PaulchenPanther
Threadstarter
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- 18.09.2019
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Hallo,
habe bis zum 14.08.2022 einen Förderantrag bei der BaFa gestellt, der zwischenzeitlich bewilligt wurde und wo ich noch Widerspruch einlegen könnte.
Angefragt hatte ich eine LuftLuftWärmepumpe mit Kühlfunktion mit mehreren Innengeräten und deren Bezeichnungen auch nach damaligen Stand korrekt eingegeben.
Wir möchten damit die gasbetriebene Fussbodenheizung ergänzen und auch manchmal kühlen
Initial sollte je ein WiFi Adapter extern zusätzlich verbaut werden.
Die Kombination von Innen- und Aussengeräten war in der Liste der Förderfähigen Systeme nicht in der von mir gewählten Kombination, sondern in abweichenden, aber zumindest aufgeführt.
Daher wurde die Frage ob die Anlage gelistet sei von mir mit „nein“ beantwortet und ein Energielabel für diese Kombi dem Antrag beigelegt.
Ein Energieberater wurde nicht eingebunden.
In den Förderantrag wurden Innengeräte aufgenommen, welche auf „W“ enden, welche auch in der o.a. Liste enthalten ist.
Zwischenzeitlich gibt es das Innengerät nun mit integriertem WiFi Adapter und endet mit „WF“ - restliche Herstellernummer identisch. Innenleben und Stromwerte sind gleich, Gehäuse aber etwas breiter um den Adapter aufzunehmen.
Nun gibt es wohl neben „W“ (ist weiss) noch ein „WB“ für schwarz bzw „WT“ für titan - alle identisch bis auf die Farbe und bis auf „W“ in der o.a. Liste nicht aufgeführt.
Natürlich ist der Preis seit Antragstellung auch gestiegen und damit über der initial angefragten Summe.
Im Grunde hätte ich nun gerne das „WF“ Modell und möchte die förderfähigen Kosten erhöhen.
Daher hatte ich bei der BaFa mal telefonisch angefragt, meine Antragsnummer, durchgegeben und Auskünfte erhalten die ich nicht einordnen kann:
a) Nachweis eines hydraulischen Abgleichs ist nach Umsetzung der EM beizufügen. Die LLWP kommt doch mit Wasser nicht in Berührung ?
b) Nachweiss, dass die Klimaanlage zu über 50% zum Heizen verwendet wird. Wie soll ich das nachweisen ?
c) wenn anstelle „W“ das „WB“ oder „WT“ oder “WF“ verwendet wird, muss ich einen Änderungsantrag stellen. Ist dem wirklich so ?
d) wenn die Preise gestiegen sind muss ich ebenfalls einen Änderungsantrag stellen.
Mein Heizungsbauer erwähnte, dass er schon Geräte mit „EU“ oder „/1“ am Ende verbaut hatte und er da im Grunde keinen Einfluss darauf hat.
Eigentlich möchte ich ungern wieder fast 6 Monate warten um dann die nächste Preiserhöhung zu mitzunehmen bzw mich dann, mit neuen Modellbezeichnungen, da evtl nicht mehr hergestellt auseinanderzusetzen.
Im Grunde möchte ich gerne wissen:
a) und b) für mich überhaupt relevant ?
c) ist hier ein Änderungsantrag erforderlich bzw muss der Installateur überhaupt die komplette Modellnummer in der Rechnung eingeben ?
d) wäre dann wohl so
Wenn ich bei dem Änderungsantrag die Energielabel vom bewilligtem und dem nun Interessanterem beilege und diese dann identisch sind, kann der Antrag dann noch abgelehnt werden ?
Wenn der Änderungsantrag abgelehnt wurde, ist dann der bewilligte noch gültig und habe ich dann eine erneute Widerspruchsfrist ?
Muss ich zwei Widersprüche stellen um zumindest dann die erhöhten Kosten bewilligt zu bekommen, falls das andere Innenteil und damit ein kompletter Widerspruchsantrag abgelehnt wurde ?
Die Hardwarepreise (Innen-) und Aussengerät bei meinem Installateur liegen um etwa 20% über den Internetpreisen - ist das „normal“ ?
Hoffe Ihr könnt hier aufklären / beraten.
