Edelstahlschornstein möglich?

Diskutiere Edelstahlschornstein möglich? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Kann mann hier einen Schornstein nach neuester norm anbauen

Fensterbau

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Kann mann hier einen Schornstein nach neuester norm anbauen
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Fensterbau

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Wie muss man das verstehen?


Ausnahmeregelung bei der Neuerrichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe in einem Bestandsgebäude
Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, gelten auch die bisherigen Ableitbedingungen aus der 1. BImSchV vom 26. Januar 2010 weiter, wenn die Umsetzung der neuen Ableitbedingungen im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Über die Anwendung dieser Ausnahmeregelung entscheidet der zuständige Bezirks-Schornsteinfeger. Bisher sind die Kriterien zur Anwendung dieser Ausnahmeregelung noch nicht definiert. Es ist davon auszugehen, dass über Bekanntmachungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI kurzfristig Kriterien veröffentlicht werden. Wir werden das hier dann aktualisieren.

Die neuen Regeln gelten nur für Schornsteine für feste Brennstoffe wie z.B. Holz, Holzpellets oder Kohle.
Sie gelten für Feuerungsanlagen die nach dem 31.12.2021 errichtet werden.
 
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Dr Schorni

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Eine Ausnahme kann immer nur dann gewährt werden, wenn dazu ein zwingender Grund besteht und dadurch eine nachweislich "gleichwertige Lösung" erreicht wird wie es auch die ursprüngliche Forderung verlangt. Also "weil die Lösung dann billiger wird" ist zB KEIN Grund für eine Ausnahme.
Der Sinn der Verordnung ist es ja die Abgase in den freien Windstrom auszutragen um vor allem Geruchsbelästigungen und Schadstoffbelastungen auf das Umfeld zu verringern. Auch handelt es sich in aller Regel um Zusatz-Feuerstätten die man gelinde gesagt "nicht zwingend braucht".
DAS aber mit anderen Lösungen zuverlässig belegt zu erreichen ist eine Gratwanderung auf ganz dünnem Eis für den bBSF. Wenn das ein Gebäude auf ner Hallig ist zB dann wäre das kein Problem.
Auch muss der Ausnahmegrung in der Abnahme-Bescheinigung klar nachvollziehbar definiert sein. Eine blanco-Abnahme "ohne Mängel" reitet Euch beide in den sicheren und teuren Untergang rein!
 

Fensterbau

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Ja eine Begründung hat der Schornstein feger und ich hoffe doch das das in der Abnahme auch aufgeführt wird. Und dann wird es auch ohne Mängel sein. Und wenn der Feger das abnimmt warum soll mich das in den untergang treiben? Der Feger muss das verantworten
 
Dr Schorni

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DU bist der Eigentümer und wenn Du jetzt schon merkst dass das evtl halbseiden wird dann biste mit dabei. Ich hab klar geschrieben dass es nicht nur eine klare nachvollziehbare Begründung sondern auch eine gleichwertige Lösung geben muss. Nicht damit das Dir oder ihm passt oder geschickt ist sondern damit das rechtssicher ist. Und solange es noch keine klaren Handlunganweisungen hierzu gibt geht er und somit Ihr beide damit auf sehr sehr dünnes Eis. Sonst nimmt Euch der Richter auseinander bis auf die Knochen. Dann ists nämlich meist sehr schnell vorbei mit dem lockeren Geschwätz "ICH nehme das so ab...ICH kann das verantworten"...!
 

Fensterbau

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Muss ich das merken das das halbseiden ist? Der Schornstein feger ist der Fachmann und muss die gesetzeslage wissen. Ich habe den hierher beordert und er hat die örtlichkeiten erkundet und die Machbarkeit dargestellt. Ich geh davon aus das das passt. Die über first Vorschrift wird auf alle Fälle erfüllt. Ds sind wir sogar 60cm drüber und im Umkreis von 15meter kein haus. Das erste Fenster in der Umgebung ist rund 3meter tiefer als der Schornstein
Und wieso Richter? Wer soll klagen? Der Bevollmächtigte Schornstein feger hat genehmigt
 

Fensterbau

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Ich Troll nicht. Der Schornstein feger ist der Fachmann. Oder wer kann die Entscheidung des Schornstein fegers widerlegen?
 

Mikes

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Ja eine Begründung hat der Schornstein feger und ich hoffe doch das das in der Abnahme auch aufgeführt wird. Und dann wird es auch ohne Mängel sein. Und wenn der Feger das abnimmt warum soll mich das in den untergang treiben? Der Feger muss das verantworten
Mach das vorher mit dem Schwarzen klar und lass Dir was schriftlich geben. Nicht das Du was machst und er bekommt kalte Füße bei der Abnahme.
Ansonsten sehe ich das wie Du, er ist der Fachmann der genehmigt und abnimmt.
 
