Alte Ölheizung erneuern (plus Hybrid)

Diskutiere Alte Ölheizung erneuern (plus Hybrid) im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, Ich habe nun schon etliche Stunden lesend hier verbracht, und das hat mich viel gelehrt. Trotzdem würde ich um einen Rat bitten. Ich...

HKrieschemer

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Hallo,
Ich habe nun schon etliche Stunden lesend hier verbracht, und das hat mich viel gelehrt. Trotzdem würde ich um einen Rat bitten.

Ich beziehe demnächst ein EFH BJ1990 mit ebenso altem Ölkessel. Läuft aber tadellos. Poroton 36cm, Dachschrägen gedämmt und oberste Geschossdecke geplant. Verbrauch der Vorbesitzer (Rentnerpaar) war 2200l pro Jahr mit 20% Warmwasser. FBH aktuell nur im EG, wird auch aufs DG erweitert. Es gibt auch einen Kachelofen.

Einziehen werden nun 2 Erwachsene mit 3 Kleinkindern. Ich habe nur begrenztes Budget und hatte daher folgendes überlegt:

Neuer Ölbrennwertkessel solange noch erlaubt, dazu eine kleine PV Anlage und eine BWWP im Heizungsraum, unterstützt vom Ölbrenner falls der eh grad läuft. Die Idee wäre dann Öl für den Winter und Dachstrom für den Rest des Jahres.

Klingt das sinnvoll, oder lieber nur ein Teil der Maßnahmen, oder erstmal so lassen? Ich muss dazusagen dass wir die Ölheizung auf keinen Fall ganz rausschmeißen wollen.

Das wäre es erstmal... danke vorab.
Heinrich
 
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Brennwärter

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Warum nicht vollhybrid, also eine mittelgroße WP z.B. 7kW für Heizung und Warmwasser, und der alte Öler springt nur bei Vollast oder >50° Vorlauf ein? Das ist eigentlich eine bessere Option, als nur Öl und BWWP, und teils auch wirtschaftlicher. Die WP ist halt etwas teurer, der Pufferspeicher ebenfalls, aber du ersparst dir damit den Austausch des Ölers und die BWWP, und kannst damit im Herbst und Frühling teils sogar rein mit WP heizen, und im Winter nutzt du den Öler für BW und Heizung.
 

HKrieschemer

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Erstens, der alte Öler muss innerhalb von 2 Jahren nach Kauf gesetzlich sowieso raus, und dann lieber jetzt, und die bessere Effizienz mitnehmen.

Zweitens, eine WP die auch heizt braucht viel Strom, also Dach voll mit PV und Akku evtl sogar. Das rentiert sich doch nie?

Geplant war eben nur genug PV für Eigenbedarf und Warmwasser... aber durchgerechnet habe ich das natürlich nicht, ohne Verbrauchswerte.
 

Brennwärter

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Ähm, wenn die WP den Öler mitregelt, darf er sowieso drin bleiben, und wenn er eine witterungsgeführte Steuerung hat, darf er das auch jetzt schon. Weißt du irgendwas über den alten Kessel?
 

HKrieschemer

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GEG Tauschpflicht zwingt uns doch in jedem Fall, oder? Falls nicht, wäre es eine Überlegung ihn für winters zu behalten.
Der Kessel ist von 1990, mehr weiß ich leider aktuell nicht.
 

Brennwärter

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Nein, es müssen nur Konstantkessel raus, nichts mit Witterungsführung. Wenn du also ein Bedienfeld mit einer Einstellung für eine Kennlinie hast, dann kann der Kessel auf unbegrenzte Zeit drin bleiben. Raus muss er nur, wenn das Bedienfeld z.B. nur einen Anschalter, ein Thermostat für den Kessel und ein Thermostat für Warmwasser hat. Dann muss entweder eine neue Regelung dran, oder der Kessel neu, wenn aber eine Steuerung drin ist, darf er bleiben. So eine Steuerung kann z.B. so aussehen:



Und sowas muss weg:
 

HKrieschemer

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Muss ich prüfen, danke für den Hinweis.

D.h. für den reinen Heizbetrieb würde sich ein neuer Brennwertkessel nicht lohnen? Habe auch ein bisschen Angst dass der alte irgendwann hops geht und dann nicht mehr einfach so ersetzt werden darf.
 