Gruss
Paule
habe bis zum 14.08.2022 einen Förderantrag bei der BaFa gestellt, der zwischenzeitlich bewilligt wurde und wo ich noch Widerspruch einlegen könnte.
Angefragt hatte ich eine LuftLuftWärmepumpe mit Kühlfunktion mit mehreren Innengeräten und deren Bezeichnungen auch nach damaligen Stand korrekt eingegeben.
Wir möchten damit die gasbetriebene Fussbodenheizung ergänzen und auch manchmal kühlen
Initial sollte je ein WiFi Adapter extern zusätzlich verbaut werden.
Die Kombination von Innen- und Aussengeräten war in der Liste der Förderfähigen Systeme nicht in der von mir gewählten Kombination, sondern in abweichenden, aber zumindest aufgeführt.
Daher wurde die Frage ob die Anlage gelistet sei von mir mit „nein“ beantwortet und ein Energielabel für diese Kombi dem Antrag beigelegt.
Ein Energieberater wurde nicht eingebunden.
In den Förderantrag wurden Innengeräte aufgenommen, welche auf „W“ enden, welche auch in der o.a. Liste enthalten ist.
Zwischenzeitlich gibt es das Innengerät nun mit integriertem WiFi Adapter und endet mit „WF“ - restliche Herstellernummer identisch. Innenleben und Stromwerte sind gleich, Gehäuse aber etwas breiter um den Adapter aufzunehmen.
Nun gibt es wohl neben „W“ (ist weiss) noch ein „WB“ für schwarz bzw „WT“ für titan - alle identisch bis auf die Farbe und bis auf „W“ in der o.a. Liste nicht aufgeführt.
Natürlich ist der Preis seit Antragstellung auch gestiegen und damit über der initial angefragten Summe.
Im Grunde hätte ich nun gerne das „WF“ Modell und möchte die förderfähigen Kosten erhöhen.
Daher hatte ich bei der BaFa mal telefonisch angefragt, meine Antragsnummer, durchgegeben und Auskünfte erhalten die ich nicht einordnen kann:
a) Nachweis eines hydraulischen Abgleichs ist nach Umsetzung der EM beizufügen. Die LLWP kommt doch mit Wasser nicht in Berührung ?
b) Nachweiss, dass die Klimaanlage zu über 50% zum Heizen verwendet wird. Wie soll ich das nachweisen ?
c) wenn anstelle „W“ das „WB“ oder „WT“ oder “WF“ verwendet wird, muss ich einen Änderungsantrag stellen. Ist dem wirklich so ?
d) wenn die Preise gestiegen sind muss ich ebenfalls einen Änderungsantrag stellen.
Mein Heizungsbauer erwähnte, dass er schon Geräte mit „EU“ oder „/1“ am Ende verbaut hatte und er da im Grunde keinen Einfluss darauf hat.
Eigentlich möchte ich ungern wieder fast 6 Monate warten um dann die nächste Preiserhöhung zu mitzunehmen bzw mich dann, mit neuen Modellbezeichnungen, da evtl nicht mehr hergestellt auseinanderzusetzen.
Im Grunde möchte ich gerne wissen:
a) und b) für mich überhaupt relevant ?
c) ist hier ein Änderungsantrag erforderlich bzw muss der Installateur überhaupt die komplette Modellnummer in der Rechnung eingeben ?
d) wäre dann wohl so
Wenn ich bei dem Änderungsantrag die Energielabel vom bewilligtem und dem nun Interessanterem beilege und diese dann identisch sind, kann der Antrag dann noch abgelehnt werden ?
Wenn der Änderungsantrag abgelehnt wurde, ist dann der bewilligte noch gültig und habe ich dann eine erneute Widerspruchsfrist ?
Muss ich zwei Widersprüche stellen um zumindest dann die erhöhten Kosten bewilligt zu bekommen, falls das andere Innenteil und damit ein kompletter Widerspruchsantrag abgelehnt wurde ?
Die Hardwarepreise (Innen-) und Aussengerät bei meinem Installateur liegen um etwa 20% über den Internetpreisen - ist das „normal“ ?
Hoffe Ihr könnt hier aufklären / beraten.
Gruss
Paule