Buderus Loganatherm 03.10/35-5 BJ 1981 austauschpflichtig?

Diskutiere Buderus Loganatherm 03.10/35-5 BJ 1981 austauschpflichtig? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob die hier abgebildete Heizungsanlage austauschpflichtig ist? Wir planen unser Einfamilien-Haus zu...

Delorean

Threadstarter
Mitglied seit
09.04.2021
Beiträge
2
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob die hier abgebildete Heizungsanlage austauschpflichtig ist?

Wir planen unser Einfamilien-Haus zu verkaufen, so dass sich für den potentiellen Käufer die Frage stellt, ob die Heizungsanlage von 1981 austauschpflichtig ist. Ich hoffe die angefügten Bilder helfen bei der Beantwortung der Frage.

Für eure Hilfe bin ich euch dankbar.

Gruss

Daniel
 

Anhänge

Hausdoc

Hausdoc

Moderator
Mitglied seit
25.12.2008
Beiträge
36.356
kann mir jemand sagen, ob die hier abgebildete Heizungsanlage austauschpflichtig ist?

Ja ist sie, da Festwertregelung

Unabhängig von der Vorschrift sollte dieser Dinosaurier auf den Schrott.
 

Techniker 2

Experte
Mitglied seit
26.10.2019
Beiträge
2.374
.

Nicht so ganz....Zitat: Unabhängig von der Vorschrift sollte dieser Dinosaurier auf den Schrott.



1617987650376.png



Denn auf dem Typenschild steht doch Ecomatic - Kessel...Bedeutet doch das dieser Guß Heizung Kessel mit einer Witterung Abhängigen Kesselregelung Gefahren werden kann. Hätte der Kunde, bei der dort Verbauten Zentra ZG 55 das Kessel Regelmodul und das Brauchwasser Modul mit Eingebaut, so könnte hier dieser Heizung Kessel, noch weiter so in Betrieb gehalten werden.

Sind die beiden Zentra Module nicht mehr Verfügbar, nun dann könnte mit einer normalen Universal Witterung Abhängigen Regelung, (gleich welcher Hersteller) so diese Kesselanlage damit wieder zu Ertüchtig werden..... Sollte das dem Käufer des Hauses, nicht so Gefallen... nun dann kann der über eine komplette Heizung Sanierung schon mal hier mit Nachgedacht werden.

Denn nicht nur der Heizung Kessel Austausch ist hier dann Nötig, die ganzen Heizkörper sind ja noch für den Hochtemperatur Bereich Ausgelegt (nach der Einstellung der Zentra ZG 55) Dann kommt hier ein anderer Wärmeerzeuger, nun in der Regel... auch alle Heizköper mit dazu Auszutauschen. Was schon mal bei ein Hauskauf nicht gleich mit Bedacht wird. Denn auch der andere Allgemeine Zustand des Gebäudes, sowie die Haus Hüllen- Isolierung von dem, stehen dann auf der anderen Seite vom recht Teueren Hauskauf... mit auf dem Einkauf Zettel...

Denn ein jeder Heizung Betreiber, weiß ja... wann eine Sanierung von den Verbauten Komponenten dann mit an der Reihe ist...


Denn Fast nichts hält eben Ewig...


1617993647313.png

.
 
Zuletzt bearbeitet:

Delorean

Threadstarter
Mitglied seit
09.04.2021
Beiträge
2
Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen. Es gibt wohl ein Temperatur-Fühler. Anbei ein Foto. Hier ist halt die Frage, ob dieser an der Austauschpflicht was ändert.

Vielen Dank im Voraus.

Daniel Rackow
 

Anhänge

tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.345
Es gibt wohl ein Temperatur-Fühler. Anbei ein Foto
Das ist der Außenfühler der Zentra-Regelung.

Hier ist halt die Frage, ob dieser an der Austauschpflicht was ändert.
Leider nein, da in der Zentra die Module für die Kessel- und Warmwasserführung fehlen. Der Gussklotz von Buderus ist so nur ein austauschpflichtiger Wärmeerzeuger betrieben mit einer Konstanttemperatur.
 

Techniker 2

Experte
Mitglied seit
26.10.2019
Beiträge
2.374
Nur mal zur Information... dieses ZFK 1 Einsteckmodul, kommt in das Freifach über der Schaltuhr der Zentra ZG 55 Regelung...

1618081050406.png




Und das Zentra Einbau Modul (unten auf der Hauptklemmen Leiste) mit der Typ Bezeichnung MBW1 wenn es so etwas noch bei Ihren Heizung Fachbetrieb geben würde, dann wäre das ganze eben kein großes Problem. Deshalb hatten wir hier auch Geschrieben, das auch eine andere Universal Regelung von einen anderen Hersteller, mit den Vorgenannten Steuerfunktionen hier noch (wenn der noch Besitzer) das so machen möchte, wäre dass eine Lösung...

