Buderus Loganatherm 02.30/03.10A austauschpflichtig?

Diskutiere Buderus Loganatherm 02.30/03.10A austauschpflichtig? im Buderus Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo zusammen, in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1980) verbaut. Dabei handelt es sich um eine Buderus Loganatherm...

samstag

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Hallo zusammen,

in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1980) verbaut.
Dabei handelt es sich um eine Buderus Loganatherm 02.30/03.10A, soweit ich das richtig erkannt habe.

Wir wollen die Heizung austauschen und versuchen gerade herauszufinden, ob die Heizung von der Austauschpflicht nach EnEV betroffen ist.
Um die Art des Brenners herauszufinden bin ich also folgende Schritte gegangen:

1. Eine erste Anfrage bei der Firma Buderus selbst mit einem Foto des Typenschildes hat zu keiner klaren Antwort geführt. Der Kollege meint es handelt sich um eine Niedertemperaturheizung, kann es aber nicht garantieren.
Am Haus selbst habe ich keinen Außentemperaturfühler gefunden, was nach meinem Verständnis nicht unbedingt dafür sprechen würde...richtig?)

2. Der zuständige Kaminkehrer meinte nur, es müsste schon ein Niedertemperaturkessel sein, da er sonst kaum mehr was anderes kennt bei alten Ölheizungen. Garantieren kan er es nicht, daher leider wieder keine Aussage auf die man sich verlassen kann.

3. Ein Heizungsfachbetrieb war vor Ort und wollte sich auch nicht festlegen.

Nun eben Versuch Nummer 4 hier im Forum, Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Ist die verbaute Heizung eine Konstanttemperaturheizung und somit von der Austauschpflicht betroffen?
Wer kontrolliert diese Pflicht und hätte sie nicht schon längst stillgelegt werden müssen wenn sie unter die Austauschpflicht fallen sollte?!

Ich danke euch schon vorab für eure Antworten

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Grüße
Tim
 
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Mann Mann Mann, wieder nur PFEIFEN unterwegs oder wasss? :kopfnuss:

"Ein NT-Kessel ist ein KESSEL der nach der Außentemperatur (oder einer anderen geeigneten Führungsgröße) und der Zeit seine KESSELtemperatur zwischen 40 und 75 Grad SELBSTTÄTIG anpasst..." (alte Heizungs-Anlagen-Verordnung)
Dieser Kessel hier hat KEINE entsprechende Regelung dran oder drauf, seine Kesseltemperatur ist KONSTANT (über 60 Grad) über die Drehregelthermostaten .
(er verfügt aber bereits über die Buderus SSS SommerSparSchaltung)
Er ist also KEIN NT-Kessel und damit austausch-PFLICHTIG.
 

samstag

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Danke für die schnelle Antwort Dr Schorni.

Nur zur Vollständigkeit.
Es ist kein Niedertemperatur- und auch kein Brennwert- sondern ein Konstanttemperatur-Kessel.

Korrekt?

Der Kaminkehrer hätte theoretisch also bereits mit Einführung der Austauschpflicht (2014, Heizung war bereits älter als 30 Jahre) auf die Austauschpflicht hinweisen müssen.
 
Dr Schorni

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JA, er ist NICHTS außer einem KONSTANT-Temperaturkessel.

Die Austausch-Pflicht richtet sich ja auch nach der Eigentums-Übernahme und ob es mehr als ein ZWEI-Familienhaus ist, selbstbewohnt etc. Überprüft/festgestellt wird das NUR bei der Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger (all 3-4 Jahre)., der dann die Austausch-Pflicht fristgebunden verbindlich veranlasst. Aber er war zu dieser ja wohl erst hier: ist ja der bunte Aufkleber drauf...
 

samstag

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Der war erst da, richtig. Gut erkannt.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, der letzte Eigentümerwechsel war 2011. Somit fällt die Heizung auch hier voll in die Austauschpflicht.

Danke für die schnelle Hilfe.

Eine Frage noch zum Verständnis.
Bisher scheint das ganze Thema niemanden interessiert zu haben. Wer prüft nun im Falle eines Umstieges auf eine Palletheizung ob die alte Heizung von der Austauschpflicht betroffen war oder nicht. Wird das im Förderantrag mit angegeben? Immerhin macht das weitere 10% der Förderung aus.
 
