Alter von neuen Ersatzteilen

Diskutiere Alter von neuen Ersatzteilen im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, ich habe eine 20 Jahre alte Gasheizung. Mangels Zeit und Planung kommt jetzt gezwungenermaßen Maßen eine neue Hauptplatine rein. Auf der...

micky0867

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Hallo,

ich habe eine 20 Jahre alte Gasheizung.
Mangels Zeit und Planung kommt jetzt gezwungenermaßen Maßen eine neue Hauptplatine rein.
Auf der alten Platine steht Vaillant 1999, auf der neuen Vaillant 2000.
Ich frage mich gerade, wie lange solche Ersatzteile noch produziert werden, bzw wurden, nachdem das Modell nicht mehr gebaut wird.

Grüße
Micky
 

Stefano

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Hängt von vielen Faktoren ab.
Oft ist es ja so, dass es Teile gibt, die teilweise noch in den neueren Geräten vorkommen.
Grundsätzlich einfach mal beim Hersteller nachhören, diese können eigentlich genauere Infos geben.
Fakt ist aber, es gibt KEINE Ersatzteilpflicht.
Buderus gibt sich z.B. selbst 15 Jahre vor.
Wie dies bei anderen Herstellern aussieht weiß ich nicht.
 

elo22

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Buderus gibt sich z.B. selbst 15 Jahre vor.
Wie dies bei anderen Herstellern aussieht weiß ich nicht.
Da wird es ähnlich sein. Bei 20 Jahre alter Heizung sollte man in neu investieren und nicht am alten rumdoktern.

Lutz
 

KarlZei

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Ersatzteilpflicht für Hersteller besteht 10 Jahre ab Herstellung letztes Gerät.
Woraus ergibt sich das?
Nach meiner Kenntnis gibt es keine gesetzliche Ersatzteilpflicht. Es gibt lediglich diese "Treu und Glauben"-Geschichte (BGB), aus der sich aber keine konkrete zeitliche Festlegung ableiten lässt, und eine Herleitung aus den Garantie-/Gewährleistungsfristen. Ginge es nur nach Letzterer, wäre der Hersteller / Heizungsbetrieb schon nach üblicherweise 5 Jahren (ggf. beim Wärmetauscher 10 Jahre) raus. Bei Ersterem könnte man 15 Jahre annehmen, weil das in etwa der üblichen Nutzungsdauer einer Heizungsanlage entspricht.
Viessmann z.B. kommuniziert 10 Jahre, hält aber offensichtlich einige Teile auch länger vor.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Junkers (Bosch Thermotechnik) garantiert für seine Geräte 15 Jahre ab Einstellung der Produktion eines Gerätetyps, kann meist aber länger liefern.

Gerade bei elektronischen Bauteilen wie den Platinen ist es so eine Sache, diese vorsorglich zu bevorraten. Denn die darauf verbauten Elkos altern, und das sogar noch schneller, wenn sie nicht mit Strom versorgt werden. Wer nicht in der Lage ist diese ggf. vor dem Einbau noch selbst durch frische zu ersetzen, oder jemanden kennt der das für ihn macht, hat wahrscheinlich nicht viel davon, sich Platinen für einen möglichen Einsatz in etlichen Jahren hinzulegen. Ansonsten kann man das machen, wobei meist ohnehin die Elkos oder Relais überhaupt zum Ausfall der Elektronik führen, da kann man ja auch gleich die ursprüngliche Platine reparieren.
 

Stefano

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Moin


Ersatzteilpflicht für Hersteller besteht 10 Jahre ab Herstellung letztes Gerät.
Das stimmt nicht.
Wie schon von KarlZei geschrieben, ist das ein Irrglaube.

Es gibt keine Ersatzteilpflicht.
Es ist immer die Sache des Herstellers, wie lange Ersatzteile lieferbar sind.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Es ist immer die Sache des Herstellers, wie lange Ersatzteile lieferbar sind.
Nicht ganz. Wie KarlZei schon anmerkte, kann - wie überall im Rechtsverkehr - der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch hier herangezogen werden. Bei technischen Geräten dürfte daher eine Ersatzteilversorgung zumindest so lange zu sichern sein, damit das Gerät über die von Geräten solcher Art üblicherweise erreichte Nutzungsdauer hinweg auch betriebsfähig gehalten wird.

Ein Heizungshersteller könnte sich daher nicht hinstellen und darauf verweisen, daß der Heizkessel schon 8 Jahre alt sei und die gesetzliche Gewährleistung erloschen ist. Denn mit der gesetzlichen Gewährleistung hat es schon dem Grunde nach nichts zu tun, ob Ersatzteile bereitgestellt werden können, denn der bloße Bedarf an einem Ersatzteil sagt über die Kostentragung nichts aus. Anders hingegen die gesetzliche Gewährleistung, die gerade dazu bestimmt ist den Hersteller oder Errichter dazu zu verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist auf ihre Kosten nachzubessern.

