Belüftung Pelletlager

Diskutiere Belüftung Pelletlager im Holz, Pellets, Biomasse Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Guten Morgen zusammen, In der Suche konnte ich nichts finden. Ich habe seit etwa 3 Wochen jetzt eine Fröling Pelletheizung zuhause. Die 30 Jahre...

Einherjar

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Guten Morgen zusammen,

In der Suche konnte ich nichts finden.
Ich habe seit etwa 3 Wochen jetzt eine Fröling Pelletheizung zuhause. Die 30 Jahre Öl Heizung ist dafür rausgeflogen. Jetzt sind die Nacharbeiten so gut wie fertig und ich bin etwas stutzig geworden. Als Pelletlager dient der alte Tankraum. Der fasst in etwa 5-6 Tonnen Pellets. Die Heizungsbauer haben mir beide Befüllstutzen so eingebaut das diese nicht aussen angebracht sind, sondern innern im Keller. Eine andere Möglichkeit der Lüftung hat der Lagerraum nicht. Ich habe also einen komplett geschlossenen Lagerraum ohne Lüftungsmöglichkeit, ausser ich lasse die Brandschutztür offen und öffne das Kellerfenster.
Meine kurze Frage dazu. Ist das so rechtens? Ich habe überall gelesen das eine Lüftungs des Lagers gegeben sein sollte, aber nicht das diese verpflichtend ist. Weiß hier zufällig jemand was genaueres?
Das Thema ist mir im anbetracht der CO Gefahr nämlich sehr wichtig.

Danke !
 
AxelF

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Was sagt denn dein Schonsteinfeger dazu?
 

Einherjar

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Der war noch nicht da.
Aussage damals beim letzten Fegen als ich gefragt hatte wegen des Heizungstausch war das er bei einer Pelletheizung nichts spezielles machen muss und es ausreicht wenn er die beim nächsten Termin im Herbst mal anschaut.
 
Dr Schorni

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Aussage damals beim letzten Fegen als ich gefragt hatte wegen des Heizungstausch war das er bei einer Pelletheizung nichts spezielles machen muss und es ausreicht wenn er die beim nächsten Termin im Herbst mal anschaut.
WIE BITTE!?! Er MUSS unmittelbar nach Fertigstellung zur ABNAHME kommen - es sei denn Du willst/darfst die Anlage so lange nicht benutzen. Auch muss er doch (je nach Bundesland) vor Einbau der neuen Anlage informiert werden, damit er gleich die Ausführungsanforderungen SCHRIFTLICH stellen kann. Ebenso erfolgt bei der Abnahme die Abgasmessung - also NIX mit "so nebenbei beim nächsten Fegen"! Auch ist das bisherige "Fegen" ja in die Abgaswegüberprüfung integriert und nur noch ein mal im Jahr. Der Pelletkessel aber ist ZWEImal im Jahr dran. Also MUSST DU ihn informieren damit er GLEICH die Abnahme machen kann. Die Lagerbelüftung ist ihm egal, er kümmert sich nur um die Verbrennungsluft-versorgung des Kessels.
Der Lagerraum hier benötigt eine ständig offene Lüftungsöffnung ins Freie mit mind. 15cm²/to. Alternativ kann bei solch kleinen Lagern (unter 15to) auch eine Lüftungsöffnung zum Heizungsraum hergestellt werden, wenn dieser unmittelbar anschließt und der eine Lüftungsöffnung ins Freie von mind. 150cm² hat. Empfehlenswert ist beim Kessel aber ohnehin immer ein festes, dichtes Zuluftrohr ins Freie, damit dieser eben NICHT eine Öffnung ins Freie erfordert (Energieverlust).
Der Pelletsilo hat (aufgrund seines rechteckigen Formates) zwei BEFÜLL-Stutzen? Oder soll einer der Absaugung beim Befüllen dienen? Da beim Befüllen der Überdruck abgebaut werden muss, MUSS dann ein entsprechendes Fenster geöffnet werden. Aber irgendwie muss ja auch der Füllschlauch in den Raum kommen - durchs geöffnete Fenster?!
 

Einherjar

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Danke für den Tipp. Grad meinen Schornsteinfeger angerufen und er kommt Freitag zur Abnahme. Ich hätte jetzt der Aussage des Mitarbeiters vertraut und im Herbst wohl eine böse Überraschung erlebt.

Zu den Stutzen.
Ja einer ist fürs Einblasen der andere für die Entlüftung beim Befüllen. Ich habe ein Bild angehangen.
Links ist die Tür zum Garten und ein paar Meter weiter ein Kellerfenster welches ich aktuell offen habe. Eine andere Lüftung direkt im Lagerraum gibt es zur Zeit nicht.

Edit. Ich habe kein Silo sondern einen Raum. Die pellet Entnahme erfolgt per Sonden. Fröling RS8 Saugsystem.
 