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Brennwärter

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Ein Brennwerter würde sich, wenn er der einzige Wärmeerzeuger ist, durchaus lohnen, aber wenn du z.B. eine WP daneben hängst, oder sogar einen kleinen zweiten Brennwerter daneben baust (selten, aber auch nicht unmöglich) und den Alten nur noch für Spitzenlast nutzt, oder irgendwie sonst einen erheblichen Teil deiner Wärme nicht über den bestehenden Öler beziehst, wird ein Kesseltausch evtl. unwirtschaftlich. Im Grunde lohnt sich BW nur, wenn der Kessel bei allen Anlagentemperaturen heizt, und nicht, wenn er (z.B. in einer Hybridanlage) nur über 50° heizt. Wenn du aber mit einer WP eine Hybridanlage draus baust, dann lohnt sich BW vermutlich nicht. Dass der alte Kessel einfach aufgibt, ist eher unwahrscheinlich, und bis 2026 darfst du sowieso Öl gegen Öl tauschen oder sogar Öler im Neubau einbauen, in einer Hybridanlage nach aktueller Gesetzeslage immer. Wenn da etwas aufgibt, dann wohl entweder der Brenner oder die Steuerung, und beide kann man getrennt vom eigentlichen Kessel reparieren oder ersetzen. Hast du die Anlage denn bisher in person gesehen? Alleine die Farbe vom Kessel ist schon relativ aufschlussreich über den Hersteller. Hat das Haus Heizkörper oder Fußbodenheizung?
 

HKrieschemer

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Interessant. Es ist ein Viessmann, externer Brauchwassertank, Ladepumpe, Zirkulation. aber ich habe kein Foto von der Steuerung gemacht. Weiß nur dass es einen Außentemperaturfühler gibt, Heizkörper im OG und Fußbodenheizung ohne Thermostate im EG via Mischer.

Ich nehme also erstmal für mich mit, dass der Kesseltausch ehr eine rechtliche Sache ist als eine ökonomische. Insofern tausche ich den, sobald ich muss.

Wäre dann dennoch PV und BWWP (Öler eingeschleift) eine sinnvolle und rentable Ergänzung?
 

Brennwärter

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Also wenn es einen Außenfühler gibt, ist er definitiv witterungsgeführt, und muss rechtlich niemals ersetzt werden. BWWP oder Hybrid durch erweiterung um einen Puffer und eine "richtige" Wp sind beide sinnvoll. "Richtige" WP ist auf Strom immernoch billiger als Öl, aber um zu wissen, wie viel, müsste ich den Strompreis wissen.
 

Gerhard4

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Hallo HKrieschemer,
falls der alte Kessel ein Niedertemperaturkessel oder bereits ein Brennwertkessel ist, muss er nicht nach 30 Jahren erneuert werden. Die 30-Jahresfrist gilt nur für Konstanttemperaturkessel. Wir haben im letzten Jahr einen alten Konstanttemperaturkessel (Viessmann Duo parolo) aus dem Baujahr 1973 ausgetauscht, weil wir auch noch den alten Kessel durch einen neuen ersetzen wollten und nicht zusätzlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben noch weitere Investitionen tätigen wollten. Das Beispiel zeigt, dass unter günstigen Bedingungen ein Ölheizkessel auch deutlich über 30 Jahre nutzbar ist, ohne kaputt zugehen. Ob das jedoch auch auf die neueren Brennwertkessel mit elektronischen Steuergeräten zutrifft, ist aber ungewiss. Derzeit kann man in den meisten Bundesländern den Ölheizkessel noch erneuern, allerdings muss ein Kunststoffrohr im Kamin eingebaut werden.
In BaWü, Hamburg, Schleswig-Holstein muss 15% erneuerbare Energie mit eingebaut werden. Da gibt es verschiedene Optionen zur Erfüllung der Vorgabe, z. B. Solarthermie, oder auch Bio-Öl (10%) + individueller Sanierungsfahrplan (5%). Allerdings dürfen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden.

