Hans Wurst
Threadstarter
- Mitglied seit
- 20.05.2014
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Hallo,
ich möchte eine neue Holzkesselanlage einbauen lassen. Ich habe gelesen, dass man parallel zum Kessel ein Puffervolumen von 55 Litern pro Kilowatt Kessel-Leistung hat. Bei einer 20kW-Heizung wären so ca. 1100 Liter Pufferkesselvolumen nötig. Der Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
Überprüft der Schornsteinfeger nur die Feuerstätte - also den Heizkessel - oder auch das Drumherum - also ob auch ein Mindestpuffervolumen eingebaut wird? Aus Platzgründen passt bei mir nur ein 950-Liter-Pufferspeicher rein, ich möchte aber ungern zwei Pufferspeicher haben, was mir der Heizungsbauer unbedingt einbauen will. Würde der Schornsteinfeger die Anlage mit einem 950-Liter-Pufferspeicher garnicht erst abnehmen bzw. keine Betriebserlaubnis für den Holzvergaserkessel erteilen?
ich möchte eine neue Holzkesselanlage einbauen lassen. Ich habe gelesen, dass man parallel zum Kessel ein Puffervolumen von 55 Litern pro Kilowatt Kessel-Leistung hat. Bei einer 20kW-Heizung wären so ca. 1100 Liter Pufferkesselvolumen nötig. Der Schornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
Überprüft der Schornsteinfeger nur die Feuerstätte - also den Heizkessel - oder auch das Drumherum - also ob auch ein Mindestpuffervolumen eingebaut wird? Aus Platzgründen passt bei mir nur ein 950-Liter-Pufferspeicher rein, ich möchte aber ungern zwei Pufferspeicher haben, was mir der Heizungsbauer unbedingt einbauen will. Würde der Schornsteinfeger die Anlage mit einem 950-Liter-Pufferspeicher garnicht erst abnehmen bzw. keine Betriebserlaubnis für den Holzvergaserkessel erteilen?