Nach Treu und Glauben darf der Kunde erwarten, sein Gerät zumindest so lange benutzen und ggf. dafür notwendige Ersatzteile beziehen zu können, damit das Gerät die nach Art der Sache übliche Betriebsdauer auch erreicht. Im übrigen liegt es im Interesse auch der Hersteller, lange genug Ersatzteile liefern zu können, denn kein Kunde hat Verständnis dafür, daß er sein teures technisches Gerät beispielsweise nach der halben üblichen Lebensdauer kostenträchtig durch ein neues ersetzen muß, nur weil ein Defekt eintritt, der eines Ersatzteils bedarf, das nicht mehr lieferbar ist. Von solch einem Hersteller würde wohl niemand mehr kaufen, da eine solche Erfahrung reicht.
 
socko

socko

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Von solch einem Hersteller würde wohl niemand mehr kaufen, da eine solche Erfahrung reicht.
Dummerweise muss man diese "Erfahrung" machen wenn die Anlage alt ist. Da, wenn vorhanden, die Kosten des Teileaustausch in keinem Verhältnis zum Restwert stehen.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Welcher Kunde interessiert sich denn für den Restwert, der letztlich ein rein merkantiler ist? Was er in den Blick nimmt sind die Kosten und die Umstände, die entstehen würden, wenn man nicht das Vorhandene repariert, sondern alles umbauen / neu machen läßt. Da sagt sich so mancher, er will nicht den Baulärm und Dreck und den Schornsteinumbau, sondern einfach nur daß Heizung wieder tut. Wenn das dann durch Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen scheitert, wird ein vernünftig denkender Mensch sicherlich nicht nochmals diese Heizungsmarke wählen. Alt ist ohnehin relativ, eine acht Jahre alte Heizung, um beim Beispiel zu bleiben, ist für mich nicht alt im Sinne von nicht mehr erhaltenswürdig.
 

micky0867

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Gerade bei elektronischen Bauteilen wie den Platinen ist es so eine Sache, diese vorsorglich zu bevorraten. Denn die darauf verbauten Elkos altern, und das sogar noch schneller, wenn sie nicht mit Strom versorgt werden.
Das genau ist meine Befürchtung.
Ich vermute, dass gerade die Platinen ständig weiter entwickelt und somit inkompatibel werden und man deshalb nicht unbedingt "frisch produzierte" Platinen als Ersatzteil bekommt, sondern "alte Restbestände".

Wie gesagt stand auf den Platinen 1999 bzw. 2000
Kann natürlich auch eine Serienbezeichnung sein (die aufgelöteten Bauteile unterscheiden sich zwischen den beiden), die das Entwicklungsjahr wiedergibt, nicht das Herstellungsjahr...
 

Seppionfire

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Servus,

wie heisst denn dein 20 Jahre alte Vaillant mit ( VC XXX?) Vornamen?

Schönen Gruß
 

micky0867

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VC 195/2 e-c
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ich vermute, dass gerade die Platinen ständig weiter entwickelt und somit inkompatibel werden
Das ist zutreffend, man muß auf das genaue Platinenmodell und die richtige Revision (Rev.) achten, damit das zweifelsfrei kompatibel ist. Ansonsten droht schlimmstenfalls der Tausch sämtlicher Platinen, obwohl nur eine davon defekt ist. Am besten ist eben immer derjenige dran, der mit einem Lötkolben umgehen und die Elkos und Relais selbst ersetzen kann. Daß andere Bauteile auf den Platinen kaputtgehen, ist äußerst selten. Ausnahme: Überspannung.
 

PaulchenPanther

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Na ja,

habe eine Gastherme von Buderus ca 3,5 Jahre alt und wollte diese mit einem Buderus KM200V2 Smartphoneready machen.

Buderus antwortete wie folgt auf meine Anfrage:
“… Sie schreiben, dass Ihre Anlage drei Jahre alt ist. Auf Grund der Änderung der EU-Richtlinien zur DSGVO (Datenschutz) fallen nur die Geräte, die ab dem 01. Januar 2022 produziert wurden, in unsere Nachrüstaktion. Das neue MX 300/ K 30 ist nicht mit Ihrem Heizgerät kompatibel. Daher können wir Ihnen kein kompatibles Gateway zu senden.….“

Dh keine passenden Ersatz- / Zubehörteile von Buderus nach ca 1,5 Jahren !

In jedem Fall war dies bei uns und im Bekanntenkreis die letzte Buderusanlage…..

