Frage zu H Gas Umstellung

Diskutiere Frage zu H Gas Umstellung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; In unserer Region soll im April von L auf H Gas umgestellt werden. Der Versorger hat im letzten Jahr schon die Geräte erfasst und hat uns jetzt...

misc01

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In unserer Region soll im April von L auf H Gas umgestellt werden. Der Versorger hat im letzten Jahr schon die Geräte erfasst und hat uns jetzt einen Termin Ende Februar für die Umrüstung der Therme geschickt. Nun frage ich mich, ob es schädlich ist, wenn das umgerüstete Gerät in der H Konfiguration noch einen Monat mit L Gas betrieben wird. Mir ist klar, dass die Techniker nicht an einem Tag eine ganze Stadt umrüsten können, und man zwangsläufig für die Übergangszeit mit einem nicht zur eingespeisten Gasart passenden Gerät auskommen muss. Was passiert, wenn das zu früh umgerüstete Gerät noch mit L Gas läuft, bzw. ein noch nicht umgerüstetes Gerät bereits mit H gas versorgt wird?

Ich erinnere mich, dass bei der letzten Ablesung der Herr von den Stadtwerken meinte, wir seien mit der Umrüstung erst spät dran, da wir eine Brennwerttherme (Vitodens) haben.
 

misc01

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Dort finde ich nur den Hinweis:
"ACHTUNG: Nicht angepasste Gasgeräte können nach der Umstellung auf H-Gas beschädigt werden."

Was passiert im umgekehrten Fall? Kann ein umgerüstetes Gerät auch beschädigt werden, wenn es für die Zwischenzeit mit L Gas versorgt wird?
 
tricotrac

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Was passiert im umgekehrten Fall? Kann ein umgerüstetes Gerät auch beschädigt werden, wenn es für die Zwischenzeit mit L Gas versorgt wird?
Als Vorabinformation : Unsere Umstellung hier in der Region fand vor vierzig Jahren statt. Im Zweifelsfall bitte beim örtlichen Gasversorger nachfragen !
Unter Vorbehalt meine persönliche Meinung dazu : Es sollte kein Schaden entstehen nach der Umrüstung. Das H - Gas wird zeitnah eingeleitet und drückt das im Leitungsnetz noch vorhandene L- Gas heraus. Deswegen wird es im privaten Haushalt auch keine Versorgungsunterbrechung geben.
Lies hier :
Bundesnetzagentur - Umstellung L- auf H-Gas "Abschnitt Versorgungsunterbrechung"
 

misc01

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Das H - Gas wird zeitnah eingeleitet und drückt das im Leitungsnetz noch vorhandene L- Gas heraus. Deswegen wird es im privaten Haushalt auch keine Versorgungsunterbrechung geben.
Lies hier :
Bundesnetzagentur - Umstellung L- auf H-Gas "Abschnitt Versorgungsunterbrechung"
Laut Bundesnetzagentur: "Die Umstellung erfolgt entlang einzelner Leitungsstränge Ihres örtlichen Erdgasnetzes." Heißt das, die schalten einzelne Stadtviertel oder Straßenzüge separat auf die neue Gasart um? Ist das plausibel? Auf der Webseite unserer Stadtwerke steht nur, der Wechsel erfolgte im April, ohne genauere Angabe. Zwischen dem angekündigten Technikerbesuch Ende Februar und irgendwann im April liegen 1 bis 2 Monate. Das kommt mir nicht sehr zeitnah vor.
 
tricotrac

tricotrac

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Heißt das, die schalten einzelne Stadtviertel oder Straßenzüge separat auf die neue Gasart um? Ist das plausibel?
Ja, ich habe als Lehrling das Ende der Umstellung von Stadtgas auf Erdgas H miterlebt. Das ging Straßenzug für Straßenzug in reinen Wohngebieten.

Auf der Webseite unserer Stadtwerke steht nur, der Wechsel erfolgte im April, ohne genauere Angabe
Ruf doch einfach beim örtlichen Gasversorger an ! Die sollten die genauen Termine vorliegen haben. Mehrere tausend Gasgeräte umstellen braucht Zeit, deshalb vermutlich auch der reine Monatshinweis auf der Website.
 

misc01

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Ich habe mittlerweile die Auskunft, dass die Techniker bei uns zwei mal kommen werden. Der erste Termin, einen Monat vor der Umstellung der Einspeisung, betrifft lediglich das Kochfeld. Es soll einen weiteren Termin für die Heizung geben, der nach dem Wechsel der Einspeisung stattfinden soll. Laut dem Energieversorger lassen sich Brennwertheizungen erst einstellen, wenn das H-Gas bereits eingespeist wird. Ist das nachvollziehbar? Es wird in unserem Ort auch nicht straßenweise umgestellt, der Wechsel findet für die gesamte Stadt auf einmal statt, (laut Zeitungsbericht sind davon 7500 Heizungen betroffen). Wieviel Zeit zwischen Wechsel bei der Einspeisung und Umbau der Heizung liegen wird, konnte der Versorger mir noch nicht sagen. Nach der Auskunft der Hotline soll das kein Problem sein, wenn das Gerät in der alten Konfiguration eine Zeit lang mit dem neuen Gas läuft.

Dies steht im Widerspruch zu der Aussage der Bundesnetzagentur, dort ist zu lesen:
"Bitte beachten Sie: Gasgeräte, die nicht an die neue Gasbeschaffenheit angepasst sind, sollten nach der Umstellung auf H-Gas nicht weiter genutzt werden."

