Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage

Diskutiere Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Wenn die Heizungsabnahme gemacht wird, ist dabei auch die Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger...

Wuxel

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Wenn die Heizungsabnahme gemacht wird, ist dabei auch die Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger bestandteil der durchzuführenden Abnahme?
Wie wird die Dichtigkeitprüfung vom bevollmächtigten Schornsteinfeger in der Regel bei einer ca. 5m langen Luft-Abgas-Anlage durchgeführt?
Per Ringspaltmessung?
 

Wuxel

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Ok die wird bei euch also immer bei der Heizungsabnahme gemacht und ist demzufolge auch bestandteil?
Wird die Ringspaltmessung extra berechnet bzw. fallen dafür Extrakosten an?
 
Dr Schorni

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Die Ringspaltmessung ist als "Dichtheitsprüfung" Bestandteil der hoheitlichen Abnahme durch den bBSF und wird dann auch separat abgerechnet. MUSS dann aber auch eine separate "Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung" haben in der Art, Baustoffe, Zulassungs-Nummer etc und Länge der Abgasanlage aufgeführt ist.
WENN der bBSF gleichzeitig die handwerklichen Tätigkeiten beauftragt bekommt wird das meist der Einfachheit halber als kostenintegrierter Pflichttätigkeits-Teil der Abgaswegüberprüfung mitgemacht. Also ohne separate Bescheinigung und ohne separate Berechnung.
Ja, ist nicht korrekt, erfüllt aber de facto denselben Zweck.
 

Wuxel

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Die Ringspaltmessung ist als "Dichtheitsprüfung" Bestandteil der hoheitlichen Abnahme durch den bBSF und wird dann auch separat abgerechnet. MUSS dann aber auch eine separate "Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung" haben in der Art, Baustoffe, Zulassungs-Nummer etc und Länge der Abgasanlage aufgeführt ist.
WENN der bBSF gleichzeitig die handwerklichen Tätigkeiten beauftragt bekommt wird das meist der Einfachheit halber als kostenintegrierter Pflichttätigkeits-Teil der Abgaswegüberprüfung mitgemacht. Also ohne separate Bescheinigung und ohne separate Berechnung.
Ja, ist nicht korrekt, erfüllt aber de facto denselben Zweck.
Diese Aussage habe ich heute vom einem anderen bBSF (anderer Kehrbezirk) teilweise so bestätigt bekommen. Der meinte auch das die Ringspaltmessung ist als "Dichtheitsprüfung" Bestandteil der hoheitlichen Abnahme durch den bBSF ist.
Aber in Berlin hat sich da etwas bezüglich der Kosten geändert meinte er. Seit 2020 oder 2021 kann der bBSF für die Abnahme nur noch die Kosten nach Umweltschutzgebührenordnung Berlin (UGebO Berlin), Anlage Tarifstelle 8006 ff berechnen.
a) 20 € je An-/Abfahrt zum notwendigen Ortstermin
b) 40 €/0,5 h notwendige Ortstermine durch den bBSF sowie dessen Bürozeiten
c) 26 €/0,5 h notwendige Hilfskraft im Ortstermin
zuzüglich der Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz

Darin ist alles enthalten. Auch der notwenige Gebrauch von Arbeitsmittel oder Meßgeräte ist damit abgegolten. Er sagt es gibt keine separaten Kosten mehr für z.B. die durchgeführte Dichtheitsprüfung.

Ich fragen deswegen, weil mein bBSF nur für die "Dichtheitsprüfung" 80.- Euro haben will, wenn er diese durchführen soll. Ich kann ihm die "Dichtheit" auch anders nachweisen. Wie ist ihm egal. Aber wenn die "Dichtheitsprüfung" eh Bestandteil der hoheitlichen Abnahme durch den bBSF ist, wäre das ja quatsch.
 
