Brennwert vs. Heizwert.

Diskutiere Brennwert vs. Heizwert. im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Da bin ich nunmal anders geprägt. Kehrpflicht, Wehrpflicht....es gibt nunmal Dinge die der Allgemeinheit oder einer übergeordneten Sache dienen...
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.237
Standort
Einfach saubere Arbeit
Da bin ich nunmal anders geprägt. Kehrpflicht, Wehrpflicht....es gibt nunmal Dinge die der Allgemeinheit oder einer übergeordneten Sache dienen und einfach entschieden sind. Da brauchen "Kleine" nicht mehr drüber nachzudeneken, denn es IST "gedacht". Und somit haben nicht-Entscheidungsfähige und Minderheiten "den Arsch zusammenzukneifen" und zu folgen. Weil es in jedwedem System keinen Sinn macht sich nach "Minderheiten" zu richten. Sie haben ihren Platz und Berechtigung, werden auch gehört, aber das wird mathematisch entschieden und basta!
 

KarlZei

Experte
Mitglied seit
04.11.2018
Beiträge
6.098
Und somit haben nicht-Entscheidungsfähige und Minderheiten "den Arsch zusammenzukneifen" und zu folgen. Weil es in jedwedem System keinen Sinn macht sich nach "Minderheiten" zu richten. Sie haben ihren Platz und Berechtigung, werden auch gehört, aber das wird mathematisch entschieden und basta!
"mathematisch" stört mich. Kommt zwar irgendwie auf das Gleiche heraus, aber der bessere Ausdruck wäre 'demokratisch'.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

Experte
Mitglied seit
16.01.2020
Beiträge
13.237
Standort
Einfach saubere Arbeit
Ja, kann man auch so sagen. Ich wollte das aber weg von jeder Art von "Politik" halten und einfach als "Naturgesetz" setzen.
 
Andreas1956

Andreas1956

Experte
Mitglied seit
18.11.2018
Beiträge
4.333
Weil es in jedwedem System keinen Sinn macht sich nach "Minderheiten" zu richten.
Bekomme bitte jetzt keinen Schreck, aber Politiker sind eine Minderheit. Heizungsbauer sind eine Minderheit. Politiker die von Heizungen etwas verstehen vermutlich inexistent. Daher kann ich Deiner Devise uneingeschränkt zustimmen, es macht keinen Sinn sich nach Minderheiten zu richten.

Die Datenlage zu den Einspareffekten bei Gasbrennwertheizungen ist inkonsistent, die Mehrheitsmeinung verschiedener Studien siedelt die Brennstoffeinsparungen bei Gasbrennwertheizungen - im Gegensatz zu Dir - um die maximal 10% an. Zugleich besteht offenbar Einigkeit darüber, daß nur die Minderheit der in Deutschland installierten Brennwertheizungen, nämlich nur ein Drittel, durch die Fachbetriebe so hergestellt wird, daß der technisch mögliche optimale Brennwertnutzen überhaupt erzielt wird. Das ist eine erschütternde Bilanz, um so mehr wenn man bedenkt, daß bei diesen Feststellungen nicht einmal unterschieden wurde zwischen kompletten Neuistallationen, etwa im Neubau, und dem bloßen Austausch des Wärmeerzeugers unter Beibehaltung des Systems im übrigen. Zumindest bei den vollständigen Neuinstallationen, die einen nicht unerheblichen Anteil der in den Studien untersuchten Anlagen ausmachten, hatten es Planer und Installateure vollständig in der Hand, ein optimal abgestimmtes System ohne Rücksicht auf den Bestand herzustellen, aber nicht einmal dort war eine Mehrheit der Anlagen ordnungsgemäß.

Insoweit ist das Hantieren mit theoretisch mal möglichen Einsparungen, die aber in der Praxis nur in einer klaren Minderheit der Fälle erreicht werden, rein akademischer Natur und ohne jeden praktischen Nährwert. Das erinnert mich an das Downsizing von Automotoren mit Verbrauchswerten unter Optimalbedingungen im Labor, die im praktischen Fahrbetrieb nie erreicht werden. Ich kann solchen Schwindel nicht für ein "Naturgesetz" halten, sondern allenfalls für Volksverdummung und Betrug. Tja und die von Dir angesprochene Wehrpflicht, die wurde bekanntlich abgeschafft und bleibt das auch, obwohl sich in den letzten Jahren die Sicherheitslage drastisch verschlechtert hat. Das und vieles Andere spricht nicht dafür, daß Politik grundsätzlich zu den richtigen oder auch nur sinnvollen Entscheidungen kommt. Die Regelungen zur Heizwerttechnik gehen im übrigen zurück auf die Gurkenkrümmungsradiusregulierende EU-Kommission, die keiner von uns gewählt hat oder wählen kann. Wir haben es de facto mit einer gesetzgebenden Gewalt zu tun, die nicht demokratisch vom Volk legitimiert ist. Um das zu haben, hätten wir die SED nicht zu stürzen brauchen und mir hätte es das Zuchthaus erspart.
 

Lp3g

Experte
Threadstarter
Mitglied seit
11.05.2019
Beiträge
2.205
So einen kleinen 1,2L Motor hatte ich im alten Auto. Beim gemütlichen Fahren hat er Werte um 4L Benzin erreicht. Beim normalen Fahren waren es um die 6L. Nach oben alles offen. Mein 2 Autos ein Golf 3 Variant mit 2L 150PS Motor hat beim normalen Fahren auch um die 7L sich genommen. Beide Autos gleich schwer. Der Golf 3 wurde Ende der 80er entwickelt. Der Motor vom Typ 827 wurde von VW für den Golf 1 ab 1974 entwickelt. Der kleine Turbo Motor war entwicklung 2013 für die MQB Bauweise.

Die Hersteller haben es auch verstanden, das der Hubraum bleiben muß. Gespart wurde mit den 3 Zylinder Motoren nichts, weil wie bei der Brennwert keine die Motoren im optimalen Bereich gefahren hat.

@Andreas1956 hab den Artikel gelsen.

Vermutlich liegt es an dem Halbwissen vieler Heizungsfirmen, Personal mit schlechter Schulung, Vermieter und Baufirmen wo nur die Kosten zählen. Die mehr Heizkosten tragen Mieter und Eigentümer.

Sehe es an meiner Anlage. Überarbeitet ca. 25% weniger Heizkosten. Brennwert ist da nur an den Mehrkosten für den Schornstein gescheitert. Durch die Regelung der Mehrfachbelegung war der Vermieter raus. Meine alte Gastherme mit Jährlicher Wartung hatte einen Abgasverlust von 5 bis 7%. Der Schornsteinfeger war immer begeistert, das ein Gerät von über 20 Jahren so gut lief.

Das auch ein Punkt, eine gute Wartung ist die halbe Miete.
 
AxelF

AxelF

Profi
Mitglied seit
10.09.2019
Beiträge
554
Standort
Milchstrasse
Ich habe dazu mal das Ergebnis einer Studie, durchgeführt in Deutschland, gelesen. Danach ist nur ein Drittel aller in D installierten Brennwertheizungen durch die Installateure (Fachbetriebe) so installiert und eingerichtet, daß der technisch maximal mögliche Brennwertnutzen auch tatsächlich erzielt wird. Daraus folgt, daß zwei Drittel der Brennwertgeräte ihre an sich möglichen Einsparungen an Brennstoff gar nicht vollständig erzielen.

Der Brennwert von Erdgas liegt bei 111% (Heizwert = 100%). Davon entfallen 11% auf die Kondensationswärme, von der ein Brennwertgerät im besten Falle 6% durch seine Technik nutzen kann, was aber - wie dargelegt - in 2/3 der Fälle nicht ausgenutzt wird. Auch ein Brennwertgerät hat insofern einen (Rest-)Verlust von etwa 5%, selbst dann, wenn es perfekt eingerichtet ist.

Der Abgasverlust liegt bei einem Heizwertgerät bei ca. 6%, bei einem Brennwertgerät bei ca. 3%.

Der Oberflächenverlust liegt bei beiden Geräten mit 2% gleichauf.

Unter dem Strich erhält man bei einem Heizwertgerät einen Nutzungsgrad von 92% und bei einem Brennwertgerät einen Nutzungsgrad von 101%, immer bezogen auf den Brennstoff Gas und unter der Bedingung, daß das Brennwertgerät mitsamt der daran angeschlossenen Peripherie perfekt abgestimmt und eingerichtet sind. Also im Optimalfalle reden wir von einem Unterschied von 9% im Gasverbrauch gegenüber einem NT-Heizwertkessel.

Ich zahle gegenwärtig für 1 kWh aus Erdgas 0,04 Euro, würde bei den von Dir genannten 5.000 kWh also 18 Euro weniger Gaskosten pro Jahr bedeuten. Dabei ist aber nicht berücksichtigt, daß während der Warmwasserbereitung (Duschen) das Brennwertgerät keinen Verbrauchsvorteil gegenüber einem Heizwertgerät hat, da es dann höhere Temperaturen fährt und der Kondensationseffekt nicht vorhanden ist. Also liegt die Ersparnis beim Gas noch unter 18 Euro im Jahr.

