Abgasrohrleitung ( § 7 Abs. 5 FeuVo - Baden-W.)

Diskutiere Abgasrohrleitung ( § 7 Abs. 5 FeuVo - Baden-W.) im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo zusammen, ich hoffe bei Euch Hilfe /eine Einschätzung für folgendes Problem zu finden: ******* Kurzfassung: "In Gebäuden muss jede...

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Hallo zusammen, ich hoffe bei Euch Hilfe /eine Einschätzung für folgendes Problem zu finden:


*******
Kurzfassung:

"In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein.
Dies gilt nicht
1.
für Abgasleitungen in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, die durch nicht mehr als eine Nutzungseinheit führen"; Quelle § 7 I S. 1 und S. 2 Nr. 1 FeuVo

Könnt ihr Euch meiner Lesart anschließen, da ich ein Rheinmittelhaus der Gebäudeklasse 2 habe und keine 2 Nutzungseinheit habe (was laut Internet wohl eine separat begehbare Mietswohnung und dergl wäre und ich mit meiner Frau definitv alleine drin wohne) ich ansich garkeinen Schacht brauche? Oder, da ich in dem Fachgebiet Laie bin, gibt es ggf. eine Rechtsnorm /-verordnung und dergl. die diesen § ausser Kraft setzen kann und ich brauche unbedingt einen Schacht?

- Sollte ich keinen Schacht benötigen und der Schornsteinfeger behaart weiterhin darauf, was würdet ihr mir empfehlen? Gibt es so etwas wie eine Schlichtungsstelle in dem man die Differenzen beilegen kann?
*****

Ausführliche Erklärung:

Im Zuge einer Altbausanierung haben wir unter anderem mehrere aneinander gesteckte Abgasrohre (eines davorn: Buderus konzentrisches Abgasrohr DN80/125 - Länge 500 mm - Edelstahl) vom Keller bis unter den First verlegt. Hierzu muss man sagen, dass die Durchführung beim First von einer Dachdeckerfirma gemacht wurde und die Rohrverbindungen im Keller an die Heizung von einer Fachfirma angeschlossen wurden. Die einzelnen Rohre (ab Erdgeschoss) haben wir selbst verbunden und mit Schellen an einer Wand befestigt. Die zuständige Fachfirma hat dies kontrolliert, bevor Sie die Anlange mit ihren Rohren an unsere Rohre angeschlossen hat.

Die Rohre verlaufen im Haus durch eine Kellerdecke und durch zwei Holzbalkendecke (OG und DG) und dann schließlich am First vorbei in den Himmel.

Natürlich haben wir vor diesen Maßnahmen unseren Bezirksschornsteinfegermeister und unseren Statiker mehrmals zu Rate gezogen... aber leider haben wir uns über die Sache nur mündlich ausgetauscht.

Der Schornsteinfeger wollte einen Fertigbaukamin (Fabrikat Skorbene Steine) neben unserem Hauptkamin haben. Nötig sei dies vom Boden Erdgeschoss bis unter die Dachhaut. Unser Baustatiker erteilte dem aber eine Absage, da der Kamin dann direkt auf der Mitte einer preusischen Kappe aufgesetzt hätte. Die letzte Möglichkeit wäre dann gewesen, man führt den Schacht bis auf den Kellerboden.

Darüber hinaus wären aber noch größere Wechsel bei den Holzbalken notwendig und der Kamin hätte einen "Zick-zack-Kurs" hinlegen müssen, da die Balken unserer Holzbalken einmal von Nord nach Süd (Obergeschoss) und dann von West nach Ost (Dachgeschoss) laufen und andere bauliche Bestandteile im Weg sind.

Daraufhin rief ich unserern Schornsteinfeger nochmals an und - hier lag dann unser Missverständis - fragte ihn ob ich nicht dieses o. g. Abgasrohr nicht einfach so verlegen könnte, da die anderen Arbeit (fast) unmöglich waren, durchzuführen.

Ich verstand ihn so, dass er meinte, dass ginge; auch wenn er diese Art der Verlegung nicht gerne sähe und er verstand mich so, dass ich nur statt eines einfachen Rohres, innerhalb der Skorbene Steine - unbedingt ein doppeltes Rohr einlegen wollte. :-(

So, nachdem nun der Holzboden und Küche kurz vor dem Einbau steht wollte ich meine Heizungsanlage abnehmen lassen.

Die - mündliche - Versagung wurde nun mit dem Argument erteilt, dass ich um das konzentrische Rohr keinen Schacht gebaut hätte. Dies müsste nun erfolgen oder es gäbe keine Abnahme, bzw. man müsste sich eine Sondergenehmigung einholen.