Dr Schorni

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aaaaahhh beeerr, es gibt noch ein Hintertürchen! (Du willst sicher Fördergelder nutzen)
Befreit von der Austausch-Pflicht sind ebenfalls "Kessel die für die Verwendung von anderen Brennstoffen außer Öl+Gas geeignet sind"! Und dieser Logana 02 (der Nachfolger 03 nämlich nicht) hat ja diese zwei großen Kesseltüren, und wenn man die obere öffnet (oder bei Brennerbetrieb durch die Schauöffnung schaut), dann sieht man, dass unter der Flamme die Kesselglieder einen ROST bilden. Denn das ist ein UMSTELLbrand-Kessel, der kann auf Fest-Brennstoffe "durch Einlegen von Rostteilen und Änderung der Bedienungstüre sowie Installation eines Feuerungsregler" UMgestellt werden. Den besten Nachweis hierzu gibt Dir das Kessel-Typenschild, denn DA steht ganz klar drauf "Leistung bei Öl/Gas 26-34kW ...bei KOKS 20kW" somit IST er vom Hersteller definitiv für diese drei Brennstoffe zugelassen und aus der Austausch-Pflicht RAUS!
(soll nochmal einer sagen "alte Leute haben keine Ahnung...") ;)
 

samstag

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Darf ich fragen woher du diesen Zusatz hast?

In dem Text zur EnEV den ich kenne ist davon nichts zu lesen:
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.

edit:
Ah, das steht wohl in § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf
2. Heizkessel, die für den Betrieb mit Brennstoffen ausgelegt sind, deren Eigenschaften von den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen erheblich abweichen,
 
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(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf 2. Heizkessel, die für den Betrieb mit Brennstoffen ausgelegt sind, deren Eigenschaften von den marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen erheblich abweichen,
GE NAU. Danke, ich hätts wohl selbst nicht schneller gefunden. Dafür aber :
DSC_2078.JPG


DSC_2076.JPG
 

Heinz

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Hallo,
ich möchte mich in den Thread einklinken. Wir haben noch einen älteren Ölheizkessel von Buderus Loganatherm mit der Bauart 03/7.1 und der
Serien-Nr. 03+NAT-4-6-010 im Keller stehen.
Meine Frage geht in erster Linie an den Experten Dr Schorni, ob seine Aussagen in diesem Thread auch bei unserem Heizkessel zutreffend sind.
Im Jahr 2008 wurde die Heizanlage durch eine Außentemperaturgesteuerte Regelung (Buderus Logamatic 2107) erweitert. Gilt dieser Kessel somit
als NT-Heizkessel ??
Da der Eigentumswechsel bereits1998 stattgefunden hat, hoffen wir bei Umstieg auf Pelletsheizung auf eine eventuelle Fördermöglichkeit durch die
BAFA..
 

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Ja, die 03er Serie MIT Außentemperatursteuerung die auf den KESSEL wirkt IST ein NT-Kessel, somit NICHT austauschpflichtig....aber halt auch schon seeehr aaalt.
 

EnricoPonte

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Ich würde mich der Fragestellung gerne anschließen.
Dr. Schorni, kannst du vielleicht auch mir Klarheit verschaffen?
Dies ist insofern nun relevant, da ich eine neue Heizung einbauen möchte, die Förderung aber nur gewährt wird, wenn keine Austauschpflicht besteht. Ich gehe davon aus, dass wenn ich das Heizungsbaujahr 1980 in den BAFA-Antrag eingebe, ich hier Nachfragen erhalte, da die Heizung 40 Jahre alt ist. Was sage ich dann?

Die Fakten:
Einfamilienwohnhaus, selbstgenutzt, BJ 1980, Eingentumsübergang 2007
Heizung Buderus Logana Ecomatic 3.10 Gr.15, BJ 1980 mit Außentemperaturfühler und Centratherm Steuerung (siehe Bilder) aber auch Mischer und Kesseltemperaturregler?! Ist das nun NT oder nicht? Buderus konnte mir das anhand der Typennummer nicht genau sagen, nur dass der Kessel NT kann mit der entsprechenden Steuerung.

Unser Schorni ist regelmäßig da und die Heizung unterliegt seiner Aussage nach nicht der Austauschpflicht, kann dies aber nicht belegen. Mit welchen Rückfragen von der Bafa muss ich denn rechnen? Reicht das, wenn mein Schorni oder der Heizungsbauer am Ende bestätigt, dass die derzeitige Heizung nicht der Austauschpflicht unterliegt oder muss ich ggf. andere Nachweise bringen? Bei 45% Förderung steht da viel Geld im Raum...

In der Hoffnung auf erhellende Fakten
Enrico
 

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(ECHT wohl NUR NOCH unfähige PFEIFEN draußen unterwegs...MannMannMann neeeh! :kopfnuss:
WAS haben die denn gelernt? Für WAS bekommen die ihr Geld? Die haben KEINE Ahnung! 🤬 )

Jeder Laie mit normaler Sehfähigkeit und einem bißchen technischen Verständnis erkennt hier klar:

- der KESSEL hat NUR einen ur-klassischen Kesseltemperaturregler, somit fährt der KONSTANT
- die Regelung greift NUR auf den MISCHER als außentemperaturgeführte Heizkreisregelung zu

Somit IST der Kessel austausch-PFLICHTIG! Da hat man halt auch vor/seit 40 Jahren gepennt. Und all die ZU teuer bezahlten "Fach"-Männer sowieso. Vielleicht bekommen die das als "Behinderung" anerkannt?
 
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