Ablauf Schornsteinfeger / Neue Gas-Brennwertheizung

Diskutiere Ablauf Schornsteinfeger / Neue Gas-Brennwertheizung im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallöchen, wir wollen dies Jahr eine neue Gas-Brennwertheizung einbauen lassen. Wie ist denn das der Ablauf mit dem bevollmächtigten...

Wuxel

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Hallöchen,

wir wollen dies Jahr eine neue Gas-Brennwertheizung einbauen lassen.
Wie ist denn das der Ablauf mit dem bevollmächtigten Schornsteinfeger?

Muss man den VOR dem Einbau kontaktieren und ihn darüber informieren, das ein Heizungstausch vorliegt?
Muss der sich die Voraussetzung vor Ort für die neue Gas-Brennwertheizung sogar VOR dem Einbau anschauen und prüfen.
Oder kontaktiert man den bevollmächtigten Schornsteinfeger erst NACHDEM die neue Gas-Brennwertheizung fertig eingebaut ist?

Ich muss dazu sagen, dass Nachbarn mit unserem bevollmächtigten Schornsteinfeger schon schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Daher die Frage damit wir bzw. der Monteuer diesbezüglich nichts falsch machen.

Danke und Gruß Wuxel
 
Hausdoc

Hausdoc

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Muss man den VOR dem Einbau kontaktieren und ihn darüber informieren, das ein Heizungstausch vorliegt?
Ja.
Oder kontaktiert man den bevollmächtigten Schornsteinfeger erst NACHDEM die neue Gas-Brennwertheizung fertig eingebaut ist?
Der Kaminkehrer muss ja bei der Gasanmeldung ( notwendig bei Gerätetausch) unterschreiben.
 

Wuxel

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Möglichweise verstehe ich das jetzt mir der Gasanmeldung auch falsch, aber wir nutzen ja bereits Gas.
Der Wechsel erfolgt von eine alten Gasheizung (Kombitherme) auf eine neue Gas-Brennwertheizung.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Möglichweise verstehe ich das jetzt mir der Gasanmeldung auch falsch, aber wir nutzen ja bereits Gas.
Ich weiß
Aber sehr viele Gasversorger "wollen" bei Gerätetausch eine neue Gasanmeldung. Anderen Versorgern genügt eine Änderungsmeldung.
Grund: In der bisherigen Gasanmeldung war das bisherige Gasgerät eingetragen. Bei Gerätetausch stimmt das ja nicht mehr. Ggf hast du später auch eine andere Anschlussleistung.
 

Etamann

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unabhängig davon erfassen zur Zeit eingie Gasversorger, ob die bei den Kunden vorhandenen Geräte auf anteiligen Wasserstoff vorbereitet sind
 

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Wenn dein HB den Ablauf nicht kennt, dann such dir lieber einen neuen.
 

Wuxel

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Die Infos waren für mich selbst. Ich selbst will bzw. wollte wissen wie dieser normale Ablauf mit dem Schornsteinfeger ist, weil Nachbarn mit unserem bevollmächtigten Schornsteinfeger schon schlechte Erfahrungen gemacht haben und ich möglochen Problemen gerne vorher aus dem Weg gehen möchte.
 

Wuxel

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Das ist ja gerade der Punkt. Ich will ja das der bevollmächtigten Schornsteinfeger gerade nicht zu meckern hat. Weder vorher noch nacher.
 