Wenn aber das Haus Verkauft wird, und nichts weiteres mehr Unternommen werden soll, dann könnte die Option sein, dem neuen Haus Besitzer hier ein Gewissen Preisabzug mit zu Gewähren. Denn dann kann dieser, seine neue Heizung (mit den Zugehörigen Heizkörper) eben das Selber Bestimmen. Denn sehr Warscheinlich, ist an der Gebäudehülle... hier und da Gewiss noch einiges Vorher zu machen...

Das ganze, ist eine reine Verhandlungsache, mit dem neuen Hausbesitzer... Und Sie Zeigen dem, das hier nichts Verstecktes hinter den Kullissen Verborgen ist.. Hier noch einmal die Honeywell (Siemens) Zentra Technische Unterlage zu Ihrer Heizung Regelung https://archiv.honeywellhome.de/import/0000000100~Analoge%20Regelger%C3%A4te%20-%20ZG-Regelger%C3%A4te%20-%20Telerma-Fernbedienungen/0000000200~ab%201981/0000000600~ZG-52-Informationschrift/ZG-Infoschrift.pdf


Wäre das nicht eine Lösung ? ?

job-sicherheit-19124528-mfbq,templateId=renderScaled,property=Bild,width=227.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfhaus

Wolfhaus

Experte
Mitglied seit
21.12.2014
Beiträge
8.563
Ort
Berlin SW
Das ganze, ist eine reine Verhandlungsache, mit dem neuen Hausbesitzer..
Und hier hilft nur eine eindeutige Aussage, das für die Heizung eine Erneuerung ansteht.
Wer als Verkäufer einen nachfolgenden Rechtsstreit aus dem Wege gehen will, den er auch nicht gewinnen kann, sollte dabei auf keinen Fall tricksen.
Ich würde schon versuchen die Erneuerung an den Käufer zu übertragen, der dann entscheiden kann was er haben will, denn eine neue Heizung muss nicht alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Nutzers erfüllen, was dann auch wieder zu unterschiedlichen Auffassungen und Streit führen kann.

So weit so gut, nun bleibt dann nur noch die Frage zum "Preisnachlass" . Hierzu würde ich ein Angebot einholen was die Erneuerung der eigentlichen Heizung betrifft, mit der Einbindung in das bestehende System nach den gültigen Vorschriften.

Die in diesem Angebot aufgeführte Summe ist dann die Verhandlungsbasis. Dabei sollte man als Verkäufer auch hier, auf keinen Fall "kleinlich" handeln.
In der Zukunft wird der neue Besitzer schon merken wo er noch alles Geld invertieren muss, was im vorher nicht klar war.
 
Thema:

Buderus Loganatherm 03.10/35-5 BJ 1981 austauschpflichtig?

Buderus Loganatherm 03.10/35-5 BJ 1981 austauschpflichtig? - Ähnliche Themen

  • Buderus Brennwerttherme logamax gb172 läuft aus

    Buderus Brennwerttherme logamax gb172 läuft aus: Hallo, ich habe eine Buderus Brennwerttherme. Leider ist schon öfter mal etwas Wasser ausgelaufen, direkt aus dem "inneren" über das Gehäuse nach...
  • Heißwasser bei Buderus GB 212

    Heißwasser bei Buderus GB 212: Hallo, wir haben in einem 2-Familienhaus obige Heizung mit einem 200 l Heißwasserbehälter. Seit einigen Wochen haben wir folgende Probleme damit...
  • DINGEND!!Buderus Heizung Ölheizung Loganatherm Ecomatic: Fußbodenheizung und Heizkörper kalt.

    DINGEND!!Buderus Heizung Ölheizung Loganatherm Ecomatic: Fußbodenheizung und Heizkörper kalt.: Hallo geschätzte Forumsmitglieder, zum Problem mit meiner Buderus Ölheizung Loganatherm Ecomatic und meiner Fußbodenheizung beide aus dem Jahr...
  • Buderus Loganatherm 03.10/29-4 - Baujahr 1982 austauschpflichtig?

    Buderus Loganatherm 03.10/29-4 - Baujahr 1982 austauschpflichtig?: Hallo Forum, wir betreiben einen Buderus-Dinosaurier, Loganatherm 03.10/29-4 - Baujahr 1982, den wir austauschen wollen, das kann aber noch eine...
  • Buderus Loganatherm 02.30/03.10A austauschpflichtig?

    Buderus Loganatherm 02.30/03.10A austauschpflichtig?: Hallo zusammen, in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1980) verbaut. Dabei handelt es sich um eine Buderus Loganatherm...
  • Ähnliche Themen

    Oben