Saboteur
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- 23.08.2022
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Seit gegrüßt,
folgendes Problem bzw. Rat brauche ich bei einem Haus.
Es sollen 2 Kamine eingebaut werden (1 Haus, 1 Anbau).
1 Kamin soll an einem bestehenden Schornstein angeschlossen werden Baujahr des Hauses 1950, die alten Öfen wurden irgendwann entsorgt und es wurden Nachtspeicheröfen eingebaut, diese jetzt wieder ausgebaut werden.
Der Anschluss vom Ofenrohr wurde damals zugemauert.
Der Schornstein wurde schon gekehrt und die vorhandene Reinigungsklappe wird noch erneuert.
Soweit sogut.
Jetzt aber zu der Problematik die ich habe:
Das Haus von 1950 (mit Satteldach) wurde mit einem Anbau erweitert, dieser Anbau von 1980 (mit Flachdach) wurde damals vermietet, und besitzt einen separaten Eingang.
Wir haben vom Haus zum Anbau einen Durchbrauch erstellt um den Anbau als Wohnzimmer zu nutzen, hier befinden sich auch 2 alte Nachtspeicheröfen die entsorgt werden.
Die Frage ist, wie hoch muss das Abgasrohr vom Kamin im Anbau/Wohnzimmer sein, nach den neuen Regelungen von 2022?
Genaugenommen die Höhe von Flachdach zum Ende des Rohres?
Würde eine gleiche Höhe vom Rohr ausreichen, wie die vom Haus 1950 (Höhe des alten Schornsteines)?
Der Alte Schornsteins sollte gegebenenfalls ja über den Bestandsschutz verfügen, oder?
Ich habe wirklich keinen Plan, weil genaugenommen wir aus dem Haus mit separaten Anbau, durch den Durchbruch ein ganzes Erstellt haben.
Im Anhang habe ich Euch mal ein Bild erstellt wie es voraussichtlich geplant werden soll.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
folgendes Problem bzw. Rat brauche ich bei einem Haus.
Es sollen 2 Kamine eingebaut werden (1 Haus, 1 Anbau).
1 Kamin soll an einem bestehenden Schornstein angeschlossen werden Baujahr des Hauses 1950, die alten Öfen wurden irgendwann entsorgt und es wurden Nachtspeicheröfen eingebaut, diese jetzt wieder ausgebaut werden.
Der Anschluss vom Ofenrohr wurde damals zugemauert.
Der Schornstein wurde schon gekehrt und die vorhandene Reinigungsklappe wird noch erneuert.
Soweit sogut.
Jetzt aber zu der Problematik die ich habe:
Das Haus von 1950 (mit Satteldach) wurde mit einem Anbau erweitert, dieser Anbau von 1980 (mit Flachdach) wurde damals vermietet, und besitzt einen separaten Eingang.
Wir haben vom Haus zum Anbau einen Durchbrauch erstellt um den Anbau als Wohnzimmer zu nutzen, hier befinden sich auch 2 alte Nachtspeicheröfen die entsorgt werden.
Die Frage ist, wie hoch muss das Abgasrohr vom Kamin im Anbau/Wohnzimmer sein, nach den neuen Regelungen von 2022?
Genaugenommen die Höhe von Flachdach zum Ende des Rohres?
Würde eine gleiche Höhe vom Rohr ausreichen, wie die vom Haus 1950 (Höhe des alten Schornsteines)?
Der Alte Schornsteins sollte gegebenenfalls ja über den Bestandsschutz verfügen, oder?
Ich habe wirklich keinen Plan, weil genaugenommen wir aus dem Haus mit separaten Anbau, durch den Durchbruch ein ganzes Erstellt haben.
Im Anhang habe ich Euch mal ein Bild erstellt wie es voraussichtlich geplant werden soll.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
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