Twinby
Threadstarter
- Mitglied seit
- 14.03.2013
- Beiträge
- 16
Hallo,
wir haben verschiedenste Probleme mit unserer Heizungs- und Warmwasseranlage (hatte bereits zum Teil berichtet). Der Heizungsbauer aus Berlin hat uns auf die Zahlung der einbehaltenen Restsumme am Landgericht verklagt. Wir haben daraufhin einen Baufachanwalt beauftragt das Verfahren für uns zu führen. Kernproblem ist, dass es keine Empfehlung im weiteren Umkreis für einen Sachverständigen gab, der viel Erfahrung hat. Wir haben dann einen sehr jungen und engegierten Ingnieur aus Berlin beauftragt ein Parteigutachten zu erstellen, das hat er auch gemacht. Nur zögert er bei der Abschätzung der zu vermutenden Kosten, die entstehen, wenn die klaren Mägel beseitigt werden würden, die Summen sind sehr hoch. Zwei Beispiele:
1. Es wurde eine Heizungszentrale mit 3 Heizkreisen beauftragt und bezahlt, tatsächlich wurde aber nur einer eingebaut. Vor Gericht hat der Kläger dann behauptet, er hätte doch drei gebaut, 1xSolar, 1xWarmwasser und 1xHeizung. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat vor Ort gesagt, es ist nur 1 Heizkreis. Auch habe wir einen Anlagenplan von Viessmann in dem der Kläger handschriftlich 4 Heizkreise aufführt und in dem 3 Heizkreise + Warmwasser eingezeichnet sind (das war beauftragt). Da die gesamte Installation im Anschlussraum rausgerissen werden muss und dann neu mit 3 Heizkreisen aufgebaut werden muss sind hier richtig hohe Kosten zu veranschlagen. Diese Zahl zu nennen ist nun eigentlich unsere Aufgabe und welchen Fehlerbereich darf sie haben?
2. Die Warmwasserleitung mit Zirkulation hat der Kläger in einem KG-Rohr zusammen mit der Kaltwasserleitung im Erdreich verlegt. Nun haben wir bei längeren Stillstandszeiten (ca. ab 5 Stunden) bis zu 25 °C warmes Kaltwasser, da der Kläger nur die roten Schutzschläuche um die Leitungen gelegt hat aber keine Dämmung wie es die EnEV 2009 vorschreibt. Die Gültigkeit der EnEV 2009 für die Anlage wurde vom Gerichtsgutachter ebenfalls bestätigt (schriftlich). Diese Leitungen wurden über ca. 30 m länge auch unterm Heizestrich (vom Kläger eingebaut) und dem jetzt fertigen Fussboden verlegt. Das zu korregieren ist ebenfalls sicher nicht billig.
Unser Anwalt hatte bei einem Treffen mit unserem Parteigutachter diesen geben, die vermutlichen Kosten hierfür anzugeben, leider hat er das noch nicht gemacht. Kennt jemand einen Gutachter, der den jungen Kollegen vielleicht beraten könnte? Natürlich würden wir das bezahlen.
Gerne kann ich auch Fotos und anderes Unterlagenmaterial schicken.
Herzlichen Dank
Twinby
wir haben verschiedenste Probleme mit unserer Heizungs- und Warmwasseranlage (hatte bereits zum Teil berichtet). Der Heizungsbauer aus Berlin hat uns auf die Zahlung der einbehaltenen Restsumme am Landgericht verklagt. Wir haben daraufhin einen Baufachanwalt beauftragt das Verfahren für uns zu führen. Kernproblem ist, dass es keine Empfehlung im weiteren Umkreis für einen Sachverständigen gab, der viel Erfahrung hat. Wir haben dann einen sehr jungen und engegierten Ingnieur aus Berlin beauftragt ein Parteigutachten zu erstellen, das hat er auch gemacht. Nur zögert er bei der Abschätzung der zu vermutenden Kosten, die entstehen, wenn die klaren Mägel beseitigt werden würden, die Summen sind sehr hoch. Zwei Beispiele:
1. Es wurde eine Heizungszentrale mit 3 Heizkreisen beauftragt und bezahlt, tatsächlich wurde aber nur einer eingebaut. Vor Gericht hat der Kläger dann behauptet, er hätte doch drei gebaut, 1xSolar, 1xWarmwasser und 1xHeizung. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat vor Ort gesagt, es ist nur 1 Heizkreis. Auch habe wir einen Anlagenplan von Viessmann in dem der Kläger handschriftlich 4 Heizkreise aufführt und in dem 3 Heizkreise + Warmwasser eingezeichnet sind (das war beauftragt). Da die gesamte Installation im Anschlussraum rausgerissen werden muss und dann neu mit 3 Heizkreisen aufgebaut werden muss sind hier richtig hohe Kosten zu veranschlagen. Diese Zahl zu nennen ist nun eigentlich unsere Aufgabe und welchen Fehlerbereich darf sie haben?
2. Die Warmwasserleitung mit Zirkulation hat der Kläger in einem KG-Rohr zusammen mit der Kaltwasserleitung im Erdreich verlegt. Nun haben wir bei längeren Stillstandszeiten (ca. ab 5 Stunden) bis zu 25 °C warmes Kaltwasser, da der Kläger nur die roten Schutzschläuche um die Leitungen gelegt hat aber keine Dämmung wie es die EnEV 2009 vorschreibt. Die Gültigkeit der EnEV 2009 für die Anlage wurde vom Gerichtsgutachter ebenfalls bestätigt (schriftlich). Diese Leitungen wurden über ca. 30 m länge auch unterm Heizestrich (vom Kläger eingebaut) und dem jetzt fertigen Fussboden verlegt. Das zu korregieren ist ebenfalls sicher nicht billig.
Unser Anwalt hatte bei einem Treffen mit unserem Parteigutachter diesen geben, die vermutlichen Kosten hierfür anzugeben, leider hat er das noch nicht gemacht. Kennt jemand einen Gutachter, der den jungen Kollegen vielleicht beraten könnte? Natürlich würden wir das bezahlen.
Gerne kann ich auch Fotos und anderes Unterlagenmaterial schicken.
Herzlichen Dank
Twinby