Erneuerung des bestehenden Gasheizung (Niedertemperaturkessel)

Diskutiere Erneuerung des bestehenden Gasheizung (Niedertemperaturkessel) im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Moin, aufgrund der neuen Rechtslage beabsichtige ich den Einbau einer Brennwerttherme (Gas) als Ersatz für einen 32 Jahre alten...

Fire351

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Moin,
aufgrund der neuen Rechtslage beabsichtige ich den Einbau einer Brennwerttherme (Gas) als Ersatz für einen 32 Jahre alten Niedertemperaturkessel (mit Außenfühler) von SBS Gas. Bis auf die analoge Zeitschaltuhr und einige Thermofühler war die Anlage bislang absolut fehlerfrei n(auf Holz klopf). Die Wohnfläche meines freistehenden Einfamilienhauses beträgt ca. 140 qm und ist aus dem Jahr 1990 ohne spätere Modernisierungs- oder Dämmmaßnahmen, also Stand Wärmeschutzverordnung 1986. Der jährliche Wärme- und Warmwasserbedarf beträgt zwischen 16.000 und 20.000 kwh je nach Winter.

Mir liegen folgende Angebote vor:

1. Buderus Logaplus GB 172i.2-24 T50 (etwa 7.500 Euro)
2. Vaillant ecotec TEC plus VCW 25/323/CS/1-5 (ca. 6.900 Euro)
3. Brötje BKK 22 Evo mit 110 Liter Schichtenspeicher (ca. 7.200 Euro)

Alle Preise incl. Einbau, Altgeräteentsorgung und Schornsteineinsatz. Ohne hydraulischem Abgleich.

Wer hat Erfahrungen mit einer dieser Anlagen. Gibt es bei den Herstellern beachtenswerte Unterschiede in Sachen Haltbarkeit, Wartung, Effizienz oder bekannte Mängel?
Bin für jeden Hinweis oder Erahrungswert dankbar. Nur bitte keine Diskussion über die "Vorteile" einer Wärmepumpe.
 
Hausdoc

Hausdoc

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aufgrund der neuen Rechtslage
der neuen WAS????? :unsure:
Warum nur Angebote über Kompaktgeräte bzw Kombitherme?
Welche Wasserhärte liegt vor Ort an?
 
tricotrac

tricotrac

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Das neue Gebäudeenergiegesetz. Ab 2024 dürfen ja wohl keine Öl- und Gasheizungen mehr neu eingebaut werden.
Der Bundestag wird das beschließen und der Bundesrat wird es kippen. Da Altersdiskriminierung im Spiel ist. Und auch ohne steht ein Klageweg offen.
Heizprinz Habeck wird noch einige verbale Beulen einstecken müssen.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Das neue Gebäudeenergiegesetz. Ab 2024 dürfen ja wohl keine Öl- und Gasheizungen mehr neu eingebaut werden.
Totaler Unsinn. ;)

Ab 2045 sollen ( nicht generelles Verbot!) derartige Heizungen nicht mehr eingebaut werden.

Hr: Habeck erzählt nachweislich täglich immer mehr Unsinn.

Der Entwurf dieser Aktualisierung des GEG ist überall im Netz einsehbar.
 
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tricotrac

tricotrac

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Nein, ich denke nicht. Bisher war noch nie die Rede davon, Pelletheizungen nur noch im Gebäudebestand zu zulassen, aber nicht mehr im Neubau.
 
Hausdoc

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Bisher war noch nie die Rede davon, Pelletheizungen nur noch im Gebäudebestand zu zulassen, aber nicht mehr im Neubau.
Lies mal das GEG durch. Sowohl die aktuelle Version, als auch die geplante Änderung.

Da steht als Schlusssatz:

Die Pflichten nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 und nach § 52 Absatz 1 bleiben unberührt.
(5) Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme einer mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung und der Einbau einer neuen nicht mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.


Es sind weder "besondere Umstände" noch "unbilligen Härte" näher definiert noch wer dies feststellt.
 

buschreiter

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Dann wird wohl der Heizi Jahr für Jahr gegen einen kleinen Obulus eine Bescheinigung ausstellen, daß wahlweise nicht genügend Geräte oder nicht genügend Personal vorhanden ist?
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Alle Preise incl. Einbau, Altgeräteentsorgung und Schornsteineinsatz. Ohne hydraulischem Abgleich.
GIBTS NICHT! Soll das eine "mangelhafte Anlage" werden?? Letztes Jahr gepennt?? DA war das Thema Numer 2 nach Ukraine-Krieg! (googeln) Wie soll denn das Brennwertgerät seine Effizienz erreichen, das überhaupt mal eine richtige HEIZUNG werden ohne hy Ab?? WENN man schon nicht WP-tauglich-fähig IST - oder GLAUBT zu sein - das kann ja sein, aber dann muss man nicht auch noch GANZ die Hände in die Hosentaschen stecken und jetzt wieder nur Murks reinmachen!
 

KarlZei

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Lies mal das GEG durch. Sowohl die aktuelle Version, als auch die geplante Änderung.
Und warum hast Du das nicht gemacht?
Du zitierst Teile von §72 Absatz 4 sowie Absatz 5 des aktuellen GEG:
Die Pflichten nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 und nach § 52 Absatz 1 bleiben unberührt.
(5) Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme einer mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung und der Einbau einer neuen nicht mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff betriebenen Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Und das sieht der aktuelle Entwurf vor:
Gesetzentwurf der Bundesregierung schrieb:
§ 72 Absatz 4 und 5 wird durch folgenden Absatz 4 ersetzt: „(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“
 
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