Als wäre das nicht schon mies genug, liegt der Stromverbrauch von Brennwertgeräten deutlich über dem von Heizwertgeräten. In meiner Region kostet derzeit die kWh Strom nicht unter 0,32 Euro beim günstigsten Anbieter, das Brennwertgerät verbraucht in der Heizperiode von etwa 200 Heiztagen im Jahr zwischen 200 und 300 kWh mehr Strom als ein NT-Heizwertkessel, mitteln wir das auf 250 kWh im Jahr und multiplizieren das mit den genannten 0,32 Euro pro kWh kommen wir auf 80 Euro Mehrkosten beim Strom pro Jahr, dafür sparst Du weniger als 18 Euro beim Gas. Alles klar Herr Kommissar?

Fazit: Man würde etliche Tausender dafür aufwenden, am Ende mehr Betriebskosten zu haben, als vorher. Rein wirtschaftlich betrachtet ist das ein Schuß in den heißen Ofen, deshalb lasse ich im Frühling bei mir auch wieder ein Heizwertgerät einbauen.
Danke das wollte ich hören dann habe ich vor Jahren alles richtig gemacht. :)
 
AxelF

AxelF

Profi
Mitglied seit
10.09.2019
Beiträge
554
Standort
Milchstrasse
Und letztlich übersiehst Du den wohl wichtigsten Punkt, nämlich den Ersatz eines 8kW-Taktmonsters, das wegen des Taktens sehr ineffizient läuft und deswegen noch mal höhere Verluste hat, durch eine Therme, die potenziell vernünftig durchlaufen kann. Das hat neben dem unmittelbaren Einfluss auf den Verbrauch auch Einfluss auf Verschleiß und Wartung.
Es gibt auch Studien die besagen das der Verschleiß und die Wartung zunimmt wenn etwas ständig läuft und das eben und gerade bei Brennwertthermen.
 
Zuletzt bearbeitet:

1731

Experte
Mitglied seit
05.02.2022
Beiträge
1.550
Danke das wollte ich hören dann habe ich vor Jahren alles richtig gemacht. :)
Was glaubst du, warum die Fachkräfte mit Ahnung, noch den guten alten Gusskessel im Keller stehen haben.

Übrigens darf man die Heizwertkessel heute noch einbauen, die Hersteller dürfen aber nur noch Brennwert auf den Markt bringen, vielen ist das nicht bekannt und wird gerne verwechselt.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.195
Übrigens darf man die Heizwertkessel heute noch einbauen, die Hersteller dürfen aber nur noch Brennwert auf den Markt bringen
Bitte um eine genaue Quellenangabe.

Seit 26.09.2015 dürfen keine Öl- und Gas-Heizwertgeräte mehr verkauft und eingebaut werden.
Auszug aus der Ökodesign-Richtlinie.
 
AxelF

AxelF

Profi
Mitglied seit
10.09.2019
Beiträge
554
Standort
Milchstrasse
Bitte um eine genaue Quellenangabe.

Seit 26.09.2015 dürfen keine Öl- und Gas-Heizwertgeräte mehr verkauft und eingebaut werden.
Auszug aus der Ökodesign-Richtlinie.
Falsch, bei Mehrfachbelegung dürfen natürlich Gasheizwertgeräte noch eingebaut werden.
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.195
Falsch, bei Mehrfachbelegung dürfen natürlich Gasheizwertgeräte noch eingebaut werden.
Stimmt, aber darum geht es hier nicht. Die Ausnahmeregelung lautet exakt :

Einzige Ausnahmen sind raumluftabhängige Heizwert-Kamingeräte bis 10 KW und Gas-Heizwert-Kombigeräte bis 30 KW in mehrfachbelegten Schornsteinen.

Damalige Empfehlung des Herstellers Viessmann dazu : Wenn es sinnvoll ist, weiterhin ein Niedertemperatur-Heizsystem einzusetzen, müssen Sie die Anlage vor dem 26.09.2015 austauschen.
 
Andreas1956

Andreas1956

Experte
Mitglied seit
18.11.2018
Beiträge
4.333
Zitat Umweltbundesamt:

"Dürfen Heizgeräte, die vor dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht wurden, nach dem 26.9.2015 noch in Betrieb genommen oder repariert werden?
Die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 81372013 bezieht sich in Artikel 1 zwar auf „das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme“ von Heizgeräten. Jedoch bezieht sich „Inbetriebnahme“ auf Produkte, die nicht ausdrücklich als Produkt in Verkehr gebracht wurden, wenn sie zum Beispiel vor Ort aus Einzelteilen montiert werden. Daher dürfen Heizgeräte, die vor dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht wurden, auch noch nach diesem Stichtag in Betrieb genommen werden. Nach diesem Stichtag sind auch Reparaturen alter Heizgeräte weiterhin zulässig (z.B. dürfen in Heizgeräten, die vor dem 1.1.2018 in Verkehr gebracht wurden, weiterhin neue Brenner eingebaut werden)."

