Erdwärme oder Luftwärme?

Diskutiere Erdwärme oder Luftwärme? im Andere Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Tag ich bin der neue und wie jeder neue, habe ich ein Problem :) Morgen habe ich ein Gespräch mit meinem Bauherren über die Heizung. Er...

Gelehrter21

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Guten Tag ich bin der neue und wie jeder neue, habe ich ein Problem :)


Morgen habe ich ein Gespräch mit meinem Bauherren über die Heizung. Er will mir jetzt eine Luftwärmepumpe verbauen, weil man keine Erdwärmeanlage mit dem Frostschutz/Alkohol verbauen kann. Hierzu nannte er mir einfach den Grund, dass die Stadt das nicht möchte und wir uns im Grundwasserschutzgebiet befinden.
Dieser Grund war für mich nicht zufriedenstellend und somit habe ich sämtliche Behörden selbst angerufen. Dabei kam raus, dass man eine Erdwärmeanlage verwenden darf, die rein nur mit Wasser betrieben wird. Hierzu muss man jedoch tiefer als geplant bohren und das wäre ein Aufpreis von ca. 5.000 - 7.000 Euro.
Lohnt es sich diesen Aufpreis und den Stress mit dem Bauherren in Kauf zu nehmen, um eine Erdwärmeanlage zu bekommen oder sollte ich einfach die Luftwärmeanlage nehmen, wobei ich eine gute Summe zurück bekomme, weil keine Erdwärme verbaut werden konnte?
Ich bin halt eher gegen Luftwärme, weil die im Winter nicht effektiv ist und im Sommer braucht man nicht unmengen warmes Wasser. Was meint ihr?


Daten zu den einzelnen Heizanlagen:

Erdwärme:
Hersteller: Viessmann
Typ: Vitocal 333G BWT 331.B06
Wärmeleistung: 5,72 kW
Kälteleistung: 4,48 Kw

Luftwärme:
Hersteller: Viessmann
Typ: Vitocal 222 S
Wärmeleistung: - kW
Kälteleistung: - Kw


Mit freundlichen Grüßen
Gelehrter21
 
Hausdoc

Hausdoc

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Gelehrter21 schrieb:
Er will mir jetzt eine Luftwärmepumpe verbauen, weil man keine Erdwärmeanlage mit dem Frostschutz/Alkohol verbauen kann.
Er will eine Luftwärmepumpe verbauen, welil er sich damit um nichts (!) kümmern muss.

Wo ist das Problem mit dem Frostschutzmittel?

Gelehrter21 schrieb:
Dieser Grund war für mich nicht zufriedenstellend und somit habe ich sämtliche Behörden selbst angerufen
Daß dabei Mist rauskommt ist mir klar.
Wir haben hier einen User der bei einer unteren Wasserschutzbehörde arbeitet. Tenor:
Auch in Wasserschutzgebieten ist dies kein Problem. Da ist hald dann z.b. ein zus Leckagemelder notwendig.
In welcher Gegend bist zu zuhause?




Eine Luftwärmepumpe ist immer die Notlösung einer Heizung. Das ist auf lange Sicht gesehen auch ziemlich die teuerste Variante. ( typ Lebensdauer 7-10 Jahre)
 

Gelehrter21

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Ich wohne in Bottrop und in dem Baugebiet darf man laut Untere Wasserschutzbehörde eine Erdwärmeanlage ohne Frostschutzmittel betreiben. Also nur mit Wasser, da hier Trinkwasser durch das Grundwasser generiert wird. Das muss sauber sein/bleiben. Vorher wurden alle anderen Abschnitte ganz normal mit Frostschutz verbaut, jetzt ist ein neuer Beschluss vom Amtsgericht rausgekommen, wo man das nicht mehr darf.
Aber mit reinen Wasser, kann ich nichts verschmutzen und es ist laut Wasserbehörde inordnung.


Jetzt ist die Frage ob man den Mehrpreis bezahlt, für die tiefere Bohrung, damit man eine Erdwärmeanlage hat. Die Luftwärmepumpe steht natürlich auch sehr bescheiden unter dem Küchenfenster...
 