Dr Schorni

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hmmm. Das wäre aber unlogisch. Ist die Dichtheitsprüfung Teil der hoheitlichen Abnahme kann das kein anderer durchführen, dann gibts keine freie Kostenstellung sondern es gilt die Gebührenordnung. Außerdem ist sie dann natürlich BEIM Abnahmetermin mit-durchzuführen, somit gibts auch keine separate Anfahrt und auch keine separaten Kosten. Ist die Dichtheitsprüfung Teil der hoheitlichen Abnahme, dann darf die Anlage ja auch offiziell erst nach mängelfreier Abnahme in Betrieb genommen werden.
Da wendest Du Dich am besten an die zuständige Aufsichtsbehörde. Das scheint stadtteilbezogen zu laufen: Schornsteinfegerwesen - Berlin.de
 
Dr Schorni

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Ich kann ihm die "Dichtheit" auch anders nachweisen. Wie ist ihm egal.
Also ein DEPP! Erst haut er auf die Kacke mit seinem Leistungsangebot - denn für DEN Preis muss das dann schon eine zeit- und technikaufwendigere "Dichtheitsprüfung durch Abdrücken sein" - die aber wiederum nicht verpflichtend ist, denn eine Ringspaltmessung reicht aus. Umgekehrt definiert er aber nichtmal welche Qualität einen eingereichte Dichtheitsprüfung nun haben soll. Reicht dann also jeder Fresszettel auf dem mit Krakelschrift "Diechtkeidsprüfunk turchgefüht , ales oke" steht?! :kopfnuss:
 

Wuxel

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Eben, genau das ist eine der Sachen warum ich ins grübeln gekommen bin. Wenn die Dichtheitsprüfung teil der hoheitlichen Abnahme ist, dann kann das ja nur der bBSF machen. Ohne diesen Nachweis der Dichtheit nimmt er mir die neue Heizung aber nicht ab, sagt er.

Versteht mich nicht falsch, ich habe kein Problem damit, wenn er im Rahmen der hoheitlichen Abnahme auch die Dichtheitsprüfung durchführt. Womit ich aber ein Problem habe ist, dass er dafür extra Kosten von 80.- Euro berechnen möchte. 80.- Euro nach der aktuell gültigen Gebührentabelle von Berlin würde ja bedeuten das nur die Dichtheitsprüfung 30 bis 60 Minuten dauern würde.
 
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Ja, genauso sehe ich das auch (und wohl jeder der Mitdenken kann). Das ist unklar, unscharf und hat einen Beigeschmack. WAR er nun schon da zur Abnahme oder KOMMT er erst noch? WAS will er dann eigentlich noch groß machen wenn er keine Dichtheitsprüfung vornimmt oder die nicht-hoheitliche Abgaswegüberprüfung anderweitig vergeben wird?
Da bleibt dann nur noch großartig und wichtig rumzuschauen ob auch alles schon weiß ist und das Gerät nicht von allein von der Wand fällt...(Klar: er muss u.a. die Rohrleitungsdämmungen etc prüfen - aber DER weiß das wahrscheinlich noch nichtmal)
 

Wuxel

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Nein, er war noch nicht da, weil ich bisher auf die E-Mail vom ihm noch nicht geantwortet habe. Also weder den "Auftrag" zurückgesendet habe noch die ganzen zusätzlichen Nachweise erbracht habe die er noch haben wollte. Ich wollte das erst einmal ganz in Ruhe abklären wie der Ablauf bei der Abnahme ist, was gemacht wird und was das kosten darf, ob auch zusätzliche Sachen zwingend notwendig sind und diese extra berechnet werden dürfen. Will also noch ein paar Infos sammeln und ihm dann ganz sachlich antworten.
Das lustige ist, dass ich heute erfahren habe, dass auch in dieser Woche in einem weiteren Haus in meiner Umgebung die identische (allerdings 20kw statt 14kw) Heizung eingebaut wird. Da bin ich mal gespannt was der bBSF da an Nachweisen verlangt und wie die Abnahme läuft. Das will ich auch noch abwarten. Ich habe ja keinen Druck, denn die Heizsaison ist ja vorbei.