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Mhhhhh, da bin ich dann auch überfragt wie man das am besten anstellt. Vielleicht kann ja jemand anderes bei dem komplizierten Problem helfen.
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Leider gibts halt noch so verpennte Bundesländer in denen man einen Feuerstättenaustausch nicht vorher anmelden muss.:kopfnuss: Mit dieser Dummheit ist natürlich der Stress bei der Abnahme vorprogrammiert. Denn die blauen sind auch zu dumm um aus vorhergehenden Abnahmemängeln was zu lernen und lassens immer drauf ankommen. Denn die Bezirksschornsteinfeger sind ebenfalls dumm, denn jeder handhabt da anders OBWOHL und TROTZDEM alles ganz klar geregelt ist. Und genau hieraus, aus diesem Dummen-Konstrukt, entstehen dann genau SO Stress-Situationen wie es offensichtlich bei Deinen Nachbarn ablief. Alles ALLES hausgemacht - aber nicht von den Nutzern - sondern von den beteiligten Gewerken.
Und sei bitte vorsichtig mit "ich verlass mich auf den SHK-Handwerker"!! Denn der bBSF wird sich immer an DICH alleine halten und DU musst herhalten für alle Fehler, sei es in der Anmeldung (denn die muss de facto der Eigentümer machen) und in der Beseitigung der Mängel.
Also: kläre ab wie das Anmeldeverfahren läuft, schau auf der SchornsteinfegerInnungs-HP, dem Bauamt oder den Stadtwerken nach ODER erkundige Dich bei Deinem bBSF. Das hat jetzt mit Einschleinem oder Anpassen nichts zu tun, das ist SEINE Aufgabe Dich hier zuverlässig aufzuklären und zu betreuen. Das lässt Du Dir natürlich alles schriftlich geben und dann kann Dir keiner was anhaben!! Gibts da nicht-nachvollziehbare Schwierigkeiten mit dem bBSF wendest Du Dich an seine Aufsichtsbehörde. Das ist das Landratsamt oder Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Umweltschutz und Schornsteinfegerwesen. DIE kannste auch fragen wie das mit der Anmeldung läuft und DIE haben auch ein offenes Ohr für Deine Nachbarn. Dazu sind DIE dann da.
 

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Was ein Text, für..... hoffentlich ist Pizza bestellen dort nicht auch so kompliziert🙄
 

Wuxel

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Was ein Text, für..... hoffentlich ist Pizza bestellen dort nicht auch so kompliziert🙄
Nunja bisher waren Deine Beiträge, aus welchem Grund auch immer, alles andere als hilfreich......
Willst Du mit Deinen Beiträgen hier etwa nur provozieren ?
 
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tricotrac

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Was ein Text, für..... hoffentlich ist Pizza bestellen dort nicht auch so kompliziert🙄
Sag einmal, gibt es in diesem Forum überhaupt ein Thema ohne deine hochgeistigen Kommentare ?
 
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Wuxel

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Leider gibts halt noch so verpennte Bundesländer in denen man einen Feuerstättenaustausch nicht vorher anmelden muss.:kopfnuss: Mit dieser Dummheit ist natürlich der Stress bei der Abnahme vorprogrammiert. Denn die blauen sind auch zu dumm um aus vorhergehenden Abnahmemängeln was zu lernen und lassens immer drauf ankommen. Denn die Bezirksschornsteinfeger sind ebenfalls dumm, denn jeder handhabt da anders OBWOHL und TROTZDEM alles ganz klar geregelt ist. Und genau hieraus, aus diesem Dummen-Konstrukt, entstehen dann genau SO Stress-Situationen wie es offensichtlich bei Deinen Nachbarn ablief. Alles ALLES hausgemacht - aber nicht von den Nutzern - sondern von den beteiligten Gewerken.
Und sei bitte vorsichtig mit "ich verlass mich auf den SHK-Handwerker"!! Denn der bBSF wird sich immer an DICH alleine halten und DU musst herhalten für alle Fehler, sei es in der Anmeldung (denn die muss de facto der Eigentümer machen) und in der Beseitigung der Mängel.
Also: kläre ab wie das Anmeldeverfahren läuft, schau auf der SchornsteinfegerInnungs-HP, dem Bauamt oder den Stadtwerken nach ODER erkundige Dich bei Deinem bBSF. Das hat jetzt mit Einschleinem oder Anpassen nichts zu tun, das ist SEINE Aufgabe Dich hier zuverlässig aufzuklären und zu betreuen. Das lässt Du Dir natürlich alles schriftlich geben und dann kann Dir keiner was anhaben!! Gibts da nicht-nachvollziehbare Schwierigkeiten mit dem bBSF wendest Du Dich an seine Aufsichtsbehörde. Das ist das Landratsamt oder Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Umweltschutz und Schornsteinfegerwesen. DIE kannste auch fragen wie das mit der Anmeldung läuft und DIE haben auch ein offenes Ohr für Deine Nachbarn. Dazu sind DIE dann da.
Vielen Dank für Deinen Beitrag und auch Danke an @Hausdoc und @Etamann.
Das was Du in Deinem Beitrag beschrieben hast, paßt so ein wenig auf die Probleme die ich befürchte. Ich hatte mir ja bei zwei Nachbarn schon einmal meine zukünftige Gas-Brennwertheizung angeschaut und mit denen ein wenig darüber gesprochen. Beides absolut identische Anlagen und auch identisches Abgasystem, also zwei Rohre wobei eines wohl für Zuluft und eines für Abluft sein soll.
Die Abnahme erfolgte durch den gleichen bevollmächtigten Schornsteinfeger. Bei der einen Anlage sagte der bevollmächtigten Schornsteinfeger das die alle 2 Jahre geprüft werden muss durch den Schornsteinfeger, die andere identische muss nur alle 3 Jahr geprüft werden.
Der Nachbar mit den 2 Jahren hat sich dann ans Bauamt gewendet. Die sagten wohl Prüfintervall alle 3 Jahre und der bevollmächtigte Schornsteinfeger muss das ändern. Der ändert das bisher aber trotzdem nicht.
 