Nach der Einnahme zwei blutdrucksenkenden Tabletten - unter zuhilfenahme eines eisgekühlten Weizenbieres - machte ich mich, immer noch mit leicht erhöhtem Blutdruck und Herzrasen - im Internet erstmal auf die Suche nach der Landesbauordnung und fand dann mit etwas Glück die FeuVo mit Stand 2021.

Hierdrin heißt es:

"In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein.
Dies gilt nicht
1.
für Abgasleitungen in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, die durch nicht mehr als eine Nutzungseinheit führen"; Quelle § 7 I S. 1 und S. 2 Nr. 1 FeuVo

Vorweg: Warum so ein Schacht Sinn macht, sehe ich nach dem Gespräch durchaus ein und habe ehrlicherweise auch etwas Bauchweh keinen solchen Schacht zu haben, aber die Tatsachen sind nun jetzt mal so wie sind, dass ich keinen habe und der Rückbau ist nicht noch teuer, sondern auch ein herber Rückschlag in Sachen Baufortschritt und Nervengesundheit.

Könnt ihr Euch meiner Lesart anschließen, da ich ein Rheinmittelhaus der Gebäudeklasse 2 habe und keine 2 Nutzungseinheit habe (was laut Internet wohl eine separat begehbare Mietswohnung und dergl wäre und ich mit meiner Frau definitv alleine drin wohne) ich ansich garkeinen Schacht brauche? Oder, da ich in dem Fachgebiet Laie bin, gibt es ggf. eine Rechtsnorm /-verordnung und dergl. die diesen § ausser Kraft setzen kann und ich brauche unbedingt einen Schacht?

- Sollte ich keinen Schacht benötigen und der Schornsteinfeger behaart weiterhin darauf, was würdet ihr mir empfehlen? Gibt es so etwas wie eine Schlichtungsstelle in dem man die Differenzen beilegen kann?

Ich hoffe auf euren fachmännischen Rat!
 
Dr Schorni

Dr Schorni

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Natürlich haben wir vor diesen Maßnahmen unseren Bezirksschornsteinfegermeister und unseren Statiker mehrmals zu Rate gezogen... aber leider haben wir uns über die Sache nur mündlich ausgetauscht.
DER MUSS ja zum Vorhaben eine SCHRIFTLICHE Stellungnahme abgeben, das ist in BaWü schon seit 30 Jahr klar geregelt. Unterbleibt die Anmeldung ("TAF") und seine Stellungnahme und es fällt ihm zu dass er Um/Rück-Baumaßnahmen verlangen MUSS, dann gehts auf SEIN Konto in doppeltem Sinne.
Der Schornsteinfeger wollte einen Fertigbaukamin (Fabrikat Skorbene Steine) neben unserem Hauptkamin haben. Nötig sei dies vom Boden Erdgeschoss bis unter die Dachhaut.
"Wollen" kann man viel, schöner und zukunftssicherer ist das sicherlich auch, aber "Wunschkonzert" gibts halt nur im Radio, SWR4 vielleicht.
Ich verstand ihn so, dass er meinte, dass ginge; auch wenn er diese Art der Verlegung nicht gerne sähe und er verstand mich so, dass ich nur statt eines einfachen Rohres, innerhalb der Skorbene Steine - unbedingt ein doppeltes Rohr einlegen wollte. :-(
Merkste warum immer SCHRIFTLICH... Seine Aussage ist doch nachträglich vorgeschoben. HÄTTE er Dich wirklich SO verstanden "konzentrisches LAS IN einem Schacht" hätte jeder er wenn er bißchen mitdenkt und Ahnung hat sofort gesagt "Was soll DER Quatsch/bringt doch nichts/macht man nicht/geht schon platzmäßig nicht". Aber JETZT kommt er nun daher "wie'd alt Fasnet"...."Ätschegäbele AUS is"
Die - mündliche - Versagung wurde nun mit dem Argument erteilt, dass ich um das konzentrische Rohr keinen Schacht gebaut hätte. Dies müsste nun erfolgen oder es gäbe keine Abnahme, bzw. man müsste sich eine Sondergenehmigung einholen.
Schriftlich mit Rechtsgrundlage, alles anderen ist "dahingesagt" und NICHTS. Auch wenn er noch so behaaart ist kann er nicht darauf beharrren, da die LBO hier ja eindeutig ist. Was er sich WÜNSCHT ist ja nicht verboten und bzgl Anlagentausch in 15-20 Jahr auch leichter. Aber wenn einen Anlage den Vorgaