Beantragung der BAFA-Förderung: HB oder Energieberater ?

Diskutiere Beantragung der BAFA-Förderung: HB oder Energieberater ? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Wir haben gerade eine Doppelhaushäfte gekauft und müssen die alte Ölheizung wechseln. Wir sind keine deutschen Muttersprachler und möchten, dass...

Frantic

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Wir haben gerade eine Doppelhaushäfte gekauft und müssen die alte Ölheizung wechseln.
Wir sind keine deutschen Muttersprachler und möchten, dass sich ein Fachmann um die Beantragung der BAFA-Fördermittel kümmert.
Wir sind nicht an einem iSFP interessiert, da wir dies so schnell wie möglich tun müssen und iSFP zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

An welche Person sollen wir uns dafür wenden? Ein unabhängiger Energieberater ? Oder kann die HB, die den Auftrag (Heizungsaustausch) übernimmt, auch diesen BAFA-Antrag bearbeiten, vielleicht ohne zusätzliche Kosten ?
Uns ist sehr wichtig, dass der BAFA-Antrag fehlerfrei gestellt und erfolgreich abgeschlossen wird. Wir können es uns nicht leisten, 40 % Forderung zu verlieren.
 

bendo

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Hallo,
in Eurem Fall würde ich den HB den BAFA-Antrag stellen lassen. Fragt den HB, ob er den BAFA-Antrag machen kann (vermutlich wird er es nicht kostenfrei machen). Der HB sollte den Antrag fehlerfrei stellen können. Wenn es der HB macht, geht es vermutlich am schnellsten.
Der Energieberater kostet extra, ist zusätzlich Aufwand (kostet Zeit). Der Energieberater hätte den Vorteil, dass er unabhängig ist und wäre z.B. sinnvoll/erforderlich (ob erforderlich oder nicht, da wird hier im Forum derzeit noch gestritten ;-) ), wenn zur Förderung der "iSFP-Bonus" in Anspruch genommen werden möchte. Aber einen iSFP wollt ihr ja ohnehin nicht...
Gruß, bendo
 

Frantic

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Danke für deine Antwort.
Meine einzige Sorge in diesem Fall ist, dass die HB sich nicht darum kümmern wird, den Antrag ordnungsgemäß und korrekt zu stellen. In jedem Fall wird er die gesamte Summe für die Arbeit nehmen.
 

bendo

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Gibt es denn Hinweise darauf, dass der HB das nicht ordentlich machen wird? Was antwortet der HB, wenn ihr ihn nach dem BAFA-Antrag fragt? Kann der HB sagen, wie häufig er schon BAFA-Anträge gestellt hat (wie viele davon erfolgreich)?
Wennn ihr nach wie vor nicht vertraut, könnt ihr es immer noch selbst machen. Aus Deinen Beiträgen kann ich keine Sprachdefizite erkennen. Für den BAFA-Antrag müsste es reichen ;-)
Gruß, bendo
 

Frantic

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Bis jetzt habe ich 2 HB kontaktiert und beide sagten mir "nein nein, das machen wir nicht, Sie brauchen einen Energieberater".

Einer von ihnen sagte mir, dass es nicht ausreicht, nur den Antrag vor Beginn der Arbeit zu stellen. Er sagte mir, dass das Datum der Rechnung nach dem Datum der Bewilligung der Förderung liegen muss. Ist das richtig ?

Er sagte mir "Keine Sorge, wenn Ihre Forderung genehmigt wird, werde ich eine zweite Rechnung mit neuem Datum erstellen".
 

LTB

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Von dem BAFA vorgeschriebene Reihenfolge:

1. Angebot vom HB einholen
2. Mit dem Angebot den Antrag stellen (geht auch ohne Energieberater im Onlineportal der BAFA, falls unsicher dann lieber Energieberater machen lassen)
3. NACH Eingang des Bewilligungsbescheids den HB beauftragen
4. Anlage einbauen lassen wie im Angebot beschrieben.
5. Rechnung vom HB bezahlen
6. Rechnung, Fachunternehmererklärung (vom HB auszufüllen), Zahlungsnachweis an HB, Nachweis hydr Abgleich (vom HB zu erstellen) beim BAFA einreichen
7. warten.....
8. Auszahlung der Förderung in Höhe wie im Bewilligungsbescheid zugesagt erhalten.

Wenn man möchte, kann man auf eigenes Risiko den Schritt 3. (HB beauftragen) vor Eingang des Bewilligungsbescheides machen. Aber die Gefahr ist da, dass man die Kosten ohne Förderung selbst tragen muss. Ich würde es nicht machen!

Habe ich was vergessen?
 

Frantic

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Mir ist bekannt, dass die Aufnahme der Arbeiten vor der Abnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
Meine Fragen betrafen das Datum der Rechnung. Muss das Rechnungsdatum nach dem Datum der BAFA-Zulassung liegen?
 

bendo

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Von dem BAFA vorgeschriebene Reihenfolge:

1. Angebot vom HB einholen
2. Mit dem Angebot den Antrag stellen (geht auch ohne Energieberater im Onlineportal der BAFA, falls unsicher dann lieber Energieberater machen lassen)
3. NACH Eingang des Bewilligungsbescheids den HB beauftragen
...
Wenn man möchte, kann man auf eigenes Risiko den Schritt 3. (HB beauftragen) vor Eingang des Bewilligungsbescheides machen....
...aber zwingend NACH der Antragsstellung bei der BAFA!