Jetzt bin ich verunsichert. Soll ich die Heizung in dem betreffenden Zeitraum ausgeschaltet lassen? Im April mag das notfalls für ein paar Tage gehen, aber ohne Warmwasser ist das auch nicht toll. Welche Schäden können denn auftreten, wenn die Anlage unangepasst läuft?
 

sci666

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Hallo Leute, ich kram mal das thema aus, ich komme aus dem rhein sieg kreis und im April wird es akut !

ich habe schon in 2019 vereinbart, dass wir die Umrüstung auf eigene Kappe durchführen lassen. da wir keine Lust haben diese Firma des Netzbetreibers bei uns herumzumurksen. Einen entsprechenden Nachweis zur Umrüstung muss man natürlich einreichen - ganz klar !

google zeigt ja tolle Bewertungen zu "Gatter #3" ....

Nun bekam ich wieder mehrere anrufe einen Termin mit denen zur "Erhebung" zu machen, denn auch wenn man es selbst machen lässt, eine Erhebung müsse sein um die Geräte im Netz zu ermitteln und die Daten nachhalten zu können.

Das ganze hat was für mich von Bespitzelung und Gängelung, wenn ich doch selbst Umrüste und den Nachweis erbringe warum müssen die in unser Haus ? Ich dachte die Zuständigkeit des Gasbetreibers endet beim Zähler !?!?!?!?! Ich glaube langsam unsere Grundrechte werden immer weiter reduziert durch die Hintertür, das war schon beim Mikrozensus so wo bei Nichtausfüllen Ordnungshaft !!!!!! angedroht wurde !!!!!!

Gerade jetzt während der verschärften Corona Regeln gehen dann de Gatter 3 Leute in JEDEN Haushalt .... etwas unglücklich ..... bringen die auch dann einen Negativen Coronatest mit ????
 
tricotrac

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Das ganze hat was für mich von Bespitzelung und Gängelung, wenn ich doch selbst Umrüste und den Nachweis erbringe warum müssen die in unser Haus ? Ich dachte die Zuständigkeit des Gasbetreibers endet beim Zähler !?!?!?!?! Ich glaube langsam unsere Grundrechte werden immer weiter reduziert durch die Hintertür, das war schon beim Mikrozensus so wo bei Nichtausfüllen Ordnungshaft !!!!!! angedroht wurde !!!!!!
Querdenker ? Versuche es mal einfach mit "Klar Denken". Dein Gasversorger hat berechtigtes Interesse zu wissen, was er wen mit wie viel Energie zu versorgen hat. Dafür muss er als Versorger eben wissen wie viele und welche gasbetriebenen Wärmeerzeuger mit welcher thermischen Leistung in einer Versorgungseinheit sind. Das gilt sowohl für private wie gewerbliche Einheiten.
Alternativ meldest du deinen Gasanschluss beim Versorger ab und kümmerst dich um eine andere Energieart für deine Wärmeversorgung.

Gerade jetzt während der verschärften Corona Regeln gehen dann de Gatter 3 Leute in JEDEN Haushalt .... etwas unglücklich ..... bringen die auch dann einen Negativen Coronatest mit ????
Ich wäre bei jedem Einkauf besorgter um meine Gesundheit, wie beim Hausbesuch eines Handwerkers. Könnte es möglich sein, dass dieser mit genau deinem Gedankengang gerne ins Haus kommt ?
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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Dein Gasversorger hat berechtigtes Interesse zu wissen,
Muss, weil es die Politik fordert! Tolle Einfälle von deren Seite müssen immer andere umsetzen und sich die Diskussionen anhören.
Bespitzelung und Gängelung
Was meist du was da alles auf deinem Smartphone läuft, da mach dir mal Gedanken.
Geräte im Netz zu ermitteln und die Daten nachhalten zu können.
Das sollte der Netzbetreiber eigentlich haben! Was hat er denn mit seinen Daten gemacht? Denn Anmeldung und Veränderungen sind zu melden an Gasanschlüssen.
 
Wolfhaus

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Heute von meiner Bank erhalten, wirst du auch bekommen, wenn du noch ein Konto hast! (kein Witz!)
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Liebe Kundin, lieber Kunde,
zum 22.02.2021 aktualisieren wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir vereinfachen und konkretisieren
damit Auskunfts- und Mitteilungspflichten, die unsere Kunden und Kundinnen der Bank gegenüber
haben. Diese Regelungen vereinbaren wir mit Ihnen, um unsere regulatorischen Verpflichtungen zur Verhinderung
von Geldwäsche erfüllen zu können.
Wir haben die Regelungen in Ziffer 11 Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend
angepasst. Sie finden sie auf der Rückseite.

Aus diesem Grund wären wir bei einem Widerspruch gegebenenfalls gezwungen, unsere Geschäftsbeziehung mit angemessener Frist und vorheriger Information zu kündigen. Lediglich bei bestimmten Produkten (z.B. Baufinanzierungen) werden wir keine Kündigung aussprechen.

Weitere Mitteilungspflichten. (Auszug)

Die ING stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz
sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen
über Kunden und wirtschaftlich Berechtigte, über
deren Geschäftstätigkeit und – soweit erforderlich – über
die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend „Kundendaten“)
in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert
werden. Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte
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angestellt, selbstständig, in Rente) und zur Branche, in der
die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. Handel, Baugewerbe,
öffentlicher Dienst). Um die Kundendaten aktuell
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Aufforderung der ING - zum Zwecke der Geldwäscheprävention
Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen
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vom Kunden geeignete Nachweise anzufordern.
Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat
der Kunde der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit,
seiner Telefonnummer sowie seiner E-Mail-Adresse
unverzüglich mitzuteilen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Bayer Laura Wirtz
Leiter Service Leiterin Daily Banking
 
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