Ich habe bei dem bBSF leider schon eine gewisse Grundskepsis, weil ich halt schon ein wenig komischen Sachen mit diesem bBSF erlebt habe.
Es wurden z.B. Kosten von 48,00 Euro für die "Erarbeitung eines Feuerstättenbescheides" verlangt und in Rechnung gestellt. Wohlgemerkt wurden diese Kosten zusätzlich zu den angefallen Kosten für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid verlangt und in Rechnung gestellt.
Das hab ich natürlich nicht gezahlt.
Termine zur Feuerstättenschau werden sehr kurzfristig angekündigt. Da hat man Donnerstag zwei Tage vor dem Wochenende ein Zettel im Briefkasten, dass die Feuerstättenschau am Dienstag der nächsten Woche (also in 4 Werktagen) stattfinden soll.
Der Zeitraum der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten wird sehr kurz auf nur einen Monat (30 Tage) festgelegt. Da wird schon schwierig wenn jemand mal Krank wird oder im Urlaub ist mit den Terminen.
Ich sollte auch schon einmal die Abgasüberwachungseinrichtung woanders hinsetzen oder versetzen lassen, weil das bei seiner Überprüfung nicht funkioniert hat. Zum einen ist das bauartbedingt vom Hersteller genau da vorgesehen und kann nicht versetzt werden und zum anderen hatte sich hinterher herausgestellt, das er sein Arbeitsmittel diesem komischen Fächer, der da ins Abgasrohr reingeschoben wird, falsch bedient hatte und die Abgasüberwachungseinrichtung die ganze Zeit fehlerfrei funktionierte.

Morgen habe noch ich einen Termin mit einem anderen bBSF bei einen anderen Haus, also anderer Kehrbezirk. Mal sehen was der dazu sagt.
Rohrleitungen wurden alle von der Heizungsfirma gedämmt.
 
Dr Schorni

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Meine Fresse, da haste ja wieder einen der......ÜBLICHEN erwischt! Leider!
Nein, er war noch nicht da, weil ich bisher auf die E-Mail vom ihm noch nicht geantwortet habe.
Vorsicht! OHNE Abnahme darf die Anlage nicht betrieben werden - ganze Städte sind deshalb schon abgebrannt....vor 300-500 Jahr☝
Ich wollte das erst einmal ganz in Ruhe abklären wie der Ablauf bei der Abnahme ist, was gemacht wird und was das kosten darf, ob auch zusätzliche Sachen zwingend notwendig sind und diese extra berechnet werden dürfen. Weil ich halt schon ein wenig komischen Sachen mit diesem bBSF erlebt habe.
Alles an die Behörde geben. ALLES, auch die Vorgeschichte! Die freun sich...
Es wurden z.B. Kosten von 48,00 Euro für die "Erarbeitung eines Feuerstättenbescheides" verlangt und in Rechnung gestellt.
Gibts überhaupt schonmal GAR NICHT!
Termine zur Feuerstättenschau werden sehr kurzfristig angekündigt. Da hat man Donnerstag zwei Tage vor dem Wochenende ein Zettel im Briefkasten, dass die Feuerstättenschau am Dienstag der nächsten Woche (also in 4 Werktagen) stattfinden soll.
Das sind FÜNF Werktage einzuhalten!
Der Zeitraum der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten wird sehr kurz auf nur einen Monat (30 Tage) festgelegt.
Ja, im nichthoheitlichen ist alles freie Vereinbarung aber WO bitte gibts denn sowas??? Stellt der sich vor man ist 30 Tage 24/7 zuhause?:kopfnuss: Sowas hats ja noch nie gegben. Was-für-ein-VOLLTROTTEL und unmenschlicher weltfremder unzeitgemäßer Kundenumgang pfui teufel 🤮
Ich sollte auch schon einmal die Abgasüberwachungseinrichtung woanders hinsetzen oder versetzen lassen, weil das bei seiner Überprüfung nicht funkioniert hat. Zum einen ist das bauartbedingt vom Hersteller genau da vorgesehen und kann nicht versetzt werden und zum anderen hatte sich hinterher herausgestellt, das er sein Arbeitsmittel diesem komischen Fächer, der da ins Abgasrohr reingeschoben wird, falsch bedient hatte und die Abgasüberwachungseinrichtung die ganze Zeit fehlerfrei funktionierte.
WAS-für-ein...Mist, "Volltrottel" hab ich ja schon verwendet...da-fällt-mir-nichts-mehr-ein außer: Man fasst es NICHT!!:kopfnuss: Die Überprüfung der Abgasüberwachungseinrichtung ist überhaupt gar KEINE Pflicht-Tätigkeit bei der Abgaswegüberprüfung nach KÜO!! Das steht ja auch weder im Überprüfungsablauf noch als Bewertungs-Position auf der Bescheinigung!! Und er brauch gar nicht ankommen mit "das machen wir halt in Berlin so, als freiwillige (aber natürlich kostenpflichtige) Sicherheitszugabe, weil uns unsere Kunden als Zahler doch so wertvoll sind".
Mann Mann Mann ich brauch größere Eimer...SCHNEEEELLL....🤮🤮
 