Gruss

Paule
 
Andreas1956

Andreas1956

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Mal ganz ehrlich, wozu braucht man an einer Heizung eine Bedienbarkeit per Smartphone? Der Wärmeverlust und damit auch der Wärmebedarf eines Bauwerks sind keine Lampe, die man mal eben anschaltet, weil es einem gerade zu dunkel im Zimmer ist. Das ist alles eine lächerliche Spielerei, demnächst können die Leute sich nicht mal mehr ohne Smartphone den Arsch abwischen. Ich amüsiere mich schon immer über meinen Nachbarn, der hat sich eine Gartenpforte einbauen lassen, die er mit dem Smartphone "anrufen" kann. So kann er den Summer der Tür aktivieren und hindurchgehen. Das dauert nach meinen Beobachtungen aber deutlich länger, als die Tür mit einem Schlüssel zu öffnen, beeindruckt aber die Nachbarn.
 

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Na ja,

habe eine Gastherme von Buderus ca 3,5 Jahre alt und wollte diese mit einem Buderus KM200V2 Smartphoneready machen.

Buderus antwortete wie folgt auf meine Anfrage:
“… Sie schreiben, dass Ihre Anlage drei Jahre alt ist. Auf Grund der Änderung der EU-Richtlinien zur DSGVO (Datenschutz) fallen nur die Geräte, die ab dem 01. Januar 2022 produziert wurden, in unsere Nachrüstaktion. Das neue MX 300/ K 30 ist nicht mit Ihrem Heizgerät kompatibel. Daher können wir Ihnen kein kompatibles Gateway zu senden.….“

Dh keine passenden Ersatz- / Zubehörteile von Buderus nach ca 1,5 Jahren !

In jedem Fall war dies bei uns und im Bekanntenkreis die letzte Buderusanlage…..

Gruss

Paule
Wenn du glaubst das andere Hersteller anders verfahren.......
Absehen davon, dass ist doch kein Ersatzteil für dein Heizgerät?
 

PaulchenPanther

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Mal ganz ehrlich, wozu braucht man an einer Heizung eine Bedienbarkeit per Smartphone? Der Wärmeverlust und damit auch der Wärmebedarf eines Bauwerks sind keine Lampe, die man mal eben anschaltet, weil es einem gerade zu dunkel im Zimmer ist. Das ist alles eine lächerliche Spielerei, demnächst können die Leute sich nicht mal mehr ohne Smartphone den Arsch abwischen. Ich amüsiere mich schon immer über meinen Nachbarn, der hat sich eine Gartenpforte einbauen lassen, die er mit dem Smartphone "anrufen" kann. So kann er den Summer der Tür aktivieren und hindurchgehen. Das dauert nach meinen Beobachtungen aber deutlich länger, als die Tür mit einem Schlüssel zu öffnen, beeindruckt aber die Nachbarn.
Mal ganz ehrlich, die Entscheidung ob eine solche Bedienbarkeit gewünscht wird, sollte dem Anlagenbetreiber obliegen.
Ich selbst habe wenig Lust mich wegen kleineren Einstellungen oder um Nachzusehen ob das Wasser im Standspeicher warm genug zum Baden ist, zu der Bedieneinheit zu bewegen. Stell Dir vor wenn ich im Rollstuhl sitzen würde und dann kommt die Antwort „wozu braucht man an einer Heizung eine Bedienbarkeit per Smartphone?“

Ändert aber nichts daran, das es ein Unding ist nach ca 1,5 Jahren Zubehörteile aufzukündigen. Dies spricht nicht für einen Anlagenhersteller. Hatte mir Buderus zugelegt, da es hieß dass die Ersatzteilversorgung hier auch nach 15 Jahren noch sehr gut ist und wurde eines besseren belehrt….
 

PaulchenPanther

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Wenn du glaubst das andere Hersteller anders verfahren.......
Absehen davon, dass ist doch kein Ersatzteil für dein Heizgerät?
Seinerzeit wurde mit der Internetfähigkeit dieser Anlage geworben, was im Grunde eine zugesicherte Eigenschaft ist und es kann mE nicht sein, dass dies einseitig aufgekündigt wird …
Schade, dass ich dies nicht innerhalb der 2 Jahresfrist bemerkt habe.
 
tricotrac

tricotrac

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Mal ganz ehrlich, die Entscheidung ob eine solche Bedienbarkeit gewünscht wird, sollte dem Anlagenbetreiber obliegen.
Wenn man fast täglich wegen irgendwelcher Fehlbedienungen zum Teil im Notdienst gerufen wird, dann darf man die Sinnhaftigkeit auch anzweifeln.

Ich selbst habe wenig Lust mich wegen kleineren Einstellungen oder um Nachzusehen ob das Wasser im Standspeicher warm genug zum Baden ist, zu der Bedieneinheit zu bewegen
Also Faulheit unterstützen.

Stell Dir vor wenn ich im Rollstuhl sitzen würde und dann kommt die Antwort „wozu braucht man an einer Heizung eine Bedienbarkeit per Smartphone?“
1) bist du dann pflegebedürftig zumindest durch Angehörige die sich darum kümmern sollten und 2) muss da nicht ständig nachreguliert werden.

Also Kontrollwahn.
 
Thema:

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