Druckverlust

Diskutiere Druckverlust im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Wie hoch müsste der Druck sein wenn die Heizung 1,6 bar hat? Ich werde dem Monteur dann sagen, dass er den Druck mal messen soll.

Chrissi1503

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Wie hoch müsste der Druck sein wenn die Heizung 1,6 bar hat?
Ich werde dem Monteur dann sagen, dass er den Druck mal messen soll.
 

corsa

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Über den Daumen gepeilt.. 0,3 bar unter dem Anlagendruck (heizungsdruck). Ist das MAG im Gerät verbaut oder ist es ein externer Behälter außerhalb des Geräts auf Wand oder Boden?
 

Chrissi1503

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Über den Daumen gepeilt.. 0,3 bar unter dem Anlagendruck (heizungsdruck). Ist das MAG im Gerät verbaut oder ist es ein externer Behälter außerhalb des Geräts auf Wand oder Boden?
Das MAG ist ein externer Behälter auf dem Boden (50l).

DerMonteur war da. Wir haben das Ausschalten der Anlage verschoben.
Er will das mit dem Druckverlust vor dem Start mit seinem Chef besprechen und mit Vaillant direkt sprechen.

Das MAG hat er nachgemessen und es der Druck war ok.

Als er da war hat der Vorführeffekt funktioniert. Der Druck sank bis auf ca.0,8 bar, Heizung startete und innerhalb von 4-5 Min. ging der Druck wieder hoch auf 1,6 bar.

Analoges Manometer und digitale Anzeige zeigen parallel an.
 
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Chrissi1503

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Ja...... einfach mal die Anlage bis kurz vor Ansprechdruck Sicherheitsventil füllen.
Wie hoch wäre der Druck? Also verstehe ich es richtig? Soviel Wasser nachfüllen bis es oben aus dem Sicherheitsventil kommt?
 

Chrissi1503

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Chrissi1503

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Nach diversen Gesprächen mit der Geschäftsleitung des Fachbetriebes wurde nun heute die Anlage abgestellt bzw. vom Kreislauf getrennt.

Sie wollen nun morgen schauen ob der Kessel undicht ist und sich dort Wasser gesammelt hat.

Ich kann es mir nach 3 Jahren zwar nicht vorstellen aber nun bewegt sich was.

Was mir auffällt (hab ich denen auch gesagt) ist, dass die Kondensatpumpe nur noch einige Tropfen Wasser abtransportiert und nach dem Heizungsstart etwa 5-6x versucht abzupumpen. Auch da wird mir gesagt "ist normal". (War nur 3 Jahre lang ganz anders.)

Mir egal jetzt. Und wenn die Anlage kpl. den Geist aufgibt. Ist nicht mein Job, mehr als drauf hinweisen kann ich nicht.

Ich melde mich wieder wenn es News gibt.
 

Chrissi1503

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Nachdem bei der Aktion "Kessel auf Undichtigkeit" hin prüfen nichts bei rum gekommen ist melde ich mich wieder. Die Anlage wurde nach der Aktion auf 2,4 bar hoch geladen und hielt den Druck etwa eine Woche lang. Nachdem sie wieder auf 1,7 bar angekommen war spielte sie das Spielchen wie gehabt.

Die "Fachfirma" sagte wortwörtlich "wir wissen nicht mehr weiter".

Jetzt schlagen sie eine Wasseruhr vor um zu sehen wieviel Wasser verschwindet. Dazu bekommen wir ein Angebot.

So und nun ist der Punkt wo ich keine Lust mehr habe.
Fakt: die Heizungsanlage wurde 03/2016 von der Firma installiert. Sie schaffen es nicht die Ursache des Dtuckverlustes zu finden. Ausser MAG ausgetauscht und Kessel auf Undichtigkeiten geprüft passiert NICHTS.

Was kann ich tun? Wie sieht es rechtlich aus? Nachfrist zur Fehlerbehebung setzen? Handwerkskammer einschalten? Sachverständigen beauftragen?
Ich wäre sehr dankbar für eure Tipps.
 
Hausdoc

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Wie sieht es rechtlich aus? Nachfrist zur Fehlerbehebung setzen?
Heikel.
Ich nehme nicht an daß die Auftragsvergabe BGB unsd nicht nach VOB erfolgt ist.
Demnach beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre . Wenn du schriftlich und lückenlos nachweisen kannst, daß vor Verstreichen der Gewährleistunsfrist der Mangel nicht abgestellt werden konnte siehts wieder besser aus.
2 Versuche der Nachbesserung musst du zugestehen.
Ich nehme an das waren deutlich mehr als die 2 Versuche.
Demnach schriftlich mit Frist zur Mangelbeseitigung auffordern.
Hierbei auch den Hinweis geben, daß bei weiter erfolglosem Versuch eine andere Firma zur Mangelbeseitigung beauftragt wird. Bekanntermaßen können diese Kosten der bisherigen Firma in Rechnung gestellt werden.


Einen Heizkreis mit 4 bar abdrücken ist kein Hexenwerk . Am bestel lässt man den Druck über Nacht anstehen.

Ist hier alles OK wird der Wärmeerzeuger ( ohne MAG!!!) mit 3 bar abgedrückt. Das dauert auch nur 1 h.

Handwerkskammer einschalten?
Was wollen die dabei??? :unsure: Vertragspartner ist dein Fachmann

Sachverständigen beauftragen?
Das macht die Sache nur 1500€ teurer - sonst passiert nichts.
 

Chrissi1503

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Problem ist eben, dass von meinem Heizungsbauer nichts kommt. Vereinbarte Rückrufe erfolgen nicht, der Chef lässt sich verleugnen usw.

