Behörde zwingt uns eine neue Heizung einzubauen.

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meqb

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Moin allerseits,



kurz zur Story für das bessere Verständnis:

Mein Vater vermietet sein Elternhaus an den Vater meiner Mutter (Also an mein Opa). Mein Opa ist 90 Jahre alt. Sobald mein Opa verstirbt werde ich das Haus abreißen und ein neues Haus auf dem Grundstück bauen.

nun zum Problem:

Es kam der Bezirks-Schornsteinfeger zu mein Opa und hat uns als Auflage gegeben, eine neue Gasheizung einzubauen, da die derzeitige Heizung über 30 Jahre alt ist. Nun will/muss mein Vater einen Kredit aufnehmen (gute 10.000€) um in den Haus welches sowieso in 1-5 Jahren abgerissen wird, eine neue Gasheizung einbauen zu können. Die derzeitige Heizung ist völlig in Ordnung und die Abgaswerte sind auch im Normbereich.

Ich halte das für reine Schikane vom Schornsteinfeger... In was für ein Staat leben wir ? Es ist definitive absehbar, dass das Haus abgerissen wird. Trotzdem müssen wir wegen "Energieeinspar-Richtlinien" eine neue Heizung für viele Tausend Euro einbauen welche dann eventuell nur 1-5 Jahre in diesen Haus verbaut sein wird. Wir sind so sauer… Es kann sein das mein Opa in 2 Monaten oder erst in ein Paar Jahren in die Kiste hüpft… Unter den Umständen eine neue Heizung einbauen ist so was von fehl am Platz.

Bitte gibt uns ein Tip.

Eventuell kann uns einer sagen an wen wir uns wenden müssen beziehungsweise Beschwerde einreichen müssen. Mein Vater hat schon bei der zuständigen Behörde angerufen, die Aussage der Dame…: wenn Sie uns garantieren, dass das Haus innerhalb von 2 Jahren abgerissen wird, dann darf die Heizung drin bleiben.

Toll… versichern können wir das nicht.

Gegenbefalls kann uns einer auch ein Tip für eine „Übergangslösung“ geben…

wir wären sehr dankbar für jede Hilfe.


MfG


meqb
 
Hausdoc

Hausdoc

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Nur die Ruhe!


Warte doch erst mal ab was tatsächlich an Auflagen kommt ( schriftlich). Das sofortige Reagieren war hald nicht so toll........;). Zudem sind telefonische ( mündliche) Aussagen von Verwaltungsangestellten vollkommen uniteressant - keinerlei Bedeutung!
Im allerschlimmsten Katastrophenfall kommt ein Bußgeldbescheid über 50€ . Das auch nur in der Theorie - aus der Praxis kenne ich keinen einzigen Fall.

Er wird definitiv niemand kommen und die Heizung außer Betrieb nehmen.

Schlechter sieht der Fall aus wenn es sich um eine Ölheizung handelt und die Behörde nach einer Sachverständigeabmahme des Öltanks fragt.

Dann ist in so alten Anlage eigentlich zwingend ein neuer Tank notwendig, weil mit alter Tankanlage die Auflagen nicht zu erfüllen sind.

Hier gibt es dann tatsächlich eine 3 Monatsfrist . Verstreicht diese, wird der Tank in Beisein des Sachverständigen außer Betrieb genommen . ( Das gesamte Öl wird durch einen Ölliferanten oder Entsorgungsunternehmen entfernt und der Tankfüllstutzen wird verplompt.


Das sind aber alles worst case Szenarien........


Siehe meine Überschrift....;)
 
