Extra Rechnung nach Gasheizungsinstallation

Diskutiere Extra Rechnung nach Gasheizungsinstallation im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Leute Habe mir eine neue Gasheizung installieren lassen und die Rechnung bereits bezahlt. Eine Messung der Abgaswerte wurde nach der...

Schneewittchen

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Hallo Leute
Habe mir eine neue Gasheizung installieren lassen und die Rechnung bereits bezahlt.
Eine Messung der Abgaswerte wurde nach der Installation nicht durchgeführt
zumal sie auch keinerlei Messgeräte bei sich hatten.
Am folgenden Tag habe ich sicherheitshalber den Schorni kommen lassen und dieser hat festgestellt,
das die CO2-Werte viel zu hoch sind. Die neue Heizung müsse also korrekt eingestellt werden
das sie ansonsten u.U. nicht Betriebssicher ist.
Also habe ich die selbe Firma die die Heizung installiert hat erneut gerufen um diese Arbeit durchzuführen.
Nun erhalte ich von dieser Firma eine weitere Rechnung für diese Justage.
Meine Frage lautet: Ist diese zusätzliche Rechnung rechtens?

Nach meiner Auffassung gehört zu der Installation einer neuen Gasheizung, das diese nach der Installation
auch ordnungsgemäss und sicher funktioniert.
 
tricotrac

tricotrac

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Eine Messung der Abgaswerte wurde nach der Installation nicht durchgeführt
zumal sie auch keinerlei Messgeräte bei sich hatten.
Wurde eine Einweisung in die Bedienung des neuen Wärmeerzeugers durchgeführt und die eingestellten Anlagenparameter schriftlich protokolliert ? Ist ein Abnahmeprotokoll übergebene worden ? Falls nein, bitte einen Termin vereinbaren zur Durchführung.

Am folgenden Tag habe ich sicherheitshalber den Schorni kommen lassen und dieser hat festgestellt,
das die CO2-Werte viel zu hoch sind. Die neue Heizung müsse also korrekt eingestellt werden
CO² oder CO - Werte zu hoch ? Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Gibt es diesen Hinweis in Schriftform = Messprotokoll ?

Also habe ich die selbe Firma die die Heizung installiert hat erneut gerufen um diese Arbeit durchzuführen.
Nun erhalte ich von dieser Firma eine weitere Rechnung für diese Justage.
Meine Frage lautet: Ist diese zusätzliche Rechnung rechtens?
Wir leisten hier keinerlei Rechtsberatung ! Ich würde diese Rechnung zurücksenden mit dem Hinweis auf die Gewährleistung.
 
ThW

ThW

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Das Installieren einer Heizung (Wärneerzeuger) bedeutet nicht, diese nur "henzustellen". Selbstverständlich MUSS eine Messung gemacht werden.

LG ThW
 

Schneewittchen

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Danke für die Antworten.
Eine Einweisung zur Bedienung des Geräts wurde nicht durchgeführt. Das Gegenteil war der Fall. Der Installateur fragte mich, ob ich wüsste wie man diese Heizung anmacht, da es ihm nicht gelang. Also zeigte ich es dem Installateur.
Es wurden keine Einstellungen/Messungen bei der Installation durchgeführt. Die Heizung wurde gebracht hingestellt und am Schornstein angeschlossen.
Dann wurde mir noch ein Handbuch übergeben. Das wars schon. Ich solle nun für Messungenden Schornsteinfeger rufen.
Dies tat ich ja dann auch, wie schon geschrieben, und der bemängelte halt den zu hohen CO2-Wert und sagte mir, das die Heizung eingestelltl werden müsse
damit die Abgaswerte unterhalb der Grenzwerte kommen. Ein Messprotokoll oder Abnahmeprotokoll habe ich nicht erhalten.

Grüsse :)
 
tricotrac

tricotrac

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Eine Einweisung zur Bedienung des Geräts wurde nicht durchgeführt. Das Gegenteil war der Fall. Der Installateur fragte mich, ob ich wüsste wie man diese Heizung anmacht, da es ihm nicht gelang. Also zeigte ich es dem Installateur.
Siehe Beitrag #2. Da hast du Anspruch drauf. Wenn es der Monteur nicht kann, dann muss halt der Meister selbst ran ans erklären.

Es wurden keine Einstellungen/Messungen bei der Installation durchgeführt. Die Heizung wurde gebracht hingestellt und am Schornstein angeschlossen.
Dann wurde mir noch ein Handbuch übergeben. Das wars schon.
Auch hier die Nachbesserung einfordern. Bist du Eigentümer oder Mieter ?

Ich solle nun für Messungenden Schornsteinfeger rufen.
Dies tat ich ja dann auch, wie schon geschrieben, und der bemängelte halt den zu hohen CO2-Wert und sagte mir, das die Heizung eingestelltl werden müsse
Zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme muss das Gerät betriebssicher an den Anlagenbetreiber übergeben worden sein. Dazu gehört auch die zwingend notwendige Abgasanalyse durch den Fachbetrieb mit schriftlicher Dokumentation. ( Messprotokoll ).

Dies tat ich ja dann auch, wie schon geschrieben, und der bemängelte halt den zu hohen CO2-Wert und sagte mir, das die Heizung eingestelltl werden müsse
Ich hadere immer noch mit dem zu hohen CO²-Wert ! Um welches Gasgerät handelt es sich denn ? Bitte um genaue Angabe des Herstellers und des Gerätetyps.
 

Schneewittchen

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Die Gasheizung ist von Vaillant. Das Modellt heisst: "VGR 30 F/4 X".

Die Abgasöffnung an der Heizung war übrigens nicht auf gleicher Höhe wie die bereits vorhandene Schornsteinöffnung an der Wand.
Also wollte man mir die Heizung auf irgendeine Unterlage stellen, damit die gesamte Heizung höher zu stehen kommt.
Erst auf meine Äusserung hin das ich es sicherlich besser wäre, die Öffnung an der Wand anzupassen, in dem man diese nach unten hin
etwas aufstemmt und den Rest dann oben zumauert, holte der Handwerker Hammer und Meissel und ging merklich widerwillig an die Arbeit.
 
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