...Meine Fragen betrafen das Datum der Rechnung. Muss das Rechnungsdatum nach dem Datum der BAFA-Zulassung liegen?
Ich gehe davon aus, ja! Siehe hier (wenngleich wir das in diesem Beitrag wohl nicht abschließend juristisch geklärt haben ;-) ).
Gruß, bendo
 

Frantic

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Das ist wirklich schlimm. Wir müssen dringend die neue Heizung installieren, bevor wir in dieses neu gekaufte Haus einziehen. Wir können das nicht tun, wenn wir schon drinnen sind, HBs sagen mir, dass sie eine Woche brauchen, um alles zu tun. Eine Woche ohne warmes Wasser ist nicht nachhaltig.

Was kann die Lösung sein? Ich glaube nicht, dass die HB zustimmen wird, die BAFA-Genehmigung für meine Überweisung abzuwarten
 

bendo

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...Wir können das nicht tun, wenn wir schon drinnen sind,...
Warum nicht? gerade jetzt, im Sommer, ist das doch kein Problem!?

...HBs sagen mir, dass sie eine Woche brauchen, um alles zu tun....
Genau. Habe ich gerade hinter mir. Zeitdauer eine Woche. In dieser Woche benötigte ich keine Raumheizung und....

...Eine Woche ohne warmes Wasser ist nicht nachhaltig....
...Warmwasser wurde für diese eine Woche mit einem Provisorium erhitzt: Der HB klemmt ein elektrisch beheizbares Modul dazwischen. Zieht zwar viel Strom, aber Wasser war warm.
Das mit dem "nicht nachhaltig" verstehe ich nicht ;-) Gemessen am aktuellen gesellschaftlich-politischen Wind wäre kaltes Wasser extrem nachhaltig ;-)

Gruß, bendo
 

miho

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Unser Heizungsbauer hat den Antrag mit mir gemeinsam in seinem Büro online ausgefüllt und abgeschickt. Anschließend habe ich ihm den Auftrag erteilt. War Aufwand von einer halben Stunde.
 

Frantic

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Ich habe mit einem EnergieBerater gesprochen. Jetzt bin ich noch verwirrter. o_O
Er sagte mir, dass es wichtig sei, nur den Antrag zu stellen, bevor er das Angebot annimmt. Rechnungsdatum und Zahlungsdatum können auch nach dem Datum der Bestätigung durch das Bafa liegen.
Er sagte mir, er habe das schon oft gemacht... "kein Problem!".
 
KlausJ

KlausJ

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Ja sehr wichtig ist...den Antrag stellen BEVOR ein Auftrag an den Heizungsbauer ( oder sonstigen Handwerker) vergeben wird.
Man kann und muss natürlich Vorplanungen machen und Angebote einholen aber man das mit der Maßnahme nicht beginnen ...sonst sind die Förderungen weg
 

Frantic

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Ich habe das gedunden

Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (März 2022)



In diesem Dokument des BAFA wird das weitere Vorgehen erläutert. Nirgends steht geschrieben, dass das Rechnungsdatum nach der endgültigen Genehmigung durch das BAFA liegen muss.
Darin steht lediglich, dass die Vertragsunterzeichnung für den Beginn der Arbeiten NACH dem Förderantrag beim BAFA erfolgen muss.

Ich denke, der Hinweis, der irreführen kann, ist dieser:

Hinweis: Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden. Finanzierungsraten, die z. B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig.

Aber ich glaube nicht, dass es bedeutet: Sie müssen bezahlen, nachdem die Arbeit beendet ist.

In den vorangegangenen Schritten heißt es, dass Sie nach der Antragstellung auf eigene Gefahr starten können.... Das Risiko besteht aber nur für den Fall, dass der Förderantrag nicht bewilligt wird, weil die durchgeführte Maßnahme nicht den BAFA-Anforderungen entspricht

Ich habe das Dokument mit Google Übersetzer übersetzt (leider ist mein Deutsch nicht gut), aber ich glaube nicht, dass ich es falsch interpretiert habe.

Was denkt ihr ?
 
Zuletzt bearbeitet:
KlausJ

KlausJ

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Antrag stellen und los legen...wo ist das Problem ?
 

Frantic

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Das Problem ist, dass einige HB mir sagen, dass das Rechnungsdatum und das Zahlungsdatum nach dem Datum liegen müssen, an dem das BAFA meinen Antrag genehmigt (Dafür muss ich warte 6-8 Wochen).
Aber tatsächlich habe ich das BAFA-Dokument gelesen (mit google translate Hilfe) und es scheint, dass dies nicht der Fall ist. Ich bin kein deutscher Muttersprachler, also habe ich nach einer anderen Meinung gefragt.
 
KlausJ

KlausJ

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OK...in der Regel dauert der Einbau der Heizung und damit die Rechnung eh länger als die Zeit bis der Brief von der BAFA kommt
Ich würde aber sagen, dass es gehen sollte auch davor ..habe den Fall aber selbst noch nicht gehabt
 
Thema:

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