tricotrac

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Es kam der Bezirks-Schornsteinfeger zu mein Opa und hat uns als Auflage gegeben, eine neue Gasheizung einzubauen, da die derzeitige Heizung über 30 Jahre alt ist
Das ist des Kaminkehrers Pflicht, welche ihm von Berlin auferlegt wurde. Das Zauberwort heißt : EnEV = Energieeinsparungsverordnung. Und die gibt es mit den Vorgängermodellen ( Heizanlagenverordung u. a.) seit rund dreißig Jahren. Also ein alter Zopf.
Ich halte das für reine Schikane vom Schornsteinfeger
Und ich halte es für reine Schikane, meinen 6 Jahre alten Euro 5 - Diesel weg schmeißen zu müssen, weil wir bald eine Fahrverbotszone bekommen. Und mein Auto hat ein vielfachem eines Wärmeerzeugers gekostet.
Wir sind so sauer
Frag mich mal oder noch viel besser meine Chefs ! Die müssen den kompletten Fuhrpark erneuern .Kostet geschätzte 300.000 Euro.
Bitte gibt uns ein Tip.
Gib du uns doch mal bitte einen Tipp, wie wir um Fahrverbote kommen können ?
Unter den Umständen eine neue Heizung einbauen ist so was von fehl am Platz.
Lasse dir Angebote von den örtlichen Fachbetrieben machen, die von denen angebotene Technik kannst du auch wieder in einem Neubau installieren. Halte Rücksprache mit dem Bezirksbevollmächtigten und dem zuständigen Bauamt. mit etwas Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick lässt sich auch für eine solche Situation ein Lösungsansatz finden.
 
Hausdoc

Hausdoc

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meinen 6 Jahre alten Euro 5 - Diesel weg schmeißen zu müssen, weil wir bald eine Fahrverbotszone bekommen.
Ich kenne Firmeninhaber die sich ganz ganz sicher nicht an ein Fahrverbot halten werden.;)

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Umweltschutz? Geistige Flatulenz eines kleinen Verwaltungsrichters?

Dann erzähl künftig dem Finanzamt daß du keine Steuern mehr bezahlst weil brotloser und vollkommen sinnloser Umweltschutz ( in diesem Bereich) wichtiger ist.

Erst wenn der Staat offiziell auf KFZ Steuer verzichtet, könnte man drüber streiten. So erkaufst du dir mit der KFZ Steuer ein Nutzungsrecht.......

Dieses Dieselfahrverbot treibt schon seltsame Blüten. In diesem Bereich soll es erlaubt sein Nummernschilder zu fotografieren um Dieselfahrer zu selektieren.
Staatsanwaltschaften dürfen aber bei Schwerstkriminalität ( Terrorismus, Mord usw) nicht mal Mautdaten einsehen.
:kopfnuss::kopfnuss::kopfnuss:
 
tricotrac

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Ich kenne Firmeninhaber die sich ganz ganz sicher nicht an ein Fahrverbot halten werden
Ich auch ! :D Stellt sich nur die Frage, wie Verstöße dagegen so sanktioniert werden. Gibt es Punkte, so wird das ganz schnell eine enge Kiste !

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Umweltschutz? Geistige Flatulenz eines kleinen Verwaltungsrichters?[/QUOTE
Öko-Faschismus !

Dieses Dieselfahrverbot treibt schon seltsame Blüten. In diesem Bereich soll es erlaubt sein Nummernschilder zu fotografieren um Dieselfahrer zu selektieren.
Wird damit zum Ökoterrorismus !

Staatsanwaltschaften dürfen aber bei Schwerstkriminalität ( Terrorismus, Mord usw) nicht mal Mautdaten einsehen
Kriminell ist nur dieser getarnte Abmahnverein namens DUH = Deutsch Umwelthilfe mit höchst zweifelhaften Sponsoren auch aus der Autoindustrie. In meinen Augen eine terroristische Vereinigung unter dem Deckmantel Verbraucher vor Umwelteinflüssen zu schützen.
 
Hausdoc

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Gibt es Punkte, so wird das ganz schnell eine enge Kiste !
Eher sehr unwahrscheinlich.

Dazu müsste im Bußgeldkatalog einen entsprechenden Eintrag geben.


"......... hat sich erdreistet trotz pünktlicher Zahlung der KFZ Steuer einen Diesel KFZ zu bewegen........... 100€ und 3 Punkte" ? ;)

Wohl kaum......:cool:

Genau genommen schränkt ein Dieselfahrverbor auch Grundrechte ein. Mal sehn wie lange es dauert bis ein Verfassungsgericht diesen ganzen Unsinn kippt.
 
tricotrac

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Dazu müsste im Bußgeldkatalog einen entsprechenden Eintrag geben.
Das ist mit unseren politischen " Fachkräften" in Berlin schnell auf den Weg gebracht. Schließlich hat ja ein Gericht geurteilt ! :eek:
 
tricotrac

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"......... hat sich erdreistet trotz pünktlicher Zahlung der KFZ Steuer einen Diesel KFZ zu bewegen........... 100€ und 3 Punkte" ?
D A S könnte schneller kommen, wie wir Handwerker denken wollen / können.
Genau genommen schränkt ein Dieselfahrverbor auch Grundrechte ein. Mal sehn wie lange es dauert bis ein Verfassungsgericht diesen ganzen Unsinn kippt.
GENAU das warte ich auch ab ! Aber die Verunsicherung in der Bevölkerung und vor allem unter den Handwerksbetrieben ist sehr groß ! Kann man diese DUH eigentlich auch regresspflichtig machen, falls das Urteil des Verwaltungsgericht durch ein Oberverwaltungsgericht kassiert wird ?
 
