Heizungsmair27
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- 08.01.2023
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Servus,
will mir jemand die spannende Frage beantworten, ob meine Heizungsanlage von der Austauschpflicht betroffen ist, oder nicht?!
Hintergrund ist der, dass ich sehr wohl weiß, dass eine derart alte Heizungsanlage nicht zukunftsträchtig ist, sie nun aber doch noch das ein oder andere Jahr laufen muss.
Aufgrund einer Baustelle am Nachbarsgrundstück musste ich die angesparten Rücklagen statt in die neue Heizung in einen neuen Kanalanschluss investieren, mit allem drum und dran. Und das war so nicht geplant.
Zum aktuellen Verbrauch der Anlage kann ich noch nichts sagen, da die Anlage mit einer defekten Trimatik zuvor jahrelang auf Schornsteinfegerprogramm gelaufen ist. Rund um die Uhr. (ca. 8000L Jahresverbrauch. Viel zu viel bei 14 Personen und 460m² Wohnfläche)
Im Sommer 2022 hab ich also eine generalüberholte Trimatik installieren lassen. (Das kaputte Gehäuse ist vom Einbau, sie funktioniert aber einwandfrei)
Nachdem ich mich dann als Schreiner in das Thema Heizkurve, Niveau und und und reingefuchst hab, läuft die Heizung so wie sie soll.
Die eingestellte Raumtemperatur passt, das Brauchwasser passt, die eingestellten Zeiten für die Programme passen und und und.
Ich bin auch auf den Heizölverbrauch für 2023 gespannt.
Also technisch würde sie den Betrieb weiter zulassen, ich finde die Technik für Ende der 80er Jahre ! auch nicht so übel.
Die Frage ist nun, ob ich das gesetzlich überhaupt darf?!
Ich selbst kann nicht beurteilen, ob das nun eine Niedertemperaturanlage ist, oder nicht.
Ich hab mal die Komponenten auch alle fotografiert. Außer den Außenfühler. Ich denke das ist ein Viessmann NTC 7401990.
Ich freue mich über jede zielführende Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Markus
will mir jemand die spannende Frage beantworten, ob meine Heizungsanlage von der Austauschpflicht betroffen ist, oder nicht?!
Hintergrund ist der, dass ich sehr wohl weiß, dass eine derart alte Heizungsanlage nicht zukunftsträchtig ist, sie nun aber doch noch das ein oder andere Jahr laufen muss.
Aufgrund einer Baustelle am Nachbarsgrundstück musste ich die angesparten Rücklagen statt in die neue Heizung in einen neuen Kanalanschluss investieren, mit allem drum und dran. Und das war so nicht geplant.
Zum aktuellen Verbrauch der Anlage kann ich noch nichts sagen, da die Anlage mit einer defekten Trimatik zuvor jahrelang auf Schornsteinfegerprogramm gelaufen ist. Rund um die Uhr. (ca. 8000L Jahresverbrauch. Viel zu viel bei 14 Personen und 460m² Wohnfläche)
Im Sommer 2022 hab ich also eine generalüberholte Trimatik installieren lassen. (Das kaputte Gehäuse ist vom Einbau, sie funktioniert aber einwandfrei)
Nachdem ich mich dann als Schreiner in das Thema Heizkurve, Niveau und und und reingefuchst hab, läuft die Heizung so wie sie soll.
Die eingestellte Raumtemperatur passt, das Brauchwasser passt, die eingestellten Zeiten für die Programme passen und und und.
Ich bin auch auf den Heizölverbrauch für 2023 gespannt.
Also technisch würde sie den Betrieb weiter zulassen, ich finde die Technik für Ende der 80er Jahre ! auch nicht so übel.
Die Frage ist nun, ob ich das gesetzlich überhaupt darf?!
Ich selbst kann nicht beurteilen, ob das nun eine Niedertemperaturanlage ist, oder nicht.
Ich hab mal die Komponenten auch alle fotografiert. Außer den Außenfühler. Ich denke das ist ein Viessmann NTC 7401990.
Ich freue mich über jede zielführende Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Markus
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