Gruß Gerhard4
 
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Wuxel

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Hallo HKrieschemer,
falls der alte Kessel ein Niedertemperaturkessel oder bereits ein Brennwertkessel ist, muss er nicht nach 30 Jahren erneuert werden. Die 30-Jahresfrist gilt nur für Konstanttemperaturkessel.
Mit solchen Aussagen wäre ich tatsächlich aktuell sehr vorsichtig. Richtig ist, dass diese Aussage aktuell korrekt ist.
ABER.
Es gibt aktuelle Pläne die Bundesregierung die zum einen vorsehen, dass ab 01.01.2024 nur noch neue Gas oder Ölheizung mit 65% erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Wird die Alte Ölheizung oder Gasheizung ab 2024 ersetzt oder muss sie aufgrund von einem Defekt ersetzt werden, dann geht das nur noch als Hybridheizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energien.
Zum anderen ist vorgesehen, die Nutzungsdauer von bestehen Heizungen (Gas und Öl) schrittweise auf 20 Jahre zu redizieren.
Ausnahmen z.B. für Niedertemperaturkessel soll es keine mehr geben.

In dem Haus mit der Gasheizung ist das Austausch im Sommer 2023 schon beschlossene Sache.
In dem Haus mit der Ölheizung warte ich noch bis zum Sommer ab was sich in sachen 2024 tut und werde dann entscheiden ob auch dort die Ölhezeizung noch in 2023 ersetzt wird.
 

Surfy

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In dem Haus mit der Ölheizung warte ich noch bis zum Sommer ab was sich in sachen 2024 tut und werde dann entscheiden ob auch dort die Ölhezeizung noch in 2023 ersetzt wird.
Es geht ja um die Neufassung des GEG.
Wichtige Fragen sind:
Wann wird es verarbschiedet?
Ist es zustimmungspflichtig im Bundesrat?

So ziemlich alles ist unklar.
Hier das Konzeptpapier:
 

Gerhard4

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Dieses Konzeptpapier der Bundesministerien ist ja für die meisten Eigner von älteren Bestandsimmobilien ein Fass ohne Boden. Nach den Vorstellungen der Politiker soll die Energiewende ohne Rücksicht auf die jeweilige Gebäudesituation und ohne Rücksicht auf die finanzielle Belastbarkeit oder das Alter des Eigentümers mit Gesetzeskraft gegen die Interessen der Bürger durchgesetzt werden. Viele Rentner im eigenen Häuschen können mit ihrer mickrigen Rente gerade noch die aktuell gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiekosten bezahlen. Nun kommen so ein paar Politiker daher und wollen per Gesetz anordnen, dass diese armen Hauseigentümer mal so eben mindestens ca. 30 TEUR bereithalten, um bis 2045 eine Hybridheizung mit Wärmepumpe plus Gas- oder Ölheizkessel zu kaufen. Alternative ist noch die viel teurere energetische Sanierung (Fenster, Dach, Vollwärmeschutz) um allein mit einer Wärmepumpe auszukommen. Obwohl der Schutz des Vermögens der Bürger in Artikel 14 GG niedergeschrieben ist, soll die Nutzungsdauer von Heizungen auf 20 Jahre verkürzt werden, was einer Vermögensvernichtung gleichkommt. Sollen künftig die Sozialämter eine Heizungserneuerung bezahlen ? Oder geht man, wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht vorhanden sind zur Gemeinde und beantragt die Befreiung von der Pflicht dieser kostenintensiven Sanierung mangels finanzieller Mittel ? Man sieht, dass unsere Politiker alle finanziell gut gestellt sind und sich gar nicht mehr vorstellen können, dass viele Bürger unseres Landes außer ihrem Haus kein nennenswertes Vermögen mehr haben und mit ihrer Rente gerade noch den täglichen Bedarf decken können. Das liegt dann auch daran, dass unsere Außenministerin andauernd und immer wieder viele Millionen EUR Steuergeld ins Ausland verschenkt, anstatt alles zu unterlassen, was Deutschland schadet. Es bleibt allerdings die Chance, diese bürgerfernen Parteien abzuwählen, damit eine andere bürgernahe Politik gemacht wird.
Viele Bürger die gar nicht mehr wählen übersehen, dass sie mit ihrer Stimme auch Parteien wie den Grünen den Regierungsauftrag wieder entziehen können. Mir ist sowieso schleierhaft, warum derzeit noch 19% den Grünen ihre Stimme geben würden, obwohl doch die Energiepreiskrise hausgemacht ist, weil der willkürliche politische Boykott von Öl und Gas aus Russland eine Entscheidung der EU war.

Gruß Gerhard4
 
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