tricotrac

tricotrac

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Bei der einen Anlage sagte der bevollmächtigten Schornsteinfeger das die alle 2 Jahre geprüft werden muss durch den Schornsteinfeger, die andere identische muss nur alle 3 Jahr geprüft werden.
Stand meiner Kenntnis können das keine gleichwertigen Geräte sein. Eines ist dann ein normales Brennwertgerät mit Prüfintervall zur Abgasmessung 24 Monate, das andere ist eines mit selbst überwachender Verbrennungsregelung. Hier besteht ein Prüfintervall von 36 Monaten.
 

Wuxel

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Doch es handelt sich bei beiden Geräten um eine Wolf CGW-2-14/100L.
Die Geräte verfügen laut Hersteller über eine "Automatische CO2-Einstellung durch selbstkalibrierende Verbrennungsluftregelung für extrem niedrige Schadstoffemission". Ich denke das ist das was Du mit mit selbst überwachender Verbrennungsregelung meinst.
Aber selbst wenn es das nicht ist was Du meinst, dann erklärt sich mir persönlich nicht der Unterschied von 2 und 3 Jahren bei zwei identischen Geräten.
 
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tricotrac

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"Automatische CO2-Einstellung durch selbstkalibrierende Verbrennungsluftregelung für extrem niedrige Schadstoffemission". Ich denke das ist das was Du mit mit selbst überwachender Verbrennungsregelung meinst.
Exakt. Da gilt für mich für beide Geräte dann die Prüffrist 36 Monate. Hat der Bezirksbevollmächtigte denn seine Entscheidung mal schriftlich
begründet ? Sonst wäre das ein klarer Fall zur Klärung bei und mit der zuständigen Behörde.
 

Wuxel

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Die Begründung kenne ich natürlich nicht. Ich kann nur das wiedergeben was der Nachbar mir erzählt hatte. Das ganze ist schon beim Bauamt anhängig und das Bauamt hatte wohl auch gesagt das der Prüfintervall alle 3 Jahre ist und der bevollmächtigte Schornsteinfeger das ändern muss.
Aber der bevollmächtigte Schornsteinfeger rührt sich nicht und es passiert nichts bzw. es wird nichts geändert von ihm.
 
tricotrac

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Gibts da nicht-nachvollziehbare Schwierigkeiten mit dem bBSF wendest Du Dich an seine Aufsichtsbehörde. Das ist das Landratsamt oder Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Umweltschutz und Schornsteinfegerwesen. DIE kannste auch fragen wie das mit der Anmeldung läuft und DIE haben auch ein offenes Ohr für Deine Nachbarn. Dazu sind DIE dann da.
Noch Fragen ? Machen, das ist kein schwarzer Herrgott. Die Zeiten sind vorbei. Wenn es nicht anders geht, dann bis zum Regierungspräsidenten.
Meine ehemaligen Seniorchefs haben solch einen Typen auch mal bis dorthin geschliffen. Danach war dann Ruhe mit dem. Strafversetzt in einen anderen Kehrbezirk in einem angrenzenden Landkreis.
 
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