diesjährigen Prüfung unserer Gastherme in der Ferienwohnung (Nordseeküste) erhielten wir ein ausgefülltes Formular "Hinweise auf Verpflichtungen nach § 97 Abs. 1 und 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für den Eigentümer gemäß § 97 Abs. 3 Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Darin ist ein Haken gesetzt bei "Die Ausstattung von Zentralheisungen mit Regelanlagen ....."
Was genau bedeutet das für uns?
An wen müssen wir uns wenden und läßt sich etwas über die Kosten schätzen, die auf uns zukommen?
Plan B wäre der Austausch der Gastherme durch einen modernen und umweltfreundlicheren "Wärmespender", der ja die Wohnung auch dann heizen muss, wenn wir nicht vor Ort sind (etwa 95% des Jahres).
Darin ist ein Haken gesetzt bei "Die Ausstattung von Zentralheisungen mit Regelanlagen ....."
Was genau bedeutet das für uns?
An wen müssen wir uns wenden und läßt sich etwas über die Kosten schätzen, die auf uns zukommen?
Plan B wäre der Austausch der Gastherme durch einen modernen und umweltfreundlicheren "Wärmespender", der ja die Wohnung auch dann heizen muss, wenn wir nicht vor Ort sind (etwa 95% des Jahres).