Hausdoc

Hausdoc

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Gelehrter21 schrieb:
Aber mit reinen Wasser, kann ich nichts verschmutzen und es ist laut Wasserbehörde inordnung.
Vollkommen hirnrissig.
Mit selber Begründung dürftest du hier auch kein Heizwasser/Kühlwasser aus einem geschlossenen Kreislauf verwenden. Grund: Verkeimung.


Gelehrter21 schrieb:
jetzt ist ein neuer Beschluss vom Amtsgericht rausgekommen,
Na und?
Es zählt gültiges Gesetz...... und nicht irgendweche Beschlüsse von kleinen Amtsrichtern. ;)


Gelehrter21 schrieb:
Jetzt ist die Frage ob man den Mehrpreis bezahlt, für die tiefere Bohrung, damit man eine Erdwärmeanlage hat.
Das geht ja lt Aussage Stadt Bottrop nicht . Du müsstest nämlich mit einer Glycolleitung eine wasserführende Schicht durchdringen. Das ist speziell im Ruhrgebiet ggf heikel

Gelehrter21 schrieb:
und das wäre ein Aufpreis von ca. 5.000 - 7.000 Euro.
Soviel kostet gesamt eine Gasheizung........ ;)
 

Gelehrter21

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Zitat der jetzt gültigen Gesetzes:

„Auflagen für Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten erhöht
Bau von Geothermie-Anlagen aber weiterhin im Einzelfall möglich.
Trägermedium muss frei von Schadstoffen sein.
Bei der Zulassung von Erdwärmeanlagen sind in den letzten Monaten neue Gerichtsurteile ergangen. Sie haben Auswirkung auf die Erteilungen von Genehmigungen und sind seitens der Behörden, der ausführenden Unternehmen und der Auftraggeber zu berücksichtigen. Besonders betroffen sind Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, teilt die Verwaltung der Stadt Bottrop mit.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Geothermie-Anlage musste schon immer eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Dadurch soll eine Gefährdung für das Grundwasser und mithin der Bevölkerung vermieden werden. Neu ist, dass die entsprechenden Auflagen sich durch jüngste Gerichtsurteile erhöht haben, insbesondere wenn die Anlage in einem Wasserschutzgebiet errichtet werden soll. Dies betrifft vor allem den Stadtbezirk Kirchhellen, auf dessen Gebiet im Norden die Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Holsterhausen/Üfter Mark liegt. Im Fokus stehen dabei die Anlagentypen, die mittels senkrechter Sonden in größerer Tiefe Erdwärme nutzen und dabei mehrer Gesteinschichten durchdringen.
Die Stadtverwaltung betont, dass auch in diesem Gebiet in Zukunft nach Einzelfallprüfung eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden erteilt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass der Bottroper Mergel, der die im Wasserwerk Holsterhausen genutzte Grundwasser führende Sandschicht abdeckt und schützt, nicht in seiner Funktion eingeschränkt wird.
Allerdings gilt die Genehmigungsfähigkeit nicht für die gesamte Wasserschutzzone III B. In Bereichen, in denen Auswirkungen des Wasserwerkes feststellbar sind, können keine Genehmigungen erteilt werden. Der Bereich, den das Betrifft, liegt nördlich des Ortskerns von Kirchhellen.
Weithin ist Voraussetzung, dass keine wassergefährdenden Stoffe beim Bohren und Betrieb der Anlage verwendet werden. Daher ist als Wärmeträgermedium nur "Wasser" ohne Zusatz von Glykol oder anderen wassergefährdenden Stoffen zulässig.“


Ich denke daran gibt es nichts zu rütteln. Das ist halt Gesetz.


Das hier ist die E-Mail der Wasserschutzbehörde, ich zitiere:

„das Bauvorhaben befindet sich nach Ihrer Aussage in der
Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Holsterhausen / Üfter
Mark.

Wärmepumpen

Die Errichtung und der Betrieb einer erd- oder grundwassergekoppelten
Wärmepumpe zur Erdwärmenutzung stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne
des § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen
Erlaubnis bedarf.

