Und natürlich ist das kein Eingriff in die Steuerung des Wärmeerzeugers;
Da liegst du falsch.
Die Verantwortung für die Gasanlage ist in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt. Gemäß § 13 ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung der Anschlussnehmer verantwortlich.
Am Gasversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossene Gasanlagen dürfen nur nach den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen - z. B. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert, betrieben und instand gehalten werden.
Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten an Gasanlagen und Gräten von einem qualifizierten Installationsunternehmen ausführen zu lassen, welches im Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragen ist.
Es dürfen nur Materialien und Gasgeräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist.
Bei der Verwendung der Teile sind die Anleitungen der Hersteller bzw. Herstellervorgaben zu beachten.
Das hast du beachtet?
Die Meinung von tado dazu;
In der Heizungswelt ist es üblich Regelungen eines Herstellers mit Thermen eines anderen Herstellers zu kombinieren. So kann auch tado° an verschiedenste Heizsysteme angeschlossen werden. Hierbei ist nur darauf zu achten, dass tado° die Schnittstelle unterstützt, über welche die Therme gesteuert wird.