derfux

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Moin,

ich meine gehört zu haben das es irgend welche Ausnahmeregeln für Handwerker geben soll. :thumbup:
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. ;)
 
tricotrac

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Umweltschutz mit Augenmaß wäre ja okay, das ist aber bei der Hype völlig verloren gegangen :mad:
Wir machen jetzt aus ganz Deutschland einen Luftkurort, wen interessieren denn noch Arbeitsplätze :kopfnuss:
 
Wolfhaus

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Bitte gibt uns ein Tip.
Zukünftig überlegen was man wählt!
Hast du gemacht? Wehr wählt die denn, haben jetzt schon 20% gemacht! Das wird künftig jeden treffen, ist nur die Frage wo. Es ist eine uralte Sache, wer unüberlegt handelt muß die Folgen tragen. Denke nur an Gebührennachforderungen nach 20 Jahren oder Straßenanschluß Gebühren, die den Wert Haus und Grund übersteigen. Das alles und noch viele 1000 Sachen, unterschiedlich geregelt in den Bundesländern.

Umweltschutz mit Augenmaß wäre ja okay, das ist aber bei der Hype völlig verloren gegangen :mad:
Wir machen jetzt aus ganz Deutschland einen Luftkurort, wen interessieren denn noch Arbeitsplätze :kopfnuss:
Da liegst du falsch! Das gleichen wir mit den alternativen Heizungen Pelletofen und Holzofen wieder aus, denn die haben pro Ofen eine 1.200 fache höhere Luftverschmutzung, das interessiert nicht. Und in unseren Nachbarländern interessiert das keinen. Eine Käseglocke haben wir über Deutschland nicht, politisch schon.
Den Schonsteinfeger haben die nur zum Prügelknaben gemacht. Und Hausdoc, ich denke das siehst du zu blauäugig, mit dem schriftlichen Bescheid, stimme ich dir zu.
 
Wolfhaus

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Gegenbefalls kann uns einer auch ein Tip für eine „Übergangslösung“ geben…
Das hättest du möglicherweise mit dem Schornsteinfeger machen können, vermutlich hast du den verärgert.
Beschreibe mal die jetzige Anlage, Type, Gas Öl, und das Abgassystem. Vermutlich holt die jetzige Anlage die Verbrennungsluft aus dem Aufstellungsraum.
Ich werde dir dann in einer persönlichen Nachricht schreiben was du und wie du das machen kannst.
 

meqb

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Moin,

vielen Dank für die Antworten! Das ging ja fix. Zur Heizungsanlage kann ich gerade nicht viel sagen, ich werde mich mal schlau machen und mich dann am Wochenende nochmal melden.

Zukünftig überlegen was man wählt!
ich habe nicht CDU/CSU, SPD, Grüne gewählt und werde ich auch nie ;-)

grüße
 

Brenner

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Ich würde mir dir Grundlage der Argumentation/ den Paragrafen (EnEv 2014 §10?) einmal genau anschauen, denn dort wird mehr als nur etwas von 30 Jahren drin stehen.
Wenn ich mich recht entsinne, dann sind Heizungsanlagen/ die Austauschpflicht davon ausgenommen, wenn man schon vor dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- und Zweifamilienhaus gewohnt hat. Gleiches gilt für kleine Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Selbst wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen erst binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Also lesen, nachdenken, entscheiden.
 

Brenner

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Das wichtigste hatte ich oben vergessen: In der EnEv 2014 gibt es noch den §25 Befreiungen:

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

Spätestens damit sollte sich eine vernünftige Lösung finden.
 
tricotrac

tricotrac

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Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Warum schreibst du hier nicht gleich mit rein, wer denn in so einem Härtefall der Entscheidungsträger ist ? Das würde mich nämlich mal interessieren !
 
Thema:

Behörde zwingt uns eine neue Heizung einzubauen.

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