Die Erlaubnis ist jedoch zu versagen, wenn schädliche, auch durch
Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare
Gewässerveränderungen zu erwarten sind.
In Wasserschutzgebieten stellt das Grundwasser die Grundlage für die
Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser dar. Für
Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, gelten daher
erhöhte Anforderungen zur Vermeidung nachteiliger
Gewässerveränderungen.

Bei Errichtung und Nutzung von Erdwärmeanlagen kann das Risiko einer
nachteiligen Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht
ausgeschlossen werden. Daher ist in Wasserschutzgebieten die Nutzung von
Erdwärmeanlagen in den Zonen I und II grundsätzlich verboten und in der
Schutzzone III nur in Einzelfällen genehmigungsfähig.

Für das WSG „Holsterhausen/ Üfter Mark“ hat eine erneute Bewertung
der mit der Errichtung von Erdwärmeanlagen einhergehenden Risiken
bestätigt, dass in den Zonen I, II und III a durch die Nähe zu den
Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung keine
wasserrechtliche Erlaubnis für Anlagen zur Erdwärmegewinnung erteilt
werden kann.

Auf Grundstücken in der Zone III B wurde bislang nach sorgfältigster
Prüfung in Einzelfällen eine wasserrechtliche Erlaubnis für die
Erdwärmenutzung erteilt.
Weiterhin sind diese Anlagen in der Zone III B grundsätzlich
genehmigungsfähig. Voraussetzung ist, dass als Wärmeträgermedium nur
„Wasser“ ohne Zusatz von Glykolen oder anderen wassergefährdenden
Stoffen verwendet wird. Zudem kann im Rahmen der Einzelfallprüfung je
nach Lage in der Zone III B eine Tiefenbegrenzung vorgeschrieben
werden.

Andere Möglichkeiten der Erdwärmegewinnung (Erdwärmekollektoren,
Erdwärmekörbe, Spiral- oder Schneckensonden) in der WSZ IIIB sind von
diesen Begrenzungen nicht betroffen, solange diese nicht ins Grundwasser
eingebaut werden und allen anderen Anforderungen an einen sicheren
Betrieb erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen„
 
Hausdoc

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Gelehrter21 schrieb:
Andere Möglichkeiten der Erdwärmegewinnung (Erdwärmekollektoren,
Erdwärmekörbe, Spiral- oder Schneckensonden) in der WSZ IIIB sind von
diesen Begrenzungen nicht betroffen, solange diese nicht ins Grundwasser
eingebaut werden und allen anderen Anforderungen an einen sicheren
Betrieb erfüllt werden.
Dein Zitat stammt nicht aus einem Gesetz, sondern stellt die Meinung deiner Stadtverwaltung dar ;)

Egal.... seis drum........ sinnlose Gängelei...

Es spricht absolut nichts gegen Körbe.
Das ist eine sehr gute Zwischenlösung zwischen fehlerbehafteten Erdwärmekollektoren und Tiefsonden.
Kuckst du....

Nach Ausführungen deiner Behörde darfst du diese Körbe nutzen... und demnach selbstverständlich mit Glykol betreiben.

Du kannst deine Beamten auch bauchpinseln, in dem du ankündigst nur Glycol L zu verwenden. Dieses Mittel wird in Lebensmitelbetrieben eingesetzt und ist nicht toxisch.
 
Wolfhaus

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Gelehrter21 schrieb:
Morgen habe ich ein Gespräch mit meinem Bauherren über die Heizung. Er will mir jetzt eine Luftwärmepumpe verbauen
Wer ist hier Bauherr? Das ist nicht der Heizungsbauer und auch nicht der Hersteller vom Haus! Entweder der künftige Eigentümer oder ein dafür bestellter Fachmann.

Grundsätzlich entscheidet der zukünftige Hausbesitzer über solche Fragen, wenn nicht ein Vertrag Fertighaus das beinhaltet. Da zählt dann der Vertrag.

