Brennwerttherme Pflicht?

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fritz

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Hallo,
Meine alte Vaillant VCW 180XEU Therme Bauj 1990 soll ausgetauscht werden.
Der Installateur bietet mir eine Junkers ZWR 18-7 KE zum Austausch an.
Ist dies zulässig oder benötige ich eine Brennwerttherme?
mfg
 
tricotrac

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Liegt eine mehrfache Belegung eines Schornsteinzugs vor ? Dann wäre es möglich ein raumluftabhängiges Heizwert Kamingerät bis 10 KW oder eine Heizwert Kombitherme bis 30 KW zu installieren.
Handelt es sich um ein einzelnes Gerät an einem Schornsteinzug, so muss zwingend ein Brennwertgerät installiert werden. Diese Richtlinie gilt seit dem 26.09.2015.
Der zuständige Kaminfeger ist vor Beginn des Gerätetauschs zu informieren. Er kann sonst später unter Umständen die Abnahme verweigern.
 

fritz

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Es ist ein Einfamilienhaus mit einem Gerät am Schornstein.
Wie kommt die Heizungsfirma dazu mir ein Junker ZWR 18-7 KE anzubieten?
Dies wäre statthaft.
 
Wolfhaus

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fritz schrieb:
Es ist ein Einfamilienhaus mit einem Gerät am Schornstein
tricotrac schrieb:
Der zuständige Kaminfeger ist vor Beginn des Gerätetauschs zu informieren
Kläre das unbedingt bevor du was unterschreibst mit dem Kaminfeger ab! Ich hätte da bedenken.
fritz schrieb:
Wie kommt die Heizungsfirma dazu mir ein Junker ZWR 18-7 KE anzubieten?
Unseriöse Firma? Das frage ich mich auch.
 
ThW

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Moin

Das ist nicht so gaaaanz richtig.

Seit Sep 2015 dürfen keine Niedertemp-Geräte mehr in den Umlauf gebracht werden. Das betrifft die Hersteller! Die Ausnahme der Mehrfachbelegung, lassen wir hier mal rechts liegen. ;)

Ein Jeder Fachbetrieb, auch ich, ist damals vor Ablauf dieser Frist angeschrieben und darauf hingewiesen worden.... >>> gefolgt von der Möglichkeit, "Restbestände" aufzukaufen. :D Wenn nun also ein Fachbetrieb oder sonstirgentwer noch solche Geräte hat, dürfen sie verkauft und eingebaut werden. Über die Sinnhaftigkeit kann gestritten werden. :kopfnuss:

LG ThW
 
tricotrac

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ThW schrieb:
Wenn nun also ein Fachbetrieb oder sonstirgentwer noch solche Geräte hat, dürfen sie verkauft und eingebaut werden.
Das heißt aber im Umkehrschluss, dass der Kunde ein Gerät angeboten bekommt mit einer nicht mehr zweifelsfreien Gewährleistung seitens des Geräteherstellers. Ich würde davon Abstand nehmen, egal wie preiswert es mir angeboten würde. Und den Kaminkehrer nicht vergessen, er könnte sonst Zicken machen.
 
Wolfhaus

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Wolfhaus schrieb:
Unseriöse Firma? Das frage ich mich auch.
Eine Aufklärung des Kunden und die Vorabstimmung mit dem Kaminkehrer sollte in so einem Fall erfolgen, damit der Kunde eine klare Entscheidung treffen kann. Wer so etwas vorher nicht macht, ist für mich unseriöse. Das Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden ist mir ein hohes Gut, auf das sich der Kunde verlassen kann!
 
tricotrac

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Wolfhaus schrieb:
Das Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden ist mir ein hohes Gut, auf das sich der Kunde verlassen kann!
Nicht kann, sondern ein "Muss". Dafür ist man schließlich ein Fachbetrieb !
 

fritz

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Danke, für eure Hilfe.
 
GreenRabbit

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Das heißt aber im Umkehrschluss, dass der Kunde ein Gerät angeboten bekommt mit einer nicht mehr zweifelsfreien Gewährleistung seitens des Geräteherstellers.
In der Regel beginnt die Garantie mit dem Einbau beim Endkunden............sonst hätte man über den 3. stufigen Vetriebsweg ja ein Problem!!!!!
 
tricotrac

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GreenRabbit schrieb:
In der Regel beginnt die Garantie mit dem Einbau beim Endkunden
Auch wenn das Fertigungsdatum eindeutig 2015 aussagen würde ? Das glaube ich nicht und wenn, dann ich würde mir das als Endkunde auch vom Hersteller so bescheinigen lassen.

GreenRabbit schrieb:
............sonst hätte man über den 3. stufigen Vetriebsweg ja ein Problem!!!!!
Überlagerte Ware muss kein Unternehmen abnehmen, der Verkäufer hat da ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Einige Hersteller waren mit der Umstellung von Heizwert- auf Brennwertkessel so fix, wir konnten schon Ende Juli / Anfang August keinen Heizwertkessel mehr bestellen.
 

Stone

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Ja das ganze ist manchmal schon verzwickt.
Wenn die Heizung in dem Haus das ich zukünftig bewohnen werde, ausgetauscht werden muss die Kondensatleitung von 2 Obergeschoss in den Keller verlegt werden. Das kann lustig werden.

Der Vorteil ist halt wirklich das man die Heizung bei Brennwert viel feiner und exakter einstellen kann und soll.
 
tricotrac

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Stone schrieb:
muss die Kondensatleitung von 2 Obergeschoss in den Keller verlegt werden. Das kann lustig werden
Warum so kompliziert ? Es gibt doch Kondensathebepumpen. Und Strangentlüftungen der einzelnen Schmutzwasserleitungen über Dach gibt es doch auch sicherlich. Je nach Rohrmaterial und der Kondensatmenge könnte es erforderlich sein, eine Neutralisationsanlage vorzuschalten.
 

Stone

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Das friert doch ein im Winter oder?
 

Stone

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Und wo lang wird dann das Kondensat geführt?
 
Wolfhaus

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Stone schrieb:
Und wo lang wird dann das Kondensat geführt?
Dazu muß die Örtlichkeit begutachtet werden. Meistens ergeben sich dabei akzeptable Lösungen. Langfristig gesehen, wird es erforderlich werden.
 
tricotrac

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Stone schrieb:
Und wo lang wird dann das Kondensat geführt?
Vom Brennwertgerät bis zum nächsten Abflussrohr ! Dessen Material muss für das Kondensat geeignet sein, ansonsten ist eine Neutralisationsanlage erforderlich.
 

fritz

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Hallo,
Ich habe jetzt neben der Junkers ZWR auch eine Brennwerttherme Junkers Condens GC 7000iW angeboten bekommen.
Lass auf jeden Fall eine Brennwerttherme einbauen.
Angebot:
Therme mit Pneumatisch gesteuerter Gasarmatur,Gasdruckwächter,Gashahn und Anschlusszubehör. 3600€
CW 100 Regler 285€
Abgaspaket komplett auf Aussenwand 870€
Einschließlich Montage und Zubehör
Abgasführung des Kondensat und die Demontage des Edelstahkamin sind nicht im Angebot enthalten.
Netto 4755€
Gesamt: 5658€

Ist das so ok vom Preis?
 
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Brennwerttherme Pflicht?

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