Andreas1956
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Wie bekannt geworden ist, liegt ein neuer Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers zu Öl- und Gasheizungen vor. Demnach sollen bereits ab dem 1.1.2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr installiert werden dürfen. Viel wichtiger sind aber zwei andere Regelungen, zum einen wird die Nutzungsdauer solcher Heizungen auf 30 Jahre ab Inbetriebnahme begrenzt, danach müssen sie abgeschaltet werden. Zum anderen dürfen solche Heizungen künftig auch nicht mehr repariert werden, was im Ergebnis bedeutet, sobald eine Öl- oder Gasheizung defekt ist, hat zugleich auch ihre Betriebsende geschlagen, selbst dann, wenn sie erst ein oder zwei Jahre in Betrieb gewesen sein sollte.
Der Heizungsbesitzer darf dann - übergangsweise - bis zu drei Jahre lang noch eine Öl- oder Gasheizung nutzen, danach muß er zwingend auf die Erneuerbaren umsteigen.
Das wirft Fragen auf. Geht eine Heizung kaputt und darf sie dann nicht mehr repariert werden, soll man sich für maximal drei Jahre erst noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen dürfen. Das ist natürlich ökonomischer und ökologischer Irrsinn, aber grüne Politik.
Mit der Neuregelung endet aus meiner Sicht faktisch die Fachbetriebspflicht für Gasfeuerungsanlagen. Denn wenn man die defekte Heizung nicht vom Fachmann reparieren lassen darf, wird sich Otto Normalheimwerker selbst ans Werk machen und sein Gasheizgerät reparieren. Vermutlich entwickelt sich dann auch ein schwarzer Markt für die an sich gesetzlich unzulässigen Reparaturen. Wohl dem, der nicht zwei linke Hände hat und die nötigen Ersatzteile, alle Anderen sind die Gekniffenen. Ich sehe das zwar entspannt, weil ich alle Teile im Regal zu liegen habe, aber die Oma mit ihren 87 Jahren und der kleinen Rente, der wird es nun richtig besorgt.
Der Heizungsbesitzer darf dann - übergangsweise - bis zu drei Jahre lang noch eine Öl- oder Gasheizung nutzen, danach muß er zwingend auf die Erneuerbaren umsteigen.
Das wirft Fragen auf. Geht eine Heizung kaputt und darf sie dann nicht mehr repariert werden, soll man sich für maximal drei Jahre erst noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen dürfen. Das ist natürlich ökonomischer und ökologischer Irrsinn, aber grüne Politik.
Mit der Neuregelung endet aus meiner Sicht faktisch die Fachbetriebspflicht für Gasfeuerungsanlagen. Denn wenn man die defekte Heizung nicht vom Fachmann reparieren lassen darf, wird sich Otto Normalheimwerker selbst ans Werk machen und sein Gasheizgerät reparieren. Vermutlich entwickelt sich dann auch ein schwarzer Markt für die an sich gesetzlich unzulässigen Reparaturen. Wohl dem, der nicht zwei linke Hände hat und die nötigen Ersatzteile, alle Anderen sind die Gekniffenen. Ich sehe das zwar entspannt, weil ich alle Teile im Regal zu liegen habe, aber die Oma mit ihren 87 Jahren und der kleinen Rente, der wird es nun richtig besorgt.