AxelF
Profi
MoinAber laut §12 (2) der AVB WasserV aber nicht darfst ! Lesen und Verstehen ist hier angesagt und nichts anderes (nein, auch keine anderen Prioritäten)
Zitat
"Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen." Zitat Ende
Das mein Druckminderer 60 Jahre alt ist und in meinem Leitungsnetz über 8 bar herrschen was zu allen möglichen schäden führen kann an Geräten und Leitungen darauf hat man mich aber mindestens 30 Jahre lang nicht hingewiesen.
Seltsame Rechts- und Arbeitsauffassung der Unternehmen.
Mein Heizungsbauer meinte auch nur das geht ihn nix an das wäre mein Problem, er macht nur was bestellt wird.
Gruß Axel
PS: Was sind wesentliche Veränderungen der Anlage?
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