Fragen zu Gasthermen/Brennwertthermen

Diskutiere Fragen zu Gasthermen/Brennwertthermen im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Evtl. müsste bei uns in der Wohnung einen neue Gastherme/Brennwerttherme eingebaut werden. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 8 Eigentümern Dazu...

pstein

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Evtl. müsste bei uns in der Wohnung einen neue Gastherme/Brennwerttherme eingebaut werden. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 8 Eigentümern

Dazu noch ein paar Fragen:

1.) Soweit ich mitbekommen habe muss bei dem Einbau einer Brennwerttherme ein eigener Abzug im Kamin verlegt werden. das könnte schwierig werden.

Daher geht die Tendenz zu einer "traditionellen" Heizwerttherme.

Ist das ungewöhnlich oder werden auch heute noch viele alte (=Nicht-Brennwert) Gasthermen eingebaut?

2.) Ich würde mir gerne das Modell der Gastherme selber aussuchen.

Kann jeder Heizungsbauer jede Gastherme einbauen. oder sind viele an bestimmte Lieferanten gebunden?

3.) Was kostet etwa der reine Einbau (=NUR Arbeitszeit + MWst) einer Heizwert-Gastherme? Zuleitungen und Kamin sind vorhanden.

Danke
Peter
 
Hausdoc

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1. Kaminkehrer zum Kaffee einladen.....
2.Kannst du...... jedoch sollte der Fachmann später das Gerät die Folgezeit kompetent betreuen können. Das setzt vorraus daß er das verbaute Gerät gut kennt.
3. NUR Einbau gibts nicht. Der Fachmann muss(!!) auch vom Verkauf des Gerätes leben. Gesamt kostet das im Schnitt gut 6000€
 
tricotrac

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1.) Soweit ich mitbekommen habe muss bei dem Einbau einer Brennwerttherme ein eigener Abzug im Kamin verlegt werden. das könnte schwierig werden.

Daher geht die Tendenz zu einer "traditionellen" Heizwerttherme.
Wenn das ein Einzelgerät im Einfamilienhaus ist, so wird das ein Brennwertgerät. So ist das seit September 2015 geregelt. Kamin = Mir ist kein Fall bekannt, wo man da kein flexibles Abgassystem aus Kunststoffrohr hinein bekommen hat. Zusätzlich geschaffen werden muss eine Entsorgung des anfallenden Kondensats mittels häuslicher Abwässer.
 
tricotrac

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Danke der Korrektur ! Habe ich glatt überlesen.

Bisher noch geltende Ausnahmeregelung dafür :

Raumluftabhängige Heizwert-Kamingeräte bis 10 KW und Gas-Heizwert-Kombigeräte bis 30 KW an mehrfach belegten Schornsteinen.

Also wie in Beitrag #2 empfohlen den Bezirksbevollmächtigten (früher Bezirksschornsteinfegermeister) einladen.
 
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