Pierre
Guest
Ich hab meinen Bezirksschornsteinfeger auch noch nie persönlich gesehen
Die Beauftragung des Schornsteinfegers ist ausschließlich Sache des Eigentümers bzw. der beauftragten Hausverwaltung. Die entsprechenden Infos Deiner Quelle (dein-heizungsbauer) sind falsch. Mieter darf maximal bezahlen und die Arbeiten von der Steuer absetzen, wenn es um seine Feuerstätte geht.Das heißt, Mieter müssen für diese Arbeiten nicht unbedingt den Bezirksschornsteinfeger beauftragen, sondern können auch freie Schornsteinfeger anheuern
Wer sagts denn.War aufhedenfall total freundlich und haben uns so noch lange unterhalten
eine Sieger HG11 Außenwandtherme
Die Therme hat einen Regler für die Vorlauftemperatur (Symbol Heizkörper) den stellst du im Sommer auf Linksanschlag und dann bleibt die Heizung aus.Wie kann ich diese ständigen kurzen Starts verhindern und was kann ich wie einstellen
Kenne ich nicht, kann dir auch nicht sagen wo ich das mal kopiert hatte, aber Eigentümer ist richtig, was ja auch hier zutreffend ist.Deiner Quelle (dein-heizungsbauer)
Bei einem nicht modulierenden Heizgerät mit 11kW Mindestleistung stellt sich die Frage eigentlich nicht. Das Teil kann nur Takten, wenn es draußen nicht eiskalt ist. Wenn die Regelung es zulässt, kann man das etwas über Einstellungen (z.B. Brennerpausenzeiten) oder frühere Abschaltung bei höheren Temperaturen verbessern.Der Brenner zündet gewiss in einer Stunde 5x .
Wie kann ich diese ständigen kurzen Starts verhindern und was kann ich wie einstellen
Geselle = kann dir viel erzählen.....Nur der Herr Bezirksschornsteinfeger selber in Person oder sein Betrieb, sprich auch einer seiner Geselle kann dies erledigen ?
Der muss doch turnusmäßig die Feuerstättenschau gemacht haben! Und wenn Ihm bis jetzt bei keiner Schau ein Mangel aufgefallen ist frage ich mich auch was das nun soll. Auf jeden Fall muss er dir erklären können warum das nun bei der Bestandsanlage, die er ja bei allen Überprüfungen ohne Beanstandung bestätigt hat, das nun unbedingt jetzt verändert werden muss.
Bei einer Neuanlagen kann es schwierig werden, aber erklären muss er das auch können.
Wie gesagt, ich kenne das Theater.
Nur zur Info;
Nur der Bezirksschornsteinfeger kann die Feuerstättenschau durchführen und den Feuerstättenbescheid ausstellen. Seit der Reform der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) im Jahr 2013 haben Eigentümer allerdings die freie Wahl, wer die im Feuerstättenbescheid aufgelisteten notwendigen Maßnahmen umsetzt. Das heißt, Mieter müssen für diese Arbeiten nicht unbedingt den Bezirksschornsteinfeger beauftragen, sondern können auch freie Schornsteinfeger anheuern – was jedoch mehr Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Die folgenden sogenannten hoheitlichen Aufgaben dürfen jedoch – ebenso wie die Feuerstättenschau – nur vom Bezirksschornsteinfeger erledigt werden:
Die Inspektion neuer Kaminöfen
die Prüfung neu errichteter Schornsteine
die Abnahme neu installierter Heizungsanlagen
die Kontrolle möglicher unangemeldeter Feuerstellen
Genau so ist es.Er hat das System so abgenommen.
Irgendwie hat man als Nutzer immer das schlechte Gewisssen.Genau so ist es.
Alleine DER persönlich und niemand anders MUSS diese Abnahme sowie all 3-4 Jahre die Feuerstättenschau machen. Das darf kein Mitarbeiter oder sonstiger "Beauftragter" machen. Is ja dann kein Wunder wies bei Dir da so läuft...Ich hab meinen Bezirksschornsteinfeger auch noch nie persönlich gesehen
Ist das sicher? Hast Du ihm sein Benehmen geschildet, so von wegen "arrogant und Auflagen machen"? Ich glaub es hackt?! Der Auszubildende ist überhaupt niemals alleine unterwegs oder äußert sich beim Kunden, sondern lernt unter Aufsicht. Wenn der Bezirksschornsteinfeger gerufen wird, dann hat DER persönlich zu kommen! siehe oben. Allenfalls ein Mitarbeiter der vielleicht mal unverbindlich die Maße vor Ort aufnimmt, aber auch DER trifft keine Aussage!So also heute war nochmal der Bezirksschornsteinfeger da .
Gestern nämlich , dass war nur der Auszubildende
Also einfach ein IDIOT der fachlich gar keine Kompetenz hat sondern das eben "so nach Gefühl" entscheidet, alles klaaaar, na denn noch viel Spaß ...Wie es allerdings in der neuen TRGI aussieht ( 2020) das konnte er mir nichts sagen
Mann Mann Mann DU hast aber auch keinen Stand! Erst lässte Dich vom Auszubildenden verarschen und nervös machen und dann auch noch einlullen.War aufhedenfall total freundlich und haben uns so noch lange unterhalten
In den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Berlin u. Brandenburg grundsätzlich nein.über einen Außenwandanschluss zu installieren.
Und wer es hat? Und bedeutet das NEIN = absolut nicht möglich?bundesweit NEIN
Bedeutet Ausnahmen sind möglich.Berlin u. Brandenburg grundsätzlich nein