Feuerstättenbescheid / Gültigkeitsdauer ?

Diskutiere Feuerstättenbescheid / Gültigkeitsdauer ? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, der Schornsteinfeger war da und hat mir den Feuerstättenbescheid zukommen lassen(Gas-Brennwert-Therme). Hier stehen jetzt 2 Termine drauf...

H.Wagner

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Hallo,

der Schornsteinfeger war da und hat mir den Feuerstättenbescheid zukommen lassen(Gas-Brennwert-Therme).
Hier stehen jetzt 2 Termine drauf: Juli 2022 und Juli 2024

Soll nicht noch ein 3ter Termin vermerkt sein ? Ich bin von einer 7-jährigen Gültigkeit ausgegangen, sofern nichts an der Anlage geändert wird...
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Nein, gilt immer nur bis zur nächsten Feuerstättenschau. Mooomentle mal:
Vaillant auroCOMPACT VSC S 196/3-5 200 R1 ist doch mit Solaranlage fürs WW?! Dann gibts sinngemäß "KEINE Überprüfung im Sommer, sondern nur vor dem 30.4. und nach dem 1.10.", da in der Zeit das Gerät nicht bestimmungsgemäß in Betrieb ist und eine Anlage nicht ausschließlich zur Überprüfung inbetriebgenommen werden darf. Denn auf seinem Auto/Briefumschlag/Hintern steht doch groooß "WIR sorgen für....Umweltschutz....Energieeinsparung"....das würde ja sonst nicht zutreffen und von Ignoranz oder schlichtweg bornierter Dummheit zeugen. Da Du ohnehin einen Anspruch darauf hast einen Fristbereich nach DEINER Wahl zu bekommen und diesen sogar technisch begründen kannst MUSS er dies entsprechend ändern. Ebenso muss der Fristbereich zwei bis drei Monate betragen. Er macht das nur so eng um evtl Konkurrenten auszubooten, bringt dabei aber auch sich selbst in die Terminenge und muss sich dann bei Fristüberschreitung quasi selbst an die Behörde melden....
 
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H.Wagner

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Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Während der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Im Anschluss setzt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in einem schriftlichen Bescheid (Feuerstättenbescheid) fest, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind.
--> Feuerstättenbescheid

Sieht wohl so aus, dass der in 2 Jahren wieder vor der Tür steht, einen Feuerstättenbescheid erlässt und wieder Geühren kassiert :mad:
 
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Dr Schorni

Dr Schorni

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Zuerstmal muss er den letzten Feuerstättenbescheid ÄNDERN. Auch bin ich mir nicht sattelfest ausm Stegreif sicher ob nicht auch ein paar Vaillant-Geräte unter den drei-Jahres-Rythmus fallen, weil sie eine "selbstkalibrierende Verbrennungsluftregelung" hat. Schau DA mal besser nach*.
Wenn er DIESES Jahr zur FS hierwar darf er frühestens nach 3 Jahren und einem Tag kommen, also keinsfalls 2024!
* Was ist das Multi-Sensorik-System? schau mal nach ob DAS bei Dir zutrifft! Oder fotografiere uns mal das Typenschild.
 
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Fensterbau

Guest
Und wie ist das bei einem Kamin ofen mit ausenliegendem Edelstahl Schornstein?
 
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