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Fensterbau

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Mach das vorher mit dem Schwarzen klar und lass Dir was schriftlich geben. Nicht das Du was machst und er bekommt kalte Füße bei der Abnahme.
Ansonsten sehe ich das wie Du, er ist der Fachmann der genehmigt und abnimmt.
Ja schritlich hat er es genehmigt. Und es ist alles in absprache mit dem kamin- und ofenlieferant und schornsteinfeger geplant und abgesprochen
 
tricotrac

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Ansonsten sehe ich das wie Du, er ist der Fachmann der genehmigt und abnimmt.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Den Spruch habt ihr beide sicherlich schon mal gehört / gelesen. Und der zählt in unserer Rechtsprechung.
 
Dr Schorni

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Ihr begreift es nicht, wollt oder könnt es nicht. Der bBSF selbst genehmigt überhaupt NICHTS als Person oder nach Gutdünken. Er muss die geltenden Regeln anwenden, denn genau: ER ist der Fachmann. Hält er sich nicht dran ist er nämlich KEIN Fachmann und dann gibts mal richtig Probleme.
Lest mal das Märchen "Des Kaisers neue Kleider", da enttarnt auch ein kleines Kind die Deppen die sich auf dummes Geschwätz einlassen a la "ja DER hats doch gesagt...na DER hats doch abgenommen..."... Oder geht doch mal zur nächsten Polizeistation und fragt ob se Euch ne Bescheinigung ausstellen dass Ihr auch bei rot über die Kreuzung fahren dürft....dann gäbs vielleicht ein Problem weniger.
 
Dr Schorni

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Die neue Verordnung macht doch neue Schornsteine fast unmöglich. Da muss man erst mal die bestehenden kamine von vor 2022 ertüchtigen.
Wie gesagt: Du verstehst es NICHT!
Natürlich soll die Installation von Qualmbringern und Rauchbelästigungen verhindert werden, das ist auch ein legitimes Ziel und haben sich die Holzheizer größtenteils selbst eingebrockt.
Und EUCH möcht ich hören wenn man was bestehendes nun plötzlich ändern solle. Denn DIE Anlagen haben rechtlichen Bestandsschutz eben WEIL sie "den damals geltenden Vorschriften entsprechen".
 

Mikes

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Ihr begreift es nicht, wollt oder könnt es nicht. Der bBSF selbst genehmigt überhaupt NICHTS als Person oder nach Gutdünken. Er muss die geltenden Regeln anwenden, denn genau: ER ist der Fachmann. Hält er sich nicht dran ist er nämlich KEIN Fachmann und dann gibts mal richtig Probleme.
Lest mal das Märchen "Des Kaisers neue Kleider", da enttarnt auch ein kleines Kind die Deppen die sich auf dummes Geschwätz einlassen a la "ja DER hats doch gesagt...na DER hats doch abgenommen..."... Oder geht doch mal zur nächsten Polizeistation und fragt ob se Euch ne Bescheinigung ausstellen dass Ihr auch bei rot über die Kreuzung fahren dürft....dann gäbs vielleicht ein Problem weniger.
Gibt es Bezirksschornsteinfeger die keine Fachmänner sind? Nur Du bist einer was Herr "Dr" und Fachmann aus dem Heizungsbau noch gleich dazu.
 

Fensterbau

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Vielleicht versteh ich es wirklich nicht. Aber der schorni kann doch nicht sagen ja so kann man es machen bespricht mit kaminlieferant und Ofensetzer und wenn alles fertig ist sagt er dann nein so nicht das nehme ich so nicht ab. Wozu nehm ich den dann von Anfang an mit ins Boot. Und wenn er der Fachmann ist wird er doch auch die Gesetzeslage kennen und diese entsprechend anwenden
 

Mikes

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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Den Spruch habt ihr beide sicherlich schon mal gehört / gelesen. Und der zählt in unserer Rechtsprechung.
Recht bekommt nur derjenige, der gut vertreten ud vorbereitet ist.
 

Mikes

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Vielleicht versteh ich es wirklich nicht. Aber der schorni kann doch nicht sagen ja so kann man es machen bespricht mit kaminlieferant und Ofensetzer und wenn alles fertig ist sagt er dann nein so nicht das nehme ich so nicht ab. Wozu nehm ich den dann von Anfang an mit ins Boot. Und wenn er der Fachmann ist wird er doch auch die Gesetzeslage kennen und diese entsprechend anwenden
Du musst ihn ja sogar über Dein Vorhaben informieren und er muss seinen Senf dazugeben. Und wenn er es sogar schriftlich bestätigt hat, dass Du es so wie abgestimmt machen kannst, ist doch alles klar.
 
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