Brauchwassererhitzen durch Heizungsbrenner/-kessel nur für 3h?

Diskutiere Brauchwassererhitzen durch Heizungsbrenner/-kessel nur für 3h? im Regelungstechnik Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Was soll gesetzlich nicht zulässig sein - einen gebrauchten Kessel einzubauen? Wo steht, daß nur neu hergestellte Geräte eingebaut/betrieben...

MarkF

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Gesetzlich nicht zulässig. Der Kaminfegermeister muss die Abnahme verweigern. So betreibst du dann eine illegale Feuerstätte und da ist weiterer Ärger
vorprogrammiert.
Was soll gesetzlich nicht zulässig sein - einen gebrauchten Kessel einzubauen? Wo steht, daß nur neu hergestellte Geräte eingebaut/betrieben werden dürfen?
 

MarkF

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Eine falsch eingebaute Zündgasdüse lässt den Gasverbrauch in die Höhe schnellen, ebenso eine alternde Gasarmatur, deren Einstellung bei Wartungsarbeiten kontrolliert werden sollte.
Nun, wie ich geschrieben hatte wurde die Gasarmatur vor zwei Jahren durch den Fachmann für vergleichsweise viel Geld erneuert. Wie ich jetzt durch nähere Betrachtung des alten (und zum Verständnis der Funktionsweise demontierten) alten Teils erkannt habe, gibt es dort eine Einstellschraube für die Pilotflamme. Beim alten Teil ist sie 1 1/4 Umdrehungen herausgedreht. Im neuen Teil (völlig identisch) ganze 8 Umdrehungen. Was einiges erklärt und Fragen aufwirft ... Versuchsweise eingestellt auf diese 1 1/4 Umdrehungen wird die Pilotflamme erwartungsgemäß kleiner und der Gasverbrauch sinkt um fast 50%. Da beim Erlöschen der Zündflamme das Gasventil schließt ist das auch ungefährlich, daher werde ich diese Einstellung mal eine Zeitlang testen.
 
Defrost

Defrost

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Es ist aber schon blöd wenn durch die Herbststürme die Zündflamme ständig ausgeht. Ich denke die muss richtig eingestellt sein damit das nicht passiert.
 
Defrost

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Gesetzlich nicht zulässig. Der Kaminfegermeister muss die Abnahme verweigern. So betreibst du dann eine illegale Feuerstätte und da ist weiterer Ärger
vorprogrammiert.
Weshalb ist das mittlerweile nicht mehr zulässig?
 
tricotrac

tricotrac

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Weshalb ist das mittlerweile nicht mehr zulässig?
Weil Heizwert gegen Heizwert nicht mehr ersetzt werden darf. Ausnahme gilt ausschließlich für raumluftabhängige Etagenheizungen für reine Heizgeräte bis 10 KW, sowie für Kombigeräte bis 30 KW bei Mehrfachbelegung der Kaminzüge. Und für mich fallen einzelne Wärmeerzeuger (WE) an einem einzelnen Kaminzug nicht darunter. Weder gebraucht noch als Lagerbestand neuwertig. Welcher Händler hat nach 7 Jahren noch einen neuwertigen WE im Lager stehen ? Bei gebrauchten WE ändert sich unter Umständen der Hersteller oder auch nur die Baureihe. Damit ist der WE nicht für die Feuerstelle erfasst vom Schornsteinfeger, denn die letzte Eintragung der Feuerstättenschau dokumentiert etwas anderes.
 
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