Austauschpflicht VCW 182 E

Diskutiere Austauschpflicht VCW 182 E im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Ich wohne in einem Mietshaus mit neun Parteien. Ausser mir sind alle an eine Zentralheizung angeschlossen. Nur meine Wohnung wird durch eine...

whxvd

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Ich wohne in einem Mietshaus mit neun Parteien. Ausser mir sind alle an eine Zentralheizung angeschlossen. Nur meine Wohnung wird durch eine einsame Vaillant Thermoblock VCW 182 E in meiner Küche bedient. Eingebaut wurde die Therme an einem schlecht leserlichen Tag im November 1986.

Der Schornsteinfeger war die letzten Jahre immer der Auffassung, dass die Heizung sehr bald ausgetauscht werden müsse. Dieses Jahr ist er gar nicht mehr erschienen. Der Vermieter meinte letztes Jahr zu mir, dass die Therme solange laufen kann, bis sie irgendwie richtig kaputt gegangen ist.

Nach etwas Recherche glaube ich nicht, dass die Therme so ein Niedertemperatur- oder Brennwertkesseldings hat/ist. Und deshalb nach EnEV 2014 dieses Jahr raus muss. Ein kurzes Ja genügt mir.
 
tricotrac

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whxvd schrieb:
Eingebaut wurde die Therme an einem schlecht leserlichen Tag im November 1986.
Dieses Baujahr ist das K.O. - Kriterium. Die Vorgaben der EnEV gelten bereits ab 01.01.2015. Die der Ökodesign-Richtlinie ab dem 26.09.2015
Auszug aus der EnEV : Ab 01.01.2015 dürfen Gaswandgeräte sowie Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.
Da es sich hier um eine Vaillant VCW 182E an einem einzeln belegten Schornstein handeln sollte, so gibt es keine Schonfrist mehr.
 
Hausdoc

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tricotrac schrieb:
Ab 01.01.2015 dürfen Gaswandgeräte sowie Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.
Das ist aber ein zahnloser Tiger.

Wenn der Betreiber/Besitzer kein Geld für eine Neuanlage hat, bleibts einfach so. Ohne weitere Folgen.

Ich kenne eine Anlage die seit 1982 (!!) vom Kaminkehrer bemängelt wird ( weil Abgasverlust zu groß)
Vermutlich läuft das Ding immer noch wenn ich in Rente bin. :D
 

whxvd

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Hausdoc schrieb:
tricotrac schrieb:
Ab 01.01.2015 dürfen Gaswandgeräte sowie Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.
Wenn der Betreiber/Besitzer kein Geld für eine Neuanlage hat, bleibts einfach so. Ohne weitere Folgen.
Gibt es ein Gesetz dazu? Damit das gesetzlich sauber funktionieren kann, müsste der Vermieter (ein großes Unternehmen mit sehr vielen Mietshäusern DE-weit) ja irgendwo einen Antrag stellen, seine Finanzen offenlegen, und damit einen Wisch bekommen, dass EnEV wegen zu wenig Kohlen hier hinfällig ist. Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Ich bin im Mieterverein und werde in der kommendes Zeit da nachfragen. Werde posten, was die dazu gesagt haben.
 

whxvd

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Der Mieterverein meint, es gäbe nur ganz geringe Ausnahmen, die in meinem Fall offensichtlich nicht zuträfen.

Der Vermieter muss die Therme wechseln oder mich an die Zentralheizung anschließen. Punkt.

Der nächste "Post" geht an den Vermieter. Alles Gute!
 
Hausdoc

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whxvd schrieb:
Der Vermieter muss die Therme wechseln oder mich an die Zentralheizung anschließen. Punkt.
Obwohl dieses Gerät ein biblisches Alter hat, ist es im Vergleich zu anderen Heizanlagen durchaus sparsam.

Ob die Geimeinschaftsheizanlage diesen Wirkungsgrad erreicht ist längst nicht sicher.
 

whxvd

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Hausdoc schrieb:
Obwohl dieses Gerät ein biblisches Alter hat, ist es im Vergleich zu anderen Heizanlagen durchaus sparsam.
Ob die Geimeinschaftsheizanlage diesen Wirkungsgrad erreicht ist längst nicht sicher.
Das stimmt. Der Schornsteinfeger war auch der Ansicht, dass die Werte ziemlich gut seien. Ich komme selbst super zurecht mit dem Teil und verballere nur so die Hälfte des Durchschnitts der Hausbewohner. Aber auch bei Temperaturen im Winter, bei denen "normale" Menschen "große" Probleme haben.

Es gibt einen anderen irgendwie rein egoistischen Grund, der hier nicht von belang ist, den ich aber doch nochmal überdenken muss. Danke!
 

Micha31

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Hallo,
ich würde mich gerne in das bestehende Thema einhängen und gleich mal fragen, wo finde ich den die Seriennummer bzw. das Baujahr der Therme?
Ich vermute, dass ich auch den Thermoblock VCW 182 E habe.

IMG-2352.JPGIMG-2417.JPG
 

skadi

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Mir ist bewusst, dass das Thread von 2018 ist, aber möglicherweise liest ein naiver Kunde eurer Halbwissen und tauscht noch seine intakte Niedertemperatur bzw. Brennwertheizung aus. Die VCW ist mindestens eine Niedertemperaturheizung, da sie witterungsgeführt die Vorlauftemperatur von der Außentemperatur abhängig macht.
Somit besteht keine Austauschpflicht. Ein 86' Gerät rauszuschmeißen macht hinsichtlich der Ersatzteilverfügung dennoch Sinn.
 

Andy67

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In der Tat erfolgt eine Zwangsaustauschung weil irgendwann keine Ersatzteile mehr verfügbar sind, so soll es auch sein ! Wie ich als Besitzer der VC 182 E schon mehrfach geschrieben habe : Diese Heizung lässt sich Optimieren und kann mit modernen Geräten was Gasverbrauch und Abgas betrifft mithalten ! Ich finde es Asso und Ökologisch absulut Sinnfrei eine solche Heizung vor dem absoluten Exitus einfach mal so gegen eine Neue zu tauschen , da werden Ressourcen in Millionen Haushalten einfach auf den Müll geschmissen weil irgend Jemand sagt , nach 10 Jahren muss ne Heizung getauscht werden , bzw die Heizt nicht mehr Energie/Emission Schonend . Da lach ich mich kaputt , was hat die Herstellung der neuen Heizung für Energie und Emissionen verbraucht bzw was für Rohstoffe ( die ich mit meiner alten auf den Müll werfe ) !? Mein Fazit lautet : Eine Heizung die moderat läuft und normale Gasverbrauchswerte/Abgaswerte hat , so lange am Leben erhalten wie es geht , damit tut man unserer Umwelt und Sich den besten Gefallen ! Denkt mal drüber nach !
 
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