Vor einer Luftwärmepumpe kann ich nur warnen! Das ist was für Süditalien. Ich stimme hier "hausdoc" uneingeschränkt zu. Frage mal wo die Energie für die Heizung Luftwärmepumpe her kommt, wenn es draußen unter -8 Grad ist! Ich kann es dir sagen, aus dem Stromnetzt!
Bei einer Erdwärmeanlage ist das anders, denn hier steht ein Medium zur Verfügung welches immer +7 Grad aufweist. Damit kann dann auch eine Lebensdauer von 10 Jahren erreicht werden.
Hausdoc schrieb:
Eine Luftwärmepumpe ist immer die Notlösung einer Heizung. Das ist auf lange Sicht gesehen auch ziemlich die teuerste Variante. ( typ Lebensdauer 7-10 Jahre)
Nehme das bitte ernst, es sind deine Nerven und Kosten! Bei fast allen Luft- Anlagen ist hier im Berliner Raum nach 8 Jahren eine Totalerneuerung fällig, Lebensalter der Anlage erreicht.
Den Streit mit der Wasserbehörde würde ich vermeiden, da fehlt dir die Zeit zu und wie das ausgeht steht in den Sternen.
Hausdoc schrieb:
Soviel kostet gesamt eine Gasheizung........
Warum soll denn keine Gas- Brennwerttherme zum Einsatz kommen? Das ist preislich, auch beim Betrieb der Anlage, von der Kostenseite nicht zu schlagen.

Das kommt mir alles seltsam vor, aber ich kenne ja die Vertragsbedingungen nicht.
Vermute du bekommst Petroleumlampen für die Hausbeleuchtung, würde dazu passen. So abwegig wie das hier klingt ist der Vergleich leider nicht.
 

Gelehrter21

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Hausdoc schrieb:
Gelehrter21 schrieb:
Andere Möglichkeiten der Erdwärmegewinnung (Erdwärmekollektoren,
Erdwärmekörbe, Spiral- oder Schneckensonden) in der WSZ IIIB sind von
diesen Begrenzungen nicht betroffen, solange diese nicht ins Grundwasser
eingebaut werden und allen anderen Anforderungen an einen sicheren
Betrieb erfüllt werden.
Dein Zitat stammt nicht aus einem Gesetz, sondern stellt die Meinung deiner Stadtverwaltung dar ;)

Egal.... seis drum........ sinnlose Gängelei...

Es spricht absolut nichts gegen Körbe.
Das ist eine sehr gute Zwischenlösung zwischen fehlerbehafteten Erdwärmekollektoren und Tiefsonden.
Kuckst du....

Nach Ausführungen deiner Behörde darfst du diese Körbe nutzen... und demnach selbstverständlich mit Glykol betreiben.

Du kannst deine Beamten auch bauchpinseln, in dem du ankündigst nur Glycol L zu verwenden. Dieses Mittel wird in Lebensmitelbetrieben eingesetzt und ist nicht toxisch.
Es war auch bei der aktuellen Variante geplant, diese mit einem Glycol/Wassergemisch von 20/80 zu betreiben. Trotzdem stellt die Stadt, bzw. die untere Wasserschutzbehörde quer. Die Antwort lautet 0 Zusatzstoffe.

Für die Körbe ist der Garten leider zu klein.


Ich werde Ihm gleich wohl sagen, dass es möglich ist eine tiefere Bohrung zu machen und dann das ganze nur mit Wasser zu betreiben. Bevor ich mir eine Luftwärmepumpe vor dem Haus stellen lasse, die ich aus technischer Sicht kacke finde.
 
Hausdoc

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Gelehrter21 schrieb:
Ich werde Ihm gleich wohl sagen, dass es möglich ist eine tiefere Bohrung zu machen und dann das ganze nur mit Wasser zu betreiben.
Das klappt technisch nicht!!!
Es muss Frostschutz bis -15 ° gewährleistet werden.
Grund ist daß sich nach Verdichterstop und Pumpenstop noch flüssiges Kältemittel im Wärmetauscher befindet , das noch verdampft. Dabei treten Temperaturen von ca - 10° auf.


Warum keine Gastherme?
 
