BAFA Bewilligungsbescheid von 2022 ETA PU 15 Pellet Unit 15 KW noch förderfähig

Diskutiere BAFA Bewilligungsbescheid von 2022 ETA PU 15 Pellet Unit 15 KW noch förderfähig im Holz, Pellets, Biomasse Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo zusammen, ich habe schon in 2021 unsere neue Pelettheizmung als Austausch für die alte Ölheizung geplant. Es hat sich alle verzögert...

marga

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Hallo zusammen,

ich habe schon in 2021 unsere neue Pelettheizmung als Austausch für die alte Ölheizung geplant.
Es hat sich alle verzögert, Antragstellung in 3/22 erfolgt mit Bewilligungszeitraum vom 5/22 bis 5/24 erhalten.

Geplant war eine ETA PU 15 Pellet Unit mit 15 KW, die war damals förderfähig.
Nun hat mein Installateur mich verunsichert und gesagt, die wäre nicht mehr förderfähig.

Nach meinem Wissen, müsste ich aber nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Mindestvorraussetzungen erfüllen?
Stimmt das?

Und hat jemand diese Anforderung eventuell abgespeichert oder einen link für mich??
Ich habe das blöderweise nicht gemacht und jetzt schon 2 Stunden auf der BAFA Seite gesucht und nicht gefunden, was zum Zeitpunkt der Antragstellung/Zusage gültig war!

Was würde passieren, wenn ich jetzt einen Kessel mit verbessertem Filter einbaue? Was ja eigentlich gut wäre!
Wenn der nicht in der Liste steht, verliere ich die Förderzusage?

marga
 

Etamann

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ohne Gewähr:
der Kessel muss(te) auf der Liste stehen, sonst gibts logischerweise KEINE Förderung

ich habe, äähm mußte, meinen Kessel damals (2018) von einem wirklichen "Krückenfabrikat" nach dem jetzigen eingebauten ETA tauschen., ging problemlos, weil der auf der Liste stand
und klar ist, dass Biomasseanlagen so nicht mehr förderfähig sind, wie sie in der Vergangenheit förderfähig waren
wenn der zum Antragszeitpunkt auf der Liste gestanden hat, kannst den auch einbauen
die Liste Stand 2018 habe ich noch, wird Dir aber leider nicht so viel bringen ....

im Kopf der Liste steht folgendes:
Die nachfolgend aufgeführten Anlagen werden zur Zeit vom BAFA als förderfähig, nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, eingestuft. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahrens.

Heißt für mich also: da der Antrag genehmigt worden ist, ist auch eine Anlage aus der damaligen Liste als förderfähig bewilligt worden, alles andere macht ja keinen Sinn - aber ruf doch einfach mal bei der Bafa an, wenn Du durchkommst, sind sie freundlich ....
 

marga

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Ja, so sehe ich das auch!
Beim Antrag war er auf der Liste, da konnte ich ihn ja aussuchen!
Ich hätte nur niemals gedacht, das die BAFA die alten Voraussetzungen komplett aus dem Netz nimmt.

Ich würde ja gerne mit denen telefonieren, aber da ist kein Durchkommen!
Vielleicht findet sich ja noch jemand im Forum, der zur gleichen Zeit beantragt hat und sich die Anlagen von der BAFA runtergelassen hat!
Können ja nicht alle so doof wie ich sein!
 
JSchnell

JSchnell

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Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt der Zeitpunkt der Antragstellung und dessen Bewilligung.
Also so hab ichs erlebt.
Ich hab den Antrag auf der Basis eines verbindlichen Angebotes gestellt und erst nach der Bewilligung den Auftrag erteilt.
Und es wird nachgefragt (Energieberater etc.) die dann bestätigen müssen, das auch entsprechend installiert wurde.
MfG
 

Etamann

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hast Du schon bei archive.org geschaut? ggf. haben die das noch drin, manchmal hat man Glück
 
Austro-Diesel

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Der ETA PU ist meines Erachtens nimmer das ganz aktuelle Gerät. Warum nicht auf den aktuellen ETA ePE umschwenken? Gibt es mit und ohne Brennwert-Ausstattung, von 7 bis 22 kW Heizleistung und ist obendrein kompakter.

Der ist vielleicht eher auf den aktuellen Listen zu finden.
 

marga

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@Austro-Diesel: Gute Idee, Aber ich möchte auf keinen Fall meine Förderung verlieren!
Nach den neuen Richtlinien bin ich nämlich draußen mit meinem Vorhaben!

@Etamann: In dem Djungel habe ich auch nichts gefunden.

Ich muss wohl weiter versuchen, die BAFA zu erreichen!
 

Etamann

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ruf einfach mal bei ETA Kundenservice an oder maile denen, die können und werden Dir dort mit Sicherheit(!) weiterhelfen
die werden auch die jeweiligen Förderlisten in Kopie haben
 

marga

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Hallo zusammen,

falls es jemanden interessiert: Ich habe jetzt den link auf die alten Förderrichtlinien gefunden:
Download Center Inlandsförderung – Archiv | KfW

Hoffe, das Einbinden hat funktioniert.

Ich habe mit der BAFA telefoniert und die Bestätigung bekommen, dass der ETA PU 15 für meine schon genehmigte Förderung noch okay ist.

Ich könnte den ETA ePE auch nehmen, da muss man einen formlosen Antrag stellen, allerdings bekomme ich dann nur die aktuell gültige Förderung.

Deshalb lasse ich jetzt alles wie geplant einbauen und bekomme es mit 45% gefördert.

Lieben Dank für eure Antworten
 
Austro-Diesel

Austro-Diesel

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Ende gut, alles gut.

Ich kenn mich als Österreicher nicht mit dem deutschen Förderwesen aus, scheint ja auch im permanenten Umbau zu sein. Bei uns ist das eher einfach gewesen und sogar noch aufgestockt worden.

Wie sich die Unterschiede zwischen PU und ePE im Alltag auswirken könnten kann ich auch gar nicht benennen. Der PU wird schon einige Zeit gebaut und hat auch einen guten Leumund. Ich denke, dass der ePE vor allem als Brennwertgerät neu entwickelt wurde, aus dem dann der einfachere Heizwertkessel abgeleitet wurde -- der PU ist von Angang an ein normaler Heizwertkessel gewesen.

Auf jeden Fall kann ich unterstreichen, dass du mit ETA alles richtig gemacht hast. Wir sind mit unserer Anlage in jeder Hinsicht äußerst zufrieden, alles läuft rund, fast "unsichtbar" und beanstandungsfrei. Mit dem dreijährigen Wartungszyklus kann man auch richtig Geld sparen, wenn man selber keine Angst vor schwarzen Fingernägeln von der dann selbst durchzuführenden jährlichen Reinigung hat.
 
Thema:

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