Wuxel

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Das ist auch der Grund warum ich die jährlichen Schornsteinfegerarbeiten von einem anderen Schornsteinfeger machen lassen.

Was mich auch noch irrtiert hat ist das zusätzliche Auftragsformular, was ich ihm für die Abnahme ausfüllen und unterschreiben soll.
In diesem Auftragforumular ist eine Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge enthalten.
Ich habe also für die Abnahme ein Widerrufsrecht. So verstehe ich das zumindest.

Aber bei der Abnahme handelt es sich ja eigentlich um eine Hoheitliche Tätigkeit die per Gesetz festgelegt ist und nicht um einen Verbrauchervertrag. Es kann ja auch nur der eine bBSF diese Abnahme machen und kein anderer. Mir erschließt sich jetzt nicht warum ich bei der Abnahme ein Widerrufsrecht haben soll. Wäre ja das gleiche wie bei der Feuerstättenschau. Da habe ich doch auch kein Widerrufrecht. Das ist doch Quatsch

Zum einen ist das im Auftragsformular für die Abnahme enthalten.
Aufforderung und Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung (für Auftraggeber die Verbraucher sind):Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten
Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere.
______________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift des Verbrauchers
Zum anderen das.
Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucherverträge) Widerrufsrecht Sie haben das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (dem zuständigen bev. Bezirksschornsteinfeger) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An ____________________________ ____________________________ ____________________________ Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgender Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am:_____________ (*)/erhalten am:____________________ (*) Name des/der Verbraucher(s): _________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________ _________________________________ _________________________________ Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________ (*) Unzutreffendes streichen.
 
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Meine Fresse, das ist ja echt KRANK! Bei jedem anderen Kunden und für jede andere Tätigkeit meldet er sich einfach an und macht das, aber hier gibts seitenlange Verträge mit Widerruf und allem Kram. Gehts bei dem noch?
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (dem zuständigen bev. Bezirksschornsteinfeger) mittels einer eindeutigen Erklärung
Er IST ein Volltrottel! Mit einem bBSF werden keinerlei "Verträge" abgeschlossen, weil er die hoheitlichen Pflichtarbeiten ausführt für die es keine Wahl gibt, somit gibts auch keine Widerrufe.
Aber bei der Abnahme handelt es sich ja eigentlich um eine Hoheitliche Tätigkeit die per Gesetz festgelegt ist und nicht um einen Verbrauchervertrag. Es kann ja auch nur der eine bBSF diese Abnahme machen und kein anderer.
Ganz genau! Geh bitte auf die Behörde.
 

Wuxel

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Jetzt wird es bei mir völlig konfus wegen der Dichtheitsprüfung.
Ich habe bei dem bBSF mitgeteilt, dass er die Dichtheitsprüfung im Rahmen seiner hoheitlichen Abnahmetätigkeit als hoheitliche Aufgabe bzw. Tätigkeit vor Ort durchführen soll und somit auch den Dichtigkeitsnachweis der Abgasanlage im Rahmen dieser hoheitlichen Abnahmetätigkeit erbringen bzw. nachweisen soll.

Jetzt schreibt er mir, dass eine Dichtigkeitsprüfung bzw. Dichtigkeitsnachweis an einer neu errichteten Abgasanlage im Zuge einer Abnahme nicht zu den übertragenen hoheitlichen Aufgaben zählt und daher nicht von ihm erbracht wird.

Einfach nur geil ...
 
Dr Schorni

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ALLES AN DIE AUFSICHTSBEHÖRDE!
Das ganze Zinnober, erst bietet ers an , zu horrendem Preis usw usw. Und damit verzögert er auch noch die Abnahme der Anlage, die Du bis dahin ja nicht betreiben darfst. Leg denen das alles haarklein auf den Tisch!
 

