Dachtritte, welche Vorschriften gelten bei der Montage?

Diskutiere Dachtritte, welche Vorschriften gelten bei der Montage? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, aktuell habe ich auf den Hausdach eine Ausstiegsfenster und einen Laufsteg zum Schornstein. Ich habe nachträglich den Spitzboden isoliert...

canini50

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Hallo,
aktuell habe ich auf den Hausdach eine Ausstiegsfenster und einen Laufsteg zum Schornstein.
Ich habe nachträglich den Spitzboden isoliert, somit habe ich durch das einfach verglaste Ausstiegsfenster extrem viel Kondenswasserbildung. Jetzt wäre meine Idee, ganz einfach das Fenster zu verschließen, und stattdessen Dachtritte zu montieren.
Es ist ein EFH (EG+DG), also ca. 4m Höhe bis zur Dachrinne. Hier wäre ja meines Wissens ein Dachtritt schon an der ersten Ziegelreihe nötig. Bis zum Laufsteg möchte ich 8 Tritte mit je 40cm Breite montieren, und mit Abstand an jeder zweiten Ziegelreihe nach oben. Dachneigung ist 45Grad, und Pfannendach (Braas Taunuspfanne).

Jetzt meine Frage:
Darf ich die Dachtritte selber montieren, oder ist es nur durch Fachunternehmer auszuführen.
Muss ich beim Kauf der Dachtritte auf irgendwelche Prüfsiegel achten?
Ist an der Dachrinne eine Sicherung zum Anlegen der Leiter anzubringen?

Es gibt viele Angebote bei Dachtritten, am häufigsten sind die zum einhängen über den Ziegel in die Dachlatte ( also ohne Formziegel als Halterung am Dachtritt). Wäre eigentlich auch meine Wahl. Ich würde unter der Dachlatte direkt noch eine zweite Dachlatte zwischen die Sparren als Abstützung/Verstärkung der oberen Latte die zum einhängen genutzt wird schrauben, ebenso die eigentliche Dachlatte zusätzlich verschrauben, und den Einhängebügel der Dachtritte auch verschrauben.

Als ich einmal meinen Schorni vor längerer Zeit angesprochen hatte, meinte er ich solle warten, lt. seiner BG kommt da noch ein Gesetz, was eine zusätzliche Sicherung vorschreibt, genaueres konnte er nicht sagen, vermutlich eine zusätzliche Sicherungsseilführung o.ä. Kommt da tatsächlich noch eine Vorschrift in diese Richtung?
Danke
 
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Dr Schorni

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Zu allererst: MUSS eine Kehrung wirklich "von oben" aus erfolgen? Bei Festtstoff-Feuerung JA, alles andere sollte spezifisch betrachtet werden. Vielleicht ist auch eine Reinigungsöffnung im Dachraum herstellbar. Erspart Dir die hässlichen Tritte und ihm das grundsätzlich höhere Sicherheitsrisiko.
 

canini50

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Ist der Schornstein von unseren Wohnzimmerkaminofen, also reiner Holzofen.
Am Dachboden ist es schwer eine Putztüre einzubauen, zumal es tatsächlich eher vorteilhaft wäre, wenn er weiterhin von außen kehrt. Die Tritte sind tatsächlich nicht so schön, aber der Dachausstieg und ein Tritt und ein Laufsteg verschandeln eh schon das Dach, somit würden 8 neue Tritte dazu und dafür der häßliche Dachausstieg weg, das Ganze irgendwie relativieren.
Habe auch schon überlegt, den Ausstieg durch ein Warmdachausstieg zu ersetzen, aber irgendwie sind mir die Dachtritte in Summe dann eher vorteilhaft. Am Dachboden muss ich immer eine Leiter parat haben, und der Weg dahin, ist durch einen Teilausbau der Dachspitze auch nicht so schön.
 
Dr Schorni

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Na ja, "schön" definiert jeder anders...aber wenn er so wild auf die Dachbegehung ist, bitte. MEIN Fall wärs nicht, da unnötig gefährlich.
Klar: die Leiter muss gegen Abrutschen gesichert sein, die Übertrittstelle um einen Meter überragen, erster Tritt praktisch in der ersten Ziegelreihe und bei 45 Grad Dach auch auf JEDER Ziegelreihe, Verlauf rechtwinklig geradlinig usw. Aber das stellt er ja dann in der Stellungnahme zum Vorhaben alles auf. Ob die Installation durch eine Fachfirma verpflichtend ist kann ich nicht beschwören. Besser für alle wärs vom rechtlichen her sicher.
 
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