So da bin ich wieder. Heizung wurde eingebaut durch die Firma und der bevollmächtigte Schornsteinferger war auch involviert. Der bevollmächtigte Schornsteinfeger muss jetzt eigentlich nur noch die neue Heizung abnehmen.
Allerdings bin ich diesbezüglich jetzt etwas irritiert, denn bevor der bevollmächtigte Schornsteinferger die neue Heizung abnehmen möchte, soll ich ihm jetzt erst einmal einen Auftrag zur Erstellung einer baulichen Bescheinigung ausfüllen und erteilen (siehe Anhang PDF-Datei).
Was mich daran irritiert ist, dass ich hier dem bevollmächtigte Schornsteinferger einen Verbraucherauftrag erteilen soll, also handelt es sich hier dann doch um freie Schornsteinfegertätigkeiten, bei denen ich dann auch ein Widerrufsrecht habe. Meiner Meinung nach handelt sich doch hier bei der Abnahme der neuen Heizung eher um eine Hoheitliche Tätigkeit die per gesetzt doch eigentlich nicht gesondert beauftragt werden müßte und bei der ich eigentlich auch kein Widerrufrecht haben dürfte, da es ja kein Verbrauchervertrag den ich dazu vorher abschließen kann und muss.
Weiterhin irritiert mich, dass auf dem Auftragformular das ich vom bevollmächtigten Schornsteinferger erhalten habe, keinerlei Angaben zu den anfallenden Kosten oder ähnliches vorhanden sind. Da könnte ja später beliebig hohe Preise berechnet werden ohne das ich darüber zuvor informiert wurde.
Spannend ist das ganze in dem Zusammenhang, dass man auf der Webseite der Schornsteinfeger-Innung von Berlin das gleiche Formular (Gleiche Version mit gleichem Versiondatum) herunterladen kann.
Auf diesem Auftragsformluar sind auch Preise angegeben. Offensichtlich hat der bevollmächtigte Schornsteinferger die Preise aus seinem Formular bewußt entfernt.
Wie war denn bei euch? Ist es normal das ich für die Abnahme der neuen Heizung einen Auftrag zur Erstellung einer baulichen Bescheinigung ausfüllen und erteilen muss?