Wuxel

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Ich war schon bei der Aufsichtsbehörde. Hier in Berlin gehen die Uhren anders. Die intressiert das nicht. Die Leiterin der Aufsichtbehörde (Bezirksamt) sagte mir sie hat selbst keinen Plan oder keine Ahnung vom Schornsteinfegerwesen und meinte das sie ja nur die sachen zu den jährlichen Schronsteinfegertätogkeiten bearbeiten ... also wenn da mal was nicht gemacht wird.
Auf meinen Einwand, dass Sie es ja auch der Job einer Aufsichtbehörde ist die bBSF zu beaufsichtigen, meinte Sie halt, wenn es unbedingt sein muss, dann solle ich das schriftlich machen. Allerdings teile Sie mir mit, dass sie dem bBSF mehr glauben schenkt als mir, denn der sei ja schließlich auch im Recht. Und wenn er z.B. Nachweise zu Verbrennungsluftversorgung haben möchte, dann wird das schon seine Richtigkeit haben. Ich solle ihm das einfach aushändigen.
Ich muss mal sehen was ich mache wenn der ganze Spaß zu Ende ist.
Wahrscheinlich eine Stufe höher direkt an die entsprechende Stelle vom Berliner Senat.
Will auch noch abwarten wie es bei anderen läuft. Der bBSF hat demnächst mindestens drei weitere Abnahmen die mir bekannt sind.

Ich gehe aktuell davon aus, dass er die Dichtigkeitprüfung bei mir jetzt nicht mehr macht, weil er es eigentlich im Zuge seiner Hoheitlichen Abnahmetätigkeit auch nur nach den festgelegten Gebühren abrechnen kann / Siehe #5. Das wird ihm zu günstig sein.
Das wird bei anderen kunden so laufen, dass er die Dichtigkeitprüfung al privatwirtschaftliche Leistung zusätzlich zu Abnahmetätigkeit in Rechnung stellen wird.
Die Kunden bezahlen also nicht so wie es nach der Gebührentabelle (siehe #5) sein soll alles zusammen nach Zeitaufwand sondern getrennt.
Abnahme mit Dichtheitsprüfung zusammen wären
1x Anfahrt 20.- euro
1x 0,5h vor Ort 40.- Euro
1x 0,5h Büro 40.- Euro
= 100 Euro + MwSt

Abnahme und Dichtheitsprüfung getrennt wären

Abnahme
1x Anfahrt 20.- euro
1x 0,5h vor Ort 40.- Euro
1x 0,5h Büro 40.- Euro
= 100 Euro + MwSt

Dichtheitsprüfung
1x 0,5h vor Ort 40.- Euro
1x 0,5h Büro 40.- Euro
= 80 Euro + MwSt

Gesamt= 180 Euro + MwSt

Das würde dann auch mit den 80.- Euro nur für die Dichtigkeitsprüfung hinkommen.
Getrennt brechnet wären das 80.- Euro Mehrkosten für den Kunden.
 
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Dr Schorni

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Ja, melde das an die übergeordnete Stelle und geb mir mal die Telefonnummer von IHR hier:
Allerdings teile Sie mir mit, dass sie dem bBSF mehr glauben schenkt als mir, denn der sei ja schließlich auch im Recht.
:mad: Die hats glaub noch nicht verstanden dass es zwei Dinge NICHT gibt: "Der Kunde hat immer recht" und "der bBSF hat immer recht"!
 

Wuxel

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Es gibt was neues.
Der bBSF war am Termin zur Abnahme vor Ort und hat die Dichteprüfung nicht durchgeführt.
Er hat mir noch einmal mitgeteilt, dass eine Dichtigkeitsprüfung bzw. Dichtigkeitsnachweis an einer neu errichteten Abgasanlage im Zuge einer Abnahme nicht zu den übertragenen hoheitlichen Aufgaben zählt und daher nicht von ihm erbracht wird.
Ich hatte ihn dann am 22.06.2023 mitgeteilt, dass ich erst einen Termin für eine Dichteprüfung am 07.07.2023 mit einer anderen Firma vereinbaren konnte.
Weiter habe ich mitgeteilt, dass ich ihm den Dichte-Nachweis dann umgehend nach der Termin zusenden werde, damit die Abanhme erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Jetzt hat er mir am 01.07.2023 eine Kurzstellungnahme sowie eine Rechnung für die nicht bestandene Abnahme zugesendet obwohl ihm der Termin am 07.07.2023 für den Dichte-Nachweis bekannt war.

Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Bauzustandsbesichtigung(en) untersucht;
X Die Tauglichkeit der Abgasanlage,
die Eignung des Schachtes für eine Abgasleitung,
X die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage
kann nicht bescheinigt werden.

Begründung:
- Dichtigkeitsnachweis für das Abgassystem entsprechend der Leistungserklärung (UCG-0036-DoP-9169003) des Herstellers liegt nicht vor!
- Protokoll der Überprüfung gemäß §1 der KÜO ist nach Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers nachzureichen.

Wichtige Hinweise: *)Sofern erforderlich.
Vor der Inbetriebnahme der Feuerstätte(n) müssen die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage
bescheinigt werden. Diese Stellungnahme gilt unter Ausschluss verdeckter Mängel und ist beschränkt auf die
bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Alle Maßangaben sind bauseits zu prüfen. Rechte Dritter wurden nicht
berücksichtigt.
Der zur Erstellung dieser Stellungnahme notwendige Aufwand wird mittels separater Rechnung gemäß
Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) Tarifstelle 8006 ff. abgerechnet.
Der Rechnung habe erst einmal widersprochen, da meiner Meinung nach völlig unnötig. Hätte man da nicht bis zum 07.07.2023 abwarten können?
Das diente doch nur wieder dazu bei dem "Kunden" abzukassieren für eine Leistung die gar nicht notwendig gewesen ist. Ob die Stellungnahme überhaupt separat abgerechnet werden darf wage ich auch zu bezweifeln, denn die Tarifstelle 8006 ff der Umweltschutzgebührenordnung gibt das meiner Meinung nach gar nicht her, weil es bereits eine Position für Bürotätigkeiten gibt.
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank (bis ganz nach unten scrollen unter 8006)
Bisher stellt er für die noch nicht abgeschlossen Abnahme 2 Stunden in Rechnung. Wenn die Abnahme abschlossen ist, wird das sicher noch eine Rechnung mit einem Betrag X kommen.
Wie lange dauert denn das normalerweise bzw. wie hoch ist denn dafür normalerweise der Arbeitsaufwand in Stunden im Büro und vor Ort ohne Dichtigkeitsprüfung? Weil die hat er ja nicht gemacht. Ich habe nämlich den Eindruck der will mich abzocken.

Terminvereinbarung
Telefonat 24.05.2023
Durchsicht der beigebrachten Unterlagen zur Heizungsanlage
2 VE = 1 Stunden
80,00 €

Anfahrt pauschal 12.06.2023
20,00 €

1 Untersuchungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der
Abgasanlagegemäß § 83 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin
1 VE = 0,5 Stunden
40,00 €

Ausfertigung der Kurzstellungnahme im Verfahren zur Bescheinigung
über die Tauglichkeit einer Abgasanlage gemäß §83 Abs. 3 der BauOBln
Nachfolgearbeiten
1 VE = 0,5 Stunden
40,00 €

Nettobetrag 180,00 €
19 % MwSt 34,20 €
Gesamtbetrag 214,20 €
Was ist mit "Protokoll der Überprüfung gemäß §1 der KÜO ist nach Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers nachzureichen" gemeint?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuxel

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Das mache ich natürlich, einmal an die Aufsichtsbehörde für Schornsteinfegerwesen vom Bezirksamt.
Darüber hinaus habe ich bereits die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Schornsteinfegerwesen vom Senat. Das ist die höchste Aufsichtbehörde in Berlin für alle Schornsteinfeger. Ich denke hier macht das mehr Sinn.
Das will ich aber erst machen wenn die Abnahme irgendwann abgeschlossen ist. Denn wer weiß was da alles noch kommt.

Kann mir trotzdem jemand sagen was ist mit "Protokoll der Überprüfung gemäß §1 der KÜO ist nach Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers nachzureichen" gemeint ist?
 
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Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage

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