KarlZei
Experte
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Garantie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung. Die Garantie / Gewährleistung entfallen, wenn das Teil nicht gemäß Herstellervorgabe betrieben wird. Wer davon betroffen ist, hängt davon ab, wer was gemacht hat. Wenn der Heizungsbauer ungeeignetes Wasser eingefüllt hat, hat er gepfuscht und muss dafür gerade stehen = keine Herstellergarantie, aber Gewährleistungspflicht ggü. Kunden. Hat Kunde ungeeignetes Wasser eingefüllt, sind Garantie und Gewährleistung bei dadurch verursachten Schäden verwirkt.Du sprichst jetzt von Garantie - einer freiwiligen Leistung der Hersteller die an ganz bestimmte Vorraussetzungen gebunden ist. Beispielsweise muss das Heizwasser VDI 2035 entsprechen und die gesamte Peripherie muss vom Hersteller stammen.
Das hat nichts mit gesetzlicher Gewährleistung zu tun.
Peripherie -> gleiche Situation: Wenn der Fachbetrieb nicht nach Herstellervorgaben installiert, hat er ein Problem. Baut Kunde Teile ein, die nicht den Vorgaben des Herstellers entsprechen, hat er ein Problem. Machen beide alles richtig, hat keiner ein Problem.
Wo soll denn jetzt das Problem sein?
Und was konkret hat das mit dem Neueinbau eines Heizgerätes, wie eine Therme, zu tun? Die 5 Jahre Gewährleistung beschränken sich natürlich auf das Heizgerät und werden nicht automatisch auf den Rest des Hauses ausgedehnt.Bei Heizungsrenovierung machst du alle Leitungen und Heizflächen neu?
Nein, das hatte ich auch nicht geschrieben. Individuell geplant => u.a. angepasst an den Einbauort, nicht einfach an anderen Orten nutzbar, etc..Also Einbauküche automatisch 5 Jahre Gewährleistung?
Bei solchen Dingen gibt es mehr als Schwarz und Weiß; Abstraktionen dieser Art funktionieren hier nicht, ernähren aber eine ganze Berufsgruppe ;-)