Pusteblume99
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Meine Eltern, die älter sind und sich mit behördlichen Sachen nicht auskennen, haben sich in 12/2020 eine Gastherme einbauen lassen (Umrüstung von Öl auf Gas). Der Bezirksschornsteinfeger kam zu einer Abnahme im Mai 2021. Neulich meinte ich zu ihnen, dass eine Kehrung/Überprüfung ansteht und sie sollen mal in ihren Feuerstättenbescheid schauen. Erst da fiel dann auf, dass es keinen gibt und auch der "alte" Bezirksstornsteinfeger sei vor Monaten "untergetaucht" (so wurde es uns gesagt). Jedenfall gibt es keine Unterlagen von der Prüfung im Mai 2021 - auch nicht beim "alten" Bezirksschornsteinfeger. Der inzwischen neu bestellte Bezirksschornsteinfeger war am 21.12.2022 zur Feuerstättenschau da (quasi ist es die erste Feuerstättenschau) und hat nun den Feuerstättenbescheid als nächsten Prüfzeitraum 01.04.2024 bis 15.07.2024 erfasst. Ist das richtig? Der Schornsteinfeger soll angemerkt haben, dass er immer in dem Ort in der angegeben Zeit kehrt, so dass für ihn am besten sei, wenn er diesen Zeitraum wählt. Ist der Zeitraum richtig oder könnte ich bitten, z.B. das 4. Quartal 2024 als nächsten Zeitraum aufzunehmen? Wonach richtet sich der Zeitraum, der festgelegt wird? Würde bitte jemand, der sich auskennt, einen Rat geben?