Frage zur BAFA-Förderung

Diskutiere Frage zur BAFA-Förderung im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Ersatz der Ölheizung wurde im letzten Jahr mit 40% gefördert. Dürfen die Arbeitsstunden in der Einkommenssteuer angesetzt werden?

errut

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Ersatz der Ölheizung wurde im letzten Jahr mit 40% gefördert.
Dürfen die Arbeitsstunden in der Einkommenssteuer angesetzt werden?
 

KarlZei

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Nein. Siehe § 35a EStG.
 
cephalopod

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Richtig, weil

.... Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
 

bendo

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Ersatz der Ölheizung wurde im letzten Jahr mit 40% gefördert.
Du sprichst vermutlich in Kombination mit dem Einbau einer neuen, förderfähigen Anlage, die ihrerseits bereits mit 30% gefördert wird. Darauf gibt`s dann 10%-Punkte, wenn die neue Anlage gegen den Abbau/Ersatz einer Ölheizung erfolgt.
Gruß, bendo
 

errut

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Ja, so ist das gemeint.
 

Yeoman

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Bedeutet es auch, dass man in einem vermieteten Objekt die Heizung nach Förderung steuerlich nicht abschreiben / ansetzen kann ?
 

1731

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Zumindest die 30 oder 40 Prozent Förderung nicht mehr.
 
cephalopod

cephalopod

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Bedeutet es auch, dass man in einem vermieteten Objekt die Heizung nach Förderung steuerlich nicht abschreiben / ansetzen kann ?
Klar geht das, aber natürlich nur das, was Du tatsächlich bezahlt hast.
 

LiveOnStage

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Soll jetzt hier kein Tipp werden, aber.
Die BAFA und das Finanzamt tauschen keine Daten aus. Ich liebe unseren Datenschutz.
 

Yeoman

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Wie hoch wird denn nun die Förderung für den Tausch von Ölheizungen nach Habecks neuestem Streich ?

Gibt es auch einen KfW Kredit für den Tausch, so dass man Förderung mit Kredit kombinieren kann ?
 

LiveOnStage

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defacto jetzt beantragen. Bis dato ist die Tinte noch nicht auf dem Papier
 
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