Allgemeine Fragen an den Schorni

Diskutiere Allgemeine Fragen an den Schorni im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hi 1. Darf man sich als Immobilien Besitzer den Schornsteinfeger aussuchen oder ist man automatisch einem Bezirk /Schorni zugeteilt? 2. Ist eine...

hotz

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Hi
1. Darf man sich als Immobilien Besitzer den Schornsteinfeger aussuchen oder ist man automatisch einem Bezirk /Schorni zugeteilt?

2. Ist eine Mietwohnung ( in der die alljährlichen Abgaswerte an Gas Öfen und Funktion der Rauchwarnmelder ermittelt werden müssen) die nicht betretbar ist , da die Eingangstür nicht geöffnet werden kann( Schlüssel in der Whg... keine anderen vorhanden ) durch den Schornsteinfeger dann unbedingt sofort beim Ordnungsamt zu melden oder kann er das auch ruhen lassen? Bis nächstes Jahr ...
Hotz
 
ThW

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Moin

Zu1 ... egal, solange es nichts "Hoheitliches" und nach KehrÜberwachungsOrdnung ist.
Zu2 ... er muss es Melden, da er seiner "überwachenden Funktion" nicht nachkommen kann.

LG ThW
 

feldbuschverona

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zu 1: für die wiederkehrenden Arbeiten laut Feuerstättenbescheid kannst du jeden beliebigen Schornsteinfeger nehmen

zu 2: der Schornsteinfeger ist verpflichtet es zu melden
 
cephalopod

cephalopod

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2. Ist eine Mietwohnung ( in der die alljährlichen Abgaswerte an Gas Öfen und Funktion der Rauchwarnmelder ermittelt werden müssen) die nicht betretbar ist , da die Eingangstür nicht geöffnet werden kann( Schlüssel in der Whg... keine anderen vorhanden ) durch den Schornsteinfeger dann unbedingt sofort beim Ordnungsamt zu melden oder kann er das auch ruhen lassen? Bis nächstes Jahr ...
Hotz
Grundsätzlich dürfen Mieter als berechtigter Besitzer Dritten, auch dem Vermieter, den Zutritt zu ihrer Wohnung verweigern. Nach § 555a Abs. 1BGB hat der Mieter jedoch Maßnahmen des Vermieters die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen) zu dulden. Die Erhaltungsmaßnahmen sind (außer bei Gefahr in Verzug) dem Mieter grundsätzlich rechtzeitig anzukündigen (§ 555a BGB Abs.2 BGB). Aus der Duldungspflicht folgt ein entsprechendes Zutrittsrecht des Vermieters zum Mietobjekt. Die periodische Wartung einer in der Mietwohnung befindlichen Gasetagenheizung oder Gastherme und der Heizungsanlagen ist eine Erhaltungsmaßnahme iSd § BGB § 555 a BGB (zur Heizungsanlage gehören auch die Abgaskamine). Darüber hinaus ist der Vermieter nach der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Heizungsanlage regelmäßig und wiederholt von einem Schornsteinfeger dahin gehend überprüfen zu lassen, ob die Anlage noch den jeweils aktuellen technischen Anforderungen entspricht.

Der Mieter schuldet insofern lediglich die bloße Duldung des Betretens des Mietobjekts zur Durchführung einer Anlagenwartung, zu diesbezüglichen Mitwirkungshandlungen ist er nicht verpflichtet, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine Regelung.

Der Mieter ist daher auch nicht dazu verpflichtet, mit dem Schornsteinfeger einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Allerdings ist es schon sachdienlich, wenn sich der Mieter zwecks Vereinbarung eines geeigneten Termins – insbesondere wenn bereits ein Termin gescheitert ist – mit dem Schornsteinfeger in Verbindung setzt.

Erst nach wiederholtem Scheitern eines rechtzeitig (idR zwei Wochen vorab) angekündigten Termins kann bei Fehlen einer Rückmeldung des Mieters davon ausgegangen werden, dass dieser seine Duldungspflicht aus § BGB § 555 a BGB ernsthaft und endgültig verweigert (AG Bremen, Beschl. v. 20.2.2014 – 9 C 0579/13, NZM 2014/789). Mitwirkungspflichten des Mieters wie zum Beispiel die Vereinbarung eines Wartungstermins können im Mietvertrag geregelt werden. Siehe auch
 

hotz

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Grundsätzlich dürfen Mieter als berechtigter Besitzer Dritten, auch dem Vermieter, den Zutritt zu ihrer Wohnung verweigern. Nach § 555a Abs. 1BGB hat der Mieter jedoch Maßnahmen des Vermieters die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen) zu dulden. Die Erhaltungsmaßnahmen sind (außer bei Gefahr in Verzug) dem Mieter grundsätzlich rechtzeitig anzukündigen (§ 555a BGB Abs.2 BGB). Aus der Duldungspflicht folgt ein entsprechendes Zutrittsrecht des Vermieters zum Mietobjekt. Die periodische Wartung einer in der Mietwohnung befindlichen Gasetagenheizung oder Gastherme und der Heizungsanlagen ist eine Erhaltungsmaßnahme iSd § BGB § 555 a BGB (zur Heizungsanlage gehören auch die Abgaskamine). Darüber hinaus ist der Vermieter nach der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Heizungsanlage regelmäßig und wiederholt von einem Schornsteinfeger dahin gehend überprüfen zu lassen, ob die Anlage noch den jeweils aktuellen technischen Anforderungen entspricht.

Der Mieter schuldet insofern lediglich die bloße Duldung des Betretens des Mietobjekts zur Durchführung einer Anlagenwartung, zu diesbezüglichen Mitwirkungshandlungen ist er nicht verpflichtet, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine Regelung.

Der Mieter ist daher auch nicht dazu verpflichtet, mit dem Schornsteinfeger einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Allerdings ist es schon sachdienlich, wenn sich der Mieter zwecks Vereinbarung eines geeigneten Termins – insbesondere wenn bereits ein Termin gescheitert ist – mit dem Schornsteinfeger in Verbindung setzt.

Erst nach wiederholtem Scheitern eines rechtzeitig (idR zwei Wochen vorab) angekündigten Termins kann bei Fehlen einer Rückmeldung des Mieters davon ausgegangen werden, dass dieser seine Duldungspflicht aus § BGB § 555 a BGB ernsthaft und endgültig verweigert (AG Bremen, Beschl. v. 20.2.2014 – 9 C 0579/13, NZM 2014/789). Mitwirkungspflichten des Mieters wie zum Beispiel die Vereinbarung eines Wartungstermins können im Mietvertrag geregelt werden. Siehe auch
Ähm...danke für Info aber...
Die Wohnung um die es geht ist NICHT ! Vermietet....
Die Wohnungseingangstür ist deshalb nicht offnungsbar weil der Schlüssel drin liegt und sie zugezogen wurde.
Alle bisherigen Versuche sind gescheitert. Warten auf den Schlüssel Dienst...
Hotz
 

hotz

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😁😂
Ist aber wahr 🥺
 

1731

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Besorg dir nen Schreiner, der ist normal günstiger als diese Abzocker die es viel zu oft gibt.
 

hotz

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Ich bin einer 😊
Habe wirklich alles, aber leider in der falschen Reihenfolge, versucht.
Die Öffnung s Geräte erst nach dem richtigen aufbohren des Zylinder s bestellt 🙈
Nun hat sich im Schloss was verhakt...
 

1731

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Jetzt wirds langsam unglaubwürdig 😂😂😂😂😂😂😂
 
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