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Hallo,
Bauherr bist Du als AG, der GU/GÜ ist AN!
Gelehrter21 schrieb:
Ich bin halt eher gegen Luftwärme, weil die im Winter nicht effektiv ist und im Sommer braucht man nicht unmengen warmes Wasser. Was meint ihr?
Erdwärme, also Sole-WP lohnen wirtschaftlich meist nur, wenn der tatsächliche Energiebedarf für Heizung und WW > 18...20 MWh/a ist.



Zunehmend sind in EFH vollmodulierende LWP wirtschaftlich sinnvoll. Diese sind allerdings die sensibelsten Wärmeerzeuger, welche ich kenne. Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung kann das schnell zu schlechten JAZ führen => überhöhte Verbrauchskosten.
Bedenklich finde ich, dass der GU/GÜ konkrete Geräte/Hersteller vorsieht, ohne dass der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Heizung und WW-Bereitung bekannt ist.

Risiken beim Bauen mit GU/GÜ
Dimensionierungsnotwendigkeiten für Heizungsanlagen
Häufige Fehler bei Wärmepumpenanlagen
 
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Wolfhaus schrieb:
Vor einer Luftwärmepumpe kann ich nur warnen!
Wolfhaus schrieb:
Bei fast allen Luft- Anlagen ist hier im Berliner Raum nach 8 Jahren eine Totalerneuerung fällig, Lebensalter der Anlage erreicht.
Hausdoc schrieb:
Eine Luftwärmepumpe ist immer die Notlösung einer Heizung.
Eine Sammlung unbewiesener Behauptungen!
Ich plane und dimensionieren seit Jahrzehnten u.a. Anlagen für Heizung und WW-Bereitung in EFH/ZFH. Nicht zuletzt durch die aktuell "scharfe" EnEV, nimmt aus wirtschaftlichen Gründen der Anteil vollmodulierender Splitt-LWP deutlich zu.
Wer dennoch unbedingt eine SWP möchte, kann anstelle von teuren Tiefenbohrungen oberflächennahe Solequellen nutzen, z.B. Grabenkollektoren.
 
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DAS sind bittere Erfahrungswerte aus der Praxis. Ein durch ein Kartell gefördertes Heizsystem mit schlechter Praxistauglichkeit. Zu hohe elektrische Leistungsaufnahme, untaugliche Kältemittel und immer schlechter werdende Qualitäten sprechen für mich dagegen überhaupt einem Kunden eine Wärmepumpe zu empfehlen.
 
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tricotrac schrieb:
DAS sind bittere Erfahrungswerte aus der Praxis.
Dann fehlte vermutlich das notwendige Fachwissen bzw. Fachkompetenz.
tricotrac schrieb:
Ein durch ein Kartell gefördertes Heizsystem mit schlechter Praxistauglichkeit.
Bei einem Neubauvorhaben kommt man nach aktueller EnEV u. EEWG allein mit GBW nicht zum Erfolg. Es muß zwangsläufig eine in EFH meist unwirtschaftliche STA mitgekauft werden.
Doch wohl auch von einem "Kartell" gefördert - oder? ;)
 
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gesbb schrieb:
Ich plane und dimensionieren seit Jahrzehnten u.a. Anlagen für Heizung und WW-Bereitung in EFH/ZFH.
Dich treffen ja auch keine Folgekosten. Und den Ärger haben ja auch die "Anderen".

Richtig ist aber auch, daß die meisten Kunden damit überfordert sind, was der LWP nicht anzulasten ist.
gesbb schrieb:
aktueller EnEV u. EEWG allein mit GBW nicht zum Erfolg
Das ist richtig, aber kein Grund das nun für das Non plus Ultra zu deklarieren. Vieles was du sagst ist richtig und bei keinem Wärmeerzeuger wirkt sich die Summe aller Fehler so verheerend aus wie bei einer LWP. Wenn alles richtig gemacht wird läßt sich das vermeiden, nur wenn!
gesbb schrieb:
Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung kann das schnell zu schlechten JAZ führen => überhöhte Verbrauchskosten.
Damit fängt alles an. Was findest du dann in der Praxis? Dazu noch ein Nutzer der per App jede Stunde andere Raumtemperaturen mit einem Gefälle von 10 Grad vorgeben will und auch macht. Oma und Opa drehen die Sicherung raus mit der Begründung, jetzt brauchen wir keine Heizung, ich will das hier nicht alles aufzählen.
Und das sollen wir dann vor Ort alles wieder richten? Hast du überhaupt mal mit einem von der Smartphone Truppe versucht zu reden?
 

