Das sind jetzt aber relevant unterschiedliche Dinge:
... es ist aber noch kein Antrag auf Zuschuss gestellt...
...Das Problem ist ja das der HB nicht warten will bis ich den Zuwendungsbescheid bekommen habe....
Hast Du nun den Antrag bei der BAFA gestellt oder nicht? Nochmal: Das wäre zwingend vor Beauftragung des HB erforderlich. Falls nein: Den Antrag kannst Du auf jeden fall schon mal stellen. Danach dauert es eine Weile, bis der Zuwendungsbescheid kommt. Bis dahin handelst Du auf eigenes finanzielles Risiko (für den Fall, dass die BAFA den Förderantrag nicht oder nur teilweise genehmigt). Für Deinen Fall musst Du das jetzt für dich abwägen:
1) HB gleich beauftragen:
Vorteile: Heizungstausch erfolgt noch dieses Jahr; Preis entsprechend Angebot
Nachteile: Gewisses Risiko, dass du auf den Gesamtkosten sitzen bleibst. Von der Anlagentechnik halte ich das Risiko für gering, da es bei einer Pelletheizung wenig Randbedingungen zu erfüllen/diskutieren gibt. Es gibt noch das Risiko, dass plötzlich keine Bundesmittel zur Verfügung stehen könnten (vgl. spontaner Förderstopp der kfw, diesen Januar...)
2) Warten bis Zuwendungsbescheid da ist:
Vorteile: gesicherte finanzielle Bedingungen
Nachteile: Heizungstausch verschiebt sich; höherer Preis (wie viel höher?)
Ich stand/stehe vor einer ganz ähnlichen Situation: Ölheizung raus, Pellet rein. Angebot: Derselbe Betrag in €. HB signalisierte mir in 01/2022 eine Preiserhöhung bei Auftrag ab 02/2022. Ich habe mich dann für Variante 1) entschieden, d.h. den Förderantrag gestellt und einen Tag später den HB beauftragt (Ende 01/2022). Einen Zuwendungsbescheid der BAFA habe ich bis heute noch nicht
Gruß, bendo