Quelle: Heizgeräte
 

1731

Experte
Mitglied seit
05.02.2022
Beiträge
1.550
Weil es einfach nicht verboten ist, es wird nur immer wieder gerne von den Leuten behauptet.

Beispiel,
Dein Oelheizwertkessel ist alt und geht kaputt, dann darf der gegen einen Neuen ausgetauscht werden, es muss nur der alte Brenner wieder angebaut werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.195
Dein Oelheizwertkessel ist alt und geht kaputt, dann darf der gegen einen Neuen ausgetauscht werden,
So einfach geht das nicht. Wer hat denn einen Heizwertkessel "auf Vorrat" stehen ? Heizungsbaubetriebe und der Großhandel werden sich solch eine unsinnige Kapitalbindung nicht an ihre Beine binden wollen. Und ein vor dem Sechsundzwanzigsten September 2015 in Verkehr gebrachter Heizwertkessel kann und darf man nicht als "Neu" bezeichnen.
Dann benenne hier mal Hersteller, die noch Heizwertkessel in ihrem Verkaufsprogramm führen. Ausgenommen derer, welche unter die Ausnahmeregelungen fallen. Das sind nämlich in der Regel keine "Kessel", sondern wandhängende Geräte. Von mir auch gerne als "Kuckkucksuhren" genannt.
 
Andreas1956

Andreas1956

Experte
Mitglied seit
18.11.2018
Beiträge
4.333
Nix Kuckucksuhr, ich konnte einen Junkers Suprastar Standheizkessel kaufen, neu und OVP auf Palette, so wie vom Werk einst ausgeliefert. Das war allerdings ein sogenannter "Privatverkauf", obwohl Abholort ein Heizungsbauer in Frankfurt am Main war.

In unserer hiesigen Diskussion geht es nicht darum, ob man diese Geräte heute noch normal einkaufen kann, sondern vielmehr um die Frage, ob jemand der einen solchen vor dem Stichtag hergestellten Heizwertkessel noch hat, oder ihn sich beschaffen kann, diesen heute noch in Betrieb nehmen darf. Das ist der Fall. Man darf selbst einen defekten Heizwertkessel heute noch durch einen anderen Heizwertkessel ersetzen, egal ob neu oder gebraucht.

So gesehen wirkt sich die gesetzliche Regelung nur auf die Produzenten von Heizgeräten aus, da sie nach dem Stichtag keine Heizwertgeräte mehr herstellen ("in Verkehr bringen") dürfen. Alles was aber am Stichtag schon gefertigt war und irgendwo herumsteht, darf noch eingebaut werden.

Wenn jemand kein Heizwertgerät mehr beschaffen kann, hat sich die Diskussion erledigt, ob er es noch einbauen dürfte. Wer aber noch eines in der Garage zu stehen hat, oder 8 Jahre alt und gebraucht günstig gekauft hat, der darf es weiterhin einbauen und nutzen.
 
Thema:

Brennwert vs. Heizwert.

Brennwert vs. Heizwert. - Ähnliche Themen

  • Brennwert > horizontales Abgassystem DN60/100 Bausatz C13

    Brennwert > horizontales Abgassystem DN60/100 Bausatz C13: Moin, ich baue zur Zeit mit Abstimmung und Genehmigung des Schornis unser Abgassystem von der Überdachführung auf ein horizontales System mit...
  • Bivalent vs Paralleler Betrieb WP+Gas-Brennwert

    Bivalent vs Paralleler Betrieb WP+Gas-Brennwert: Hallo zusammen, wir haben eine IDM Alm 6-15 und ein Vailant Ecotec 20kw Gas-Brennwert Gerät. Im Moment ist die Steuerung der WP so eingestellt...
  • Außentemperaturfühler für Brennwert-Kombi-Therme zeigt zu hohe Werte an

    Außentemperaturfühler für Brennwert-Kombi-Therme zeigt zu hohe Werte an: Fakten: Der Außentemperaturfühler (AF) zeigt bei aktuellen Temperaturen (-2 bis +14 Grad Celsius) immer zu hohe Werte an. Er ist über ein...
  • Zwangsbelüftung von Raum mit Brennwert-Heizung

    Zwangsbelüftung von Raum mit Brennwert-Heizung: Meine Brennwert-Therme steht im Heizungskeller, wo vorher ein "normaler" raumluftbetriebener Heizkessel stand. Da es ein Innenraum ist, gibt es...
  • Heizwert vs. Brennwert

    Heizwert vs. Brennwert: Hab einen informativen Link gefunden. https://www.heizsparer.de/heizung/heiztechnik/unterschied-zwischen-heizwert-und-brennwert
  • Ähnliche Themen

    Oben