georgwiedermann
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- 20.05.2022
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Liebe Forumsmitglieder,
ich habe einen Antrag auf Förderung BEG Einzelmaßnahme bei der BAFA gestellt. Es handelt sich um eine Heizungserneuerung, eingebaut wird eine Pelletsheizung. Antrag ist im BAFA Portal gestellt, aber noch nicht bewilligt. Der Heizungsbauer würde bei Leistung einer Anzahlung einen Rabatt gewähren. Ich würde ihn gerne jetzt beauftragen (nach Antragstellung bei der BAFA ist Beauftragung ja o.k.).
Im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung BEG Zuschuss , Abschnitt 6 lese ich:
"Hinweis: Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden. Finanzierungsraten, die z. B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig. "
Im Absatz 5 finde ich
"Die Stufe 1 (Antragsstufe) beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert."
Kann also so gelesen werden, dass Zahlungen an das ausführende Unternehmen nur nach Bewilligung des Antrags möglich sind. Das wäre ein Problem für die Anzahlung, und wenn es länger dauert auch für die Endrechnung. Hat da jemand Erfahrung?
ich habe einen Antrag auf Förderung BEG Einzelmaßnahme bei der BAFA gestellt. Es handelt sich um eine Heizungserneuerung, eingebaut wird eine Pelletsheizung. Antrag ist im BAFA Portal gestellt, aber noch nicht bewilligt. Der Heizungsbauer würde bei Leistung einer Anzahlung einen Rabatt gewähren. Ich würde ihn gerne jetzt beauftragen (nach Antragstellung bei der BAFA ist Beauftragung ja o.k.).
Im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung BEG Zuschuss , Abschnitt 6 lese ich:
"Hinweis: Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden. Finanzierungsraten, die z. B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig. "
Im Absatz 5 finde ich
"Die Stufe 1 (Antragsstufe) beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert."
Kann also so gelesen werden, dass Zahlungen an das ausführende Unternehmen nur nach Bewilligung des Antrags möglich sind. Das wäre ein Problem für die Anzahlung, und wenn es länger dauert auch für die Endrechnung. Hat da jemand Erfahrung?