BAFA Förderung Heizung - Zahlungen an ausührendes Unternehmen

Diskutiere BAFA Förderung Heizung - Zahlungen an ausührendes Unternehmen im Wärmepumpe, Gebäudekühlung Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Liebe Forumsmitglieder, ich habe einen Antrag auf Förderung BEG Einzelmaßnahme bei der BAFA gestellt. Es handelt sich um eine Heizungserneuerung...

georgwiedermann

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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe einen Antrag auf Förderung BEG Einzelmaßnahme bei der BAFA gestellt. Es handelt sich um eine Heizungserneuerung, eingebaut wird eine Pelletsheizung. Antrag ist im BAFA Portal gestellt, aber noch nicht bewilligt. Der Heizungsbauer würde bei Leistung einer Anzahlung einen Rabatt gewähren. Ich würde ihn gerne jetzt beauftragen (nach Antragstellung bei der BAFA ist Beauftragung ja o.k.).

Im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung BEG Zuschuss , Abschnitt 6 lese ich:

"Hinweis: Zu beachten ist, dass die aufgeführten Ausgaben nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungs- bzw. Verwendungsnachweiszeitraums geleistet werden. Finanzierungsraten, die z. B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig. "

Im Absatz 5 finde ich
"Die Stufe 1 (Antragsstufe) beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert."

Kann also so gelesen werden, dass Zahlungen an das ausführende Unternehmen nur nach Bewilligung des Antrags möglich sind. Das wäre ein Problem für die Anzahlung, und wenn es länger dauert auch für die Endrechnung. Hat da jemand Erfahrung?
 
Hausdoc

Hausdoc

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Kann also so gelesen werden, dass Zahlungen an das ausführende Unternehmen nur nach Bewilligung des Antrags möglich sind. Das wäre ein Problem für die Anzahlung, und wenn es länger dauert auch für die Endrechnung. Hat da jemand Erfahrung?
Du muss erst mal voll in Vorleistung gehen.
Nach 1 Jahr Betrieb kann die JAZ bestimmt werden.
Erst dann kann die Höhe der Förderung bestimmt werden - oder ob die Förderung überhaupt bewilligt wird. ( Bei JAZ unter 3,5 gibts keine Förderung)
 

bendo

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Hallo,
für mich waren/sind die Ausführungen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger relevant. Zum Zusage- und Bewilligungsverfahren sind Kapitel 9.4 bzw. 9.4.1 relevant. In dieser Deutlichkeit, dass Zahlungen nur innerhalb des Bewilligungszeitraums vorgenommen werden dürfen und der Bewilligungszeitraum ab Zugang des Zuwendungsbescheids beginnt, habe ich das dort nicht gelesen. Vielleicht habe ich aber Kap. 9.4.1 fehlinterpretiert. Dort steht folgendes:
"9.4.1 Zuschussförderung
Eine Zuschussförderung wird nur befristet zugesagt. Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab Zugang der
Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum)...."

Vielleicht ist das so zu lesen, dass eine Zahlung erst ab dem Zugang des Zuwendungsbescheids erfolgen darf??

Für Deinen Fall:
1) Du beauftragst ihn (das darfst du ja nach Antragstellung bei der BAFA)
2) Du zahlst eine Anzahlung (z.B. in Bar) und erhältst den Rabatt. Diese Anzahlung behält der HB so lange in seiner Schublade, bis der Zuwendungsbescheid da ist, sozusagen als "Sicherheit".

Was endgültig zählt sind die geleisteten Zahlungen per Rechnungsstellung. Achtung: Die BAFA möchte auch Zahlungsnachweise sehen. D.h. die Rechnungsbeträge müssen mit entsprechendem Datum ersichtlich gezahlt worden sein. Bedeutet: Du müsstest in Bezug auf 2) mit dem HB ein individuelles Vorgehen vereinbaren...

Gruß, bendo
 

KarlZei

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Nach 1 Jahr Betrieb kann die JAZ bestimmt werden.
Erst dann kann die Höhe der Förderung bestimmt werden - oder ob die Förderung überhaupt bewilligt wird. ( Bei JAZ unter 3,5 gibts keine Förderung)
Mal abgesehen davon, dass es um eine Pelletsheizung geht, ist das sowieso falsch.
Voraussetzung für die Förderung ist diesbezüglich nur die Förderfähigkeit der WP gemäß Liste. Die tatsächliche Effizienz nach Einbau darf niedriger als der theoretische/prognostizierte Wert sein. Und das Ergebnis eines Qualitätschecks nach einem Jahr hat auch keinen Einfluss auf die Förderung.
Außerdem wird die JAZ schon lange nicht mehr genutzt. JAZ -> ETAs.
 

LTB

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Ich würde erst beauftragen und zahlen wenn der Bewilligungsbescheid da ist.
Wenn irgendwas schief läuft, zahlst du ohne Förderung den vollen Betrag.
Warum will der HB überhaupt nen Rabatt gewähren? Sind seine Bücher nicht voll bis 2150?
 
KlausJ

KlausJ

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Du muss erst mal voll in Vorleistung gehen.
Nach 1 Jahr Betrieb kann die JAZ bestimmt werden.
Erst dann kann die Höhe der Förderung bestimmt werden - oder ob die Förderung überhaupt bewilligt wird. ( Bei JAZ unter 3,5 gibts keine Förderung)
Ja man muss in Vorleistung gehen... aber die zweite Aussage ist falsch...bei einer Pelletheizung gibts keine JAZ und auch bei Wärmepumpen ist die JAZ nicht mehr maßgebend...das war einmal...
 

Yeoman

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Wann wird denn die Förderung bei einer Wärmepumpe bezahlt - wirklich erst 1 Jahr nach Fertigstellung der Anlage ?
 
KlausJ

KlausJ

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Nein...wenn die Anlage fertig ist wird der Zuwendungsbescheid erstellt und alle Unterlagen eingereicht
Dann heißt es warten... nach ein paar Wochen oder Monaten kommt das Geld
 

Heizungsdoc

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JAZ nach einem Jahr ist für die Auszahlung uninterresant. Meine Kundin hat heute ihre Förderung überwiesen bekommen. Wartezeit von ende Januar bis heute. Auch Wärmemengenzähler ist für dieses Jahr auch noch nicht zwingend. Sie hat keinen. Erst ab 1.1.23 zwingend vorgeschrieben auch wenn es jetzt schon drin steht.
 
Wolfhaus

Wolfhaus

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JAZ nach einem Jahr ist für die Auszahlung uninterresant.
Was von politischer Seite heute so ist, kann morgen anders sein. Für den Betreiber hat die JAZ aber schon eine Bedeutung. Und bei einer WP muss man weiter denken als bis zu den Fördergeldern! Wenn man dann merkt, hier kann was nicht passen hat man schon was falsch gemacht.
 
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