Einbau eines neuen Gerätes, Baujahr ist aber 2009, darf sowas sein?

Diskutiere Einbau eines neuen Gerätes, Baujahr ist aber 2009, darf sowas sein? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Leute, bin am verzweifeln. ?( Ende letztes Jahres, Oktober oder November, habe eine neue Therme einbauen lassen, Logamax Plus GB 172-20...

buderuss

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Hallo Leute,

bin am verzweifeln. ?(

Ende letztes Jahres, Oktober oder November, habe eine neue Therme einbauen lassen, Logamax Plus GB 172-20.
Jetzt kam heraus, dass Baujahr des Gerätes 2009 ist. :cursing:

Bin davon ausgegangen, dass das Gerät neu sein wird und nicht veraltet, ist jetzt aber schon 7 Jahre alt...... Und das bei der Einbau!!!

Was soll ich jetzt tun, kann ich überhaupt etwas tun?

Bin sehr dankbar für alle Vorschläge.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Keine Panik.

Seit 2009 hat sich am Gerät nichts geändert und Gewährleistungsbeginn ist der Abnahmetermin, bzw Rechnungsdatum.


wie bist du drauf gekommen, daß Bj 2009 ist?
 

buderuss

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Der Schornsteinfeger kam vorbei, zur Abnahme, hat mir Anhang der Seriennummer dies mitgeteilt. Habe ihm nicht geglaubt, beim Buderus angerufen und nachgefragt, die haben es mir bestätigt....
 

cosucosuudu

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Hallo, sieben Jahre sind ja schon beachtlich. Ich würde das Installationsunternehmen zum Austausch auffordern, da ich unabhängig vom Beginn der Gewährleistung erwarten würde, dass ggfs. zeitabhängige Komponenten (also bspw. Kunststoffe ) für dich als Kunde nicht mehr die üblicherweise zu erwartende Lebensdauer haben. Zur Untermauerung hilft meist eine Recherche nach vergleichbaren Gerichtsurteilen. Vielleicht einigt man sich ja auch auf einen (deutlichen) Preisabschlag. Viel Erfolg!
 

buderuss

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cosucosuudu schrieb:
Hallo, sieben Jahre sind ja schon beachtlich. Ich würde das Installationsunternehmen zum Austausch auffordern, da ich unabhängig vom Beginn der Gewährleistung erwarten würde, dass ggfs. zeitabhängige Komponenten (also bspw. Kunststoffe ) für dich als Kunde nicht mehr die üblicherweise zu erwartende Lebensdauer haben. Zur Untermauerung hilft meist eine Recherche nach vergleichbaren Gerichtsurteilen. Vielleicht einigt man sich ja auch auf einen (deutlichen) Preisabschlag. Viel Erfolg!
Danke dir, werde ich versuchen, bleibt ja auch nichts anderes, vorausgesetzt, dass der Installateur vorsätzlich mich getäuscht hat, und bewusst ein Gerät aus dem Altbestand und nicht neu bestellte Ware eingebaut hat...
 

joho38

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Hm....ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Installateur irgendeinen Einfluss nehmen konnte, es sein denn, er hat vielleicht eine eigene Ausstellung und das Teil hing dort. Im Normalfall werden die Teile bestellt und dann vom Hersteller geliefert. Lasse dir doch mal die Lieferscheine zeigen.
 
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