Hey, die minimale Vorlauftemperatur dient ja gar nicht der Parallelverschiebung der Heizkennlinie! Es ist eine Clipping-Funktion, also wird die Heizkennlinie nur abgeschnitten. Wolfhaus, sage mal: Welchen Sinn soll es machen, wenn die Vorlauftemperatur bei oberhalb +10°C Außentemperatur und unterhalb +21°C Außentemperatur (Umschaltung auf Sommerbetrieb => Heizfunktion AUS) bei +25°C rumschmurgelt? Wenn so gut wie kein Wärmebedarf besteht, kann der Vorlauf doch ruhig auf +5°C absinken. Ich habe das heute von 25°C auf 5°C (Werksvoreinstellung) geändert, in der Hoffnung so im Sommer ein paar Literchen Öl einzusparen. Die Heizkennlinie hat sich im Bereich +10°C bis -10°C nicht geändert, denn es sind weiterhin 47°C / 62°C / 75°C.
Wer macht mir jetzt die Wärmebedarfsrechnung für die olle Doppelhaushälfte? Hatte gestern Zensus 2022 per Online-Fragebogen. Die Wohnflächenermittlung dauerte Stunden. Wer zahlt mir das? Und demnächst kommt noch ein Liebesbrief vom Finanzamt, da die Grundsteuer B Daten zuletzt im Jahr 1964 (!) aktualisiert wurden. Offenbar ist da jemand aufgewacht, nach beinahe 60 Jahren! Problem ist nur, dass es keine lebenden Zeitzeugen mehr gibt, die das Errichtungsjahr irgendwann zwischen 1912 und 1968 bezeugen könnten. Ein entsprechendes Dokument (Urkunde etc.) existiert nämlich nicht.