Gelehrter21

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gesbb schrieb:
Hallo,
Bauherr bist Du als AG, der GU/GÜ ist AN!
Gelehrter21 schrieb:
Ich bin halt eher gegen Luftwärme, weil die im Winter nicht effektiv ist und im Sommer braucht man nicht unmengen warmes Wasser. Was meint ihr?
Erdwärme, also Sole-WP lohnen wirtschaftlich meist nur, wenn der tatsächliche Energiebedarf für Heizung und WW > 18...20 MWh/a ist.


Zunehmend sind in EFH vollmodulierende LWP wirtschaftlich sinnvoll. Diese sind allerdings die sensibelsten Wärmeerzeuger, welche ich kenne. Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung kann das schnell zu schlechten JAZ führen => überhöhte Verbrauchskosten.
Bedenklich finde ich, dass der GU/GÜ konkrete Geräte/Hersteller vorsieht, ohne dass der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Heizung und WW-Bereitung bekannt ist.

Risiken beim Bauen mit GU/GÜ
Dimensionierungsnotwendigkeiten für Heizungsanlagen
Häufige Fehler bei Wärmepumpenanlagen
Okay dann heißt der ebend GU/GÜ. Er hat uns alles geplant und wir haben das dann unterschrieben. Somit steht es fest, dass es eine Erdwärmeanlage sein muss. Er hat jedoch eine Klausel mit reingeschrieben, dass wenn aus gesetzlichen Gründen, eine Erdwärmeanlage nicht verbaut werden darf, er auf eine Luftwärmepumpe zurückgreift.
Im Gespräch sagte er mir jedoch das man eine Erdwärmeanlage auch nur mit Wasser betreiben kann und man dafür nur tiefer bohren muss. Jetzt aufeinmal sagt er das es nicht geht. Ich habe aber herausgefunden, das es geht. Eine Firma hat mir auch dementsprechend ein Angebot gemacht und auch gesagt das man das ohne Glycol betreiben kann.


Somit gehen laut vertraglich diese beiden Varianten, wobei ich sowieso die Erdwärme haben wollte. Wie viel wir letztendlich verbrauchen, kann ich nicht sagen.
 
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Wolfhaus schrieb:
Dich treffen ja auch keine Folgekosten. Und den Ärger haben ja auch die "Anderen".
Was sind Folgekosten und wie definiert? Bei fachgerecht dimensionierten Anlagen gibt es keinen Ärger!
Wolfhaus schrieb:
Das ist richtig, aber kein Grund das nun für das Non plus Ultra zu deklarieren.
Das ist korrekt, denn ein Non plus Ultra existiert eigentlich nicht. Ausschlaggebend sind immer die individuellen und spezifischen Randbedingungen des jeweiliegen Bauvorhabens.



Wolfhaus schrieb:
Hast du überhaupt mal mit einem von der Smartphone Truppe versucht zu reden?
Wer meint, Physik mit einer App oder "Smart Home" überlisten zu können, den nehme ich überhaupt nicht ernst.
Ahnungslose Blauaugen wird es immer geben ;)
 
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Gelehrter21 schrieb:
Wie viel wir letztendlich verbrauchen, kann ich nicht sagen
Na, dann lass Dich mal überraschen ?(
 