Die Heizung war für 24 Std. ausgeschaltet und dem Druck ausgesetzt den sie gehalten hat.

Ich fühle mich mehr als verar... *sorry* und möchte daher nun alles schriftlich festhalten und eine Nachfrist setzen.

Das folgende habe ich im Web gefunden. Demnach 5 Jahre?
 

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Das folgende habe ich im Web gefunden. Demnach 5 Jahre?
Nicht automatisch.

Nach VOB 5 Jahre
Nach BGB 2 Jahre.

Wird eine bestehende Anlage erneuert gilt üblicherweise BGB . Wird die Anlage im Neubau eingesetzt gilt VOB
 

Chrissi1503

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Ah ok, vielen Dank.
 
Hausdoc

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Ja, allerdings sieht das BGB bei Bauwerken 5 Jahre Gewährleistung vor und nicht nur 2 Jahre...

Nein. Grundsätzlich stimmt das nicht.

Stell dir vor jeder Heizungsbauer müsste für alle Leistungen 5 Jahre Gewährleistung nach VOB gewähren. Alle Heizungsbauer wären da längst pleite.

Das wär genauso als müsste jedes Autohaus 5 Jahe Gewährleistung auf jedes Auto geben.

Der Austausch einer Heizanlage entspricht einer Renovierung - demnach sind hier 2 Jahre Gewährleistung anzusetzen.
 

KarlZei

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Nein. Grundsätzlich stimmt das nicht.
Grundsätzlich stimmt es; Google hilft. Ob es in diesem speziellen Fall auch so ist, muss ggf. über einen Rechtsbeistand in Erfahrung gebracht und/oder durch ein Gericht geklärt werden. Foren eigenen sich dafür nicht wirklich. Aber da es bereits Urteile gibt ...
Stell dir vor jeder Heizungsbauer müsste für alle Leistungen 5 Jahre Gewährleistung nach VOB gewähren. Alle Heizungsbauer wären da längst pleite.
Warum wohl gewähren praktisch alle Heizungshersteller Kunden / Fachbetrieben 5 Jahre Garantie, wenn leicht zu erfüllende Voraussetzungen gegeben sind?
Aber unabhängig davon gibt es immer unternehmerische Risiken, mit denen auch Heizungsbauer klar kommen müssen. Und Deine Argumentation hakt im übrigen: Heizungsbauer bauen ja wohl auch Heizungen in Neubauten ein.
Das wär genauso als müsste jedes Autohaus 5 Jahe Gewährleistung auf jedes Auto geben.
Autovergleiche taugen nichts. Meine haben z.B. 7 Jahre Garantie; dem Hersteller und dem Autohaus können 5 Jahre Gewährleistung also ziemlich wurscht sein. Ist doch letztlich die gleiche Situation wie bei Heizungen: Autohaus = 2 Jahre Gewährleistung, Hersteller = 2+ Jahre Garantie => kein großes Problem für Autohaus. Wie das bei BMW läuft, weiß ich allerdings nicht; die geben ja keine Garantie.
Und wenn 5 Jahre Gewährleistung tatsächlich eingeführt werden, dann werden Autos halt teurer und Hersteller geben 5+ Jahre Garantie ;-)
Der Austausch einer Heizanlage entspricht einer Renovierung - demnach sind hier 2 Jahre Gewährleistung anzusetzen.
Rechtlich betrachtet gibt es aus meiner Sicht keinen Unterschied zwischen Renovierung (= raus und neu rein) und Neubau (= neu rein). Es wird in beiden Fällen eine neue Heizung eingebaut; sagt mir der gesunde Menschenverstand. Anders sieht es nur bei Reparaturen aus, selbst bei sehr umfangreichen: 2 Jahre Gewährleistung.

Das BGB ist eindeutig: Bauwerk => 5 Jahre Gewährleistung.
Für diese Geschichte ist also nur die Frage von Bedeutung, ob eine Heizung ein Bauwerk ist oder nicht. Und die allgemeine Auffassung ist offensichtlich, dass dies der Fall ist. Wesentliche Kriterien für ein Bauwerk: fest mit dem Gebäude verbunden, also unbeweglich und nicht einfach so durch Auftraggeber aus-/umbau-/versetzbar sowie für Erhalt und Nutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung. Trifft doch irgendwie auf eine Heizung zu, oder? Sollte es eigentlich, wenn das schon auf eine individuell geplante Einbauküche, die deutlich einfacher zu 'bewegen' ist, zutrifft.
 
Hausdoc

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Warum wohl gewähren praktisch alle Heizungshersteller Kunden / Fachbetrieben 5 Jahre Garantie, wenn leicht zu erfüllende Voraussetzungen gegeben sind?
Du sprichst jetzt von Garantie - einer freiwiligen Leistung der Hersteller die an ganz bestimmte Vorraussetzungen gebunden ist. Beispielsweise muss das Heizwasser VDI 2035 entsprechen und die gesamte Peripherie muss vom Hersteller stammen.

Das hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun.

Rechtlich betrachtet gibt es aus meiner Sicht keinen Unterschied zwischen Renovierung (= raus und neu rein) und Neubau (= neu rein). Es wird in beiden Fällen eine neue Heizung eingebaut; sagt mir der gesunde Menschenverstand.
Bei Heizungsrenovierung machst du alle Leitungen und Heizflächen neu?;)

Wesentliche Kriterien für ein Bauwerk: fest mit dem Gebäude verbunden, also unbeweglich und nicht einfach so durch Auftraggeber aus-/umbau-/versetzbar sowie für Erhalt und Nutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung.
Also Einbauküche automatisch 5 Jahre Gewährleistung?
 
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