Abstand Wandabgasauslass / Fenster

Diskutiere Abstand Wandabgasauslass / Fenster im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, ich habe heute mal eine Frage an die Schornis hier. Wo ist geregelt wie weit ein Abgasauslass durch die Wand von einem darüber liegenden...

tobiklein

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Hallo, ich habe heute mal eine Frage an die Schornis hier.
Wo ist geregelt wie weit ein Abgasauslass durch die Wand von einem darüber liegenden Fenster entfernt sein muss?
Ich frage für einen bekannten unter dessen Fenster nun neu eine Gasheizung installiert wurde und der meint teilweise
die Abgase bei offenem Fenster wahrnehmen zu können, die in seine Wohnung ziehen.
Problematisch ist eventuell auch, dass der Aussenfühler seiner Heizung (neben seinem Fenster) noch durch die warmen Abgase beeinflusst wird.
Ist die gezeigte Anordnung zulässig?
Danke für alle Kommentare und Hinweise.

xx.jpg
 
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Dr Schorni

Dr Schorni

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Was isn DAS für en "Vogelhäusle" an der Wand?? DAS soll die Abgasmündung sein?? Im-Leben-nicht!...der Bezirksschornsteinfeger ist wegen Blindheit dienstuntauglich zu entlassen! DAS kommt WEG - und ER auch! :kopfnuss: :kopfnuss:
Das ist ein Gebläsegerät, so mit rundem Rohr und rundem Gitterkorb dran? Das rauscht dann wenn die Anlage läuft? Echt NEU und SO installiert? Was war da zuvor?
Die Abstandsmaße mit Bildern muss ich raussuchen....
 
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Dr Schorni

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Nein, er meint den OBEREN AF neben dem Fenster des Bekannten....

Hier haste alles was Du brauchst: aus den TRGI
1623153135109.jpeg

"Oberhalb der Mündung darf in 1 Meter Breite bis 5m Höhe KEIN Fenster sein" - im Umkehrschluß, da hier nunmal ein Fenster IST - das auch erforderlich IST - und schon VORHER war, gibts hier KEINE Abgasausmündung! Punkt aus fertig BASTA! Da bekommt zuerst der untere ein kerniges Problem und dann die volluntauglich Bezirks-Vollpfeife eins aufn Hut! Und zwar mal so RICHTIG! Denn es geht hier nicht nur drum "Außenwandgeräte sind die AUSnahme oder die zentimetergenaue Einhaltung von Maßen", ist liegt definitiv eine Belästigung bis gar Gefährdung vor. DAS allein reicht schon um das zu entfernen, denn dies muss unbeachtet aller Maße und Regeln zuverlässig AUSGESCHLOSSEN sein!
 
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tricotrac

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Ich sehe es so : Das weiße Kästchen direkt links vom Fenster ist eine Außentemperaturfühler. Darunterliegend ist die Ausmündung eines Abgasrohrs geschützt durch ein Gitterkorb. Und direkt links daneben, etwas vom Schutzkorb verdeckt, sehe ich ein weiteres weißes Kästchen. dies scheint auch ein Außentemperaturfühler zu sein.

Wo ist geregelt wie weit ein Abgasauslass durch die Wand von einem darüber liegenden Fenster entfernt sein muss?
Im DVGW ( Deutscher Verein für das Gas- und Wasserfach) Arbeitsblatt G 600. Unter den Gasinstallateuren auch als TRGI (Technische Regeln Gas Installation)
Bekannt. Im Kapitel IV (Gasgeräteaufstellung) unter der Rubrik "Abgasführung" nach zu lesen.

Da ich aber in meiner Kundschaft unterwegs bin, kann ich das aktuell nicht nachsehen.
 
tricotrac

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Aha, der Schorni hat es schon gefunden. Super 👍
 
Dr Schorni

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"Sowas hat man im Kopf".....ok, war ganz weit hinten verstaubt, denn da es keine Außenwandgeräte GIBT braucht man auch die Maße nicht auswendig zu wissen.....
 

tobiklein

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Danke für Eure schnellen hilfreichen Antworten.
Aber wenn ich die Zeichnung richtig verstehe muß ein seitlicher Abstand Mitte Mündung/linke Seite oberes Fenster von nur 50 cm sein.
Das ist ja nicht viel und könnte ungefähr hinkommen. Also wäre es wohl doch so zulässig.
Und bei nur 47cm müsste das wirklich zwingend geändert werden oder hat der Schorni aufgrund seiner Fachkenntnis da Spielraum?

In der unteren Wohnung war zuvor keine Heizung. Die wurde jetzt erst eingebaut und ist wohl eine
Brennwertheizung mit Gebläse. Ja gleich links neben dem Vogelkäfig ist der Aussentemperatursensor der unteren Heizung.
Der obere Sensor neben dem Fenster ist für die obere Heizung die ihre Abgase wohl in einen alten Schornstein übers Dach auslässt.


Oh da ist ja noch was dazugekommen. Also über die Aussenwand ist es generell unzulässig?
Dumme Frage? Aber warum regelt man die Abstände für etwas was grundsätzlich völlig unzulässig ist?
 
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Dr Schorni

Dr Schorni

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Hauptsatz Nr 1 "Abgase sind über Dach abzuführen", Hauptsatz Nr 2 "Außenwand ist die absolute Ausnahme wenn gar nichts anderes möglich ist", daher ist das geregelt, auch um es noch weiter einzuschränken und zu vermeiden - nein: um evtl Betroffene zu schützen.
Da aber hier sicherlich eine "Abgasabführung über Dach" möglich ist, muss eine Abgasanlage bis über Ortgangkante geführt werden (die Kosten und Optik interessieren nicht - sonst gibts nämlich KEINE Gasheizung!).
Ja "50cm seitlich der senkrechten Linie über der Abgasmündungsmitte". DAS sollen DIE mal nachweisen! Mess das mal mit einem Lot von oben. ICH würde sagen das sind keine 30cm!
Da dieser Bezirks-Murkser KEINE Fachkenntnisse HAT, hat er auch keinen Spielraum. Einfach Meldung ans Bauamt machen mit "Belästigung und Gefährdung durch Abgase", dann prügeln die dem das schon sehr schnell bei und der untere wird schnell sehr willig werden, denn dem droht aufgrund des Sachverhaltes eine Anlagen-Stillegung.
 
socko

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Derartige Fragen beantwortet dir der zuständige Bezirksschornsteinfeger, mehr oder weniger, rechtsverbindlich durch eine entsprechende Anfrage VOR jeder Maßnahme !
 
Defrost

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Das ist doch bestimmt nicht mehr erlaubt, da kann man doch einen Außenwandkamin nachrüsten. Wenn das erlaubt ist könnte ich das ja auch so machen lassen wenn ich eine neue Brennwertheizung bekomme. Dann kann ich den alten Schornstein für den Ofen nehmen und das Edelstahlmonster abbauen lassen.
 

tobiklein

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Könnte hier eventuell mit Denkmalschutz begründet werden und wenn man dem Schorni gut zuredet..... Die Abstände müssen aber sicherlich trotzdem stimmen.
Und das tun sie wohl tatsächlich nicht. Mein Bekannter nimmt die Abgase bei sich ja auch wahr, wenn das Fenster offen ist.
 
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