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gesbb schrieb:
Dann fehlte vermutlich das notwendige Fachwissen bzw. Fachkompetenz.
Frei von irgendwelchen Schutzbehauptungen : W E R oder welcher Hersteller schulte vor dreißig Jahren und mehr zurück irgendwelche SHK - Monteure auf Wartung und Störungssuche von Wärmepumpen ? Ich habe da keinen kennen gelernt ! Die Hersteller hatten daran überhaupt kein Interesse. Diejenigen, welche dann doch Interesse ans Folgegeschäft hatten, die wurden dann bitter verarscht. von wegen keine Zeit; zu wenige Interessenten usw. Das Geschäft hatte sich der jeweilige Werkskundendienst zugeschanzt. Die mussten ja schließlich auch ihre Daseinsberechtigung nachweisen gegenüber den Kaufleuten in den entsprechenden Geschäftsleitungen.

gesbb schrieb:
Bei einem Neubauvorhaben kommt man nach aktueller EnEV u. EEWG allein mit GBW nicht zum Erfolg. Es muß zwangsläufig eine in EFH meist unwirtschaftliche STA mitgekauft werden.


Die KWH Erdgas kostet bei uns zur Zeit etwa 6,2 Eurocent incl. MWST. Die KWH Strom kostet etwa 26 Eurocent incl. MWST. Da soll ich einem Kunden eine Wärmepumpe empfehlen ? Um den Warmwasserspeicher auf zu heizen wird zusätzlich ein Elektroheizstab benötigt. Über die Kosten spricht und schreibt aber keiner von der Wärmepumpenmafia !
Cleverer weise kann man den Elektroheizstab ja weglassen, aber wenn dann auf einmal ein Hausarzt seinen Patienten empfiehlt, dass sie ihre Warmwasserbereitung mal auf Legionellen beproben lassen sollten, dann wird das ganze doch verdächtig. Und : Bingo ! Nach sieben Jahren ohne Heizstab hatten es diese Pfiffis geschafft, das zwei Menschen daran erkrankt sind. Ein Riesenaufriss mit allem Pomp und Trara war die Folge davon.
U N D das sind keine Einzelschicksale !!!
gesbb schrieb:
Doch wohl auch von einem "Kartell" gefördert - oder?


Die oben aufgeführten Kosten sagen es doch eindeutig aus ! Pellets = Nein danke und erst recht keinen "Kühlschrank verkehrt herum "
 
gesbb

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tricotrac schrieb:
W E R oder welcher Hersteller schulte vor dreißig Jahren und mehr zurück irgendwelche SHK - Monteure auf Wartung und Störungssuche von Wärmepumpen ? Ich habe da keinen kennen gelernt ! Die Hersteller hatten daran überhaupt kein Interesse.
Das ist korrekt, jedoch ändern sich die Randbedingungen rasend schnell. Ich erinnere mich an einige Hersteller von GBW Geräten, die Leistungsmodulation für überflüssig hielten. Heute können alle GBW Geräte modulieren.
Da ich auch als Gutachter tätig bin, ist auffällig, das auch heute noch bei vielen BV mit WP erhebliche Fehler gemacht werden. Das gilt besonders bei GU/GÜ Vorhaben.
tricotrac schrieb:
Die KWH Erdgas kostet bei uns zur Zeit etwa 6,2 Eurocent incl. MWST. Die KWH Strom kostet etwa 26 Eurocent incl. MWST. Da soll ich einem Kunden eine Wärmepumpe empfehlen ? Um den Warmwasserspeicher auf zu heizen wird zusätzlich ein Elektroheizstab benötigt.
Aus 0,26 €/kWh für Strom machte z.B. eine SWP durch Nutzung von Erdwärme 5,8 kWh, oder andersherum einen realen Strompreis von 0,058 €/kWh inkl. MWSt. Ein Heizstab ist nicht erforderlich.
In Kombi mit einer PVA wird es innerhalb einer Jahresbilanz noch weitaus günstiger.
Eine unwirtschaftliche STA muß nicht mitgekauft werden!
tricotrac schrieb:
......dass sie ihre Warmwasserbereitung mal auf Legionellen beproben lassen sollten,
Wer panische Angst vor Legionellen hat, kann ja ein Friwa-System nutzen.



Wieviele Bürger sterben jährlich an Legionellen und wieviele im Straßenverkehr ?(
 
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