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Dr Schorni

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Die zeitnahe Abnahme ist auch deshalb wichtig, falls Installationsmängel vorliegen, damit diese gleich VOR der Komplett-Bezahlung noch nachgefordert werden können.
Links ist die Tür zum Garten und ein paar Meter weiter ein Kellerfenster welches ich aktuell offen habe
Dann könnte man ja bequem eine 150cm² Lüftungsöffnung in die Tür zum Garten/ins Freie herstellen. Eine Brandschutztür ist nicht erforderlich. Oder man schneidet aus dem Kellerfenster 150cm² raus bzw blockiert dieses entprechend unverschließbar. In beiden Fällen müssen dann die Befüllkupplungen offen bleiben.
 

Einherjar

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Vielen dank schonmal für die Tipps!
Ich werde heute Abend noch ein paar Bilder machen um das ganze besser zu verdeutlichen.
 

Einherjar

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Hier noch die versprochenen Bilder.
Kann man da mehr sagen ob das so i.O. ist oder nicht?
 

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Dr Schorni

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MIR persönlich ist ja jedes Loch ins Freie eins zu viel. ICH würde über den Pelletsaugdoppelschlauch-Wanddurchbruch im Pelletlager und der Heizungsraumwand (sofern dessen Restfläche jeweils 150cm² hat) somit über dessen 150cm² ins Freie alles lüften. Ersatzweise das Fenster im Kellerflur auf 150cm² bringen und darüber ALLES lüftungsmäßig versorgen (Heizungsraum dann über "Raumluftverbund"/Wanddurchbruch versorgt. Dazu noch die Pelletkupplungen ganz auf lassen, dann hat man im Lager ne gewisse Querlüftung (die IMMER anzustreben ist).
Ich bin zwar auch monk-mäßig streng am rechten Winkel orientiert, aber ICH hätte die Saugschläuche diagonal auf kürzestem Wege an der Decke verlegt, "Form follows Function" bzw Grundforderung: "Jede unnötige Richtungsänderung vermeiden um die Pellet so schonend wie möglich (Grus- und Staubbildung) zu fördern."
 

dubby

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ICH würde über den Pelletsaugdoppelschlauch-Wanddurchbruch im Pelletlager
Sieht man den Durchbruch irgendwo? Nicht, dass der auch verschmiert ist, mit Maurermasse. :unsure:
Die Durchführung vom Saugschlauch in den Heizungsraum scheint einen größeren Luftspalt zu haben. Ist der Heizungsraum belüftet?
:unsure:
 

Einherjar

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Öffnung zum Heizungsraum ist ca. 10x25cm groß.
Der Heizungsraum selber hat ein Fenster, mehr nicht.
 
Dr Schorni

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Die 30 Jahre Öl Heizung ist dafür rausgeflogen.
Auch 1991 gabs längst klare Vorgaben wie die Verbrennungsluftversorgung zu erfolgen HAT. Wie kann der Schornsteinfeger "mängelfreiheit" bescheini-gen wenn die Verbrennungsluftversorgung (Deiner Beschreibung nach) gar NICHT gewährleistet ist?!? Was-macht-denn-der-(und sein dussligdummer Mitarbeiter)-so-hauptberuflich?? Für WAS kommen die denn ?? :kopfnuss:

Öffnung zum Heizungsraum ist ca. 10x25cm groß.
Maß war bereits definiert.
der Heizungsraumwand (sofern dessen Restfläche jeweils 150cm² hat)
Also muss man die Querschnittsfläche der Schläuche ABZIEHEN!
 

Einherjar

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Gute Fragen die du mir stellst, die ich dir aber nicht beantworten kann.
Das ist ein Altbau und seitdem wir hier wohnen hat unser Schornsteinfeger nie was gesagt. Am Freitag kommt aber der Chef zur Abnahme und der war schon sehr sauer über die Aussage seines Mitarbeiters das die neue Anlage im Herbst nebenbei abgenommen werden kann.

Ich kann nur sagen das im Heizungsraum auch ein altes Kellerfenster wie im Flur ist welches dauerhaft offen ist. Aussen ist ein großer Betonhalbkreis um das Fenster gegossen und ein Regenschutz.
Und auch wenn der Heizungsraum eine Lüftung hätte. Da das Pelletlager nicht daran angrenzt müsste ein Rohr gezogen werden, oder?
 

bummi

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Sind die Vorgaben für Sacksilos und "Schüttsilos" gleich?

Dürfen Kessel, Pufferspeicher und Pellets im gleichen Raum ohne Trennwand sein?

Ich habe wiedersprüchliche Informationen im Netz gefunden. Anders herum gefragt, wo sind verbindliche Vorgaben definiert?

Vielen Dank.
 

bummi

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Ein Pellethersteller hat mich auf das PDF-Dokument "Lagerung von Holzpellets" vom DEPV aufmerksam gemacht.
Auf 48 Seiten alles ausführlich beschrieben.

Kessel max 50kW bzw Pelletlager max 15 to in einem Raum.
Laut oben genannter Veröffentlichung sind nur in BaWü und Rheinland-Pfalz max. 15 to. in einem Raum zulässig.
In allen anderen Bundensländern max. 6,5 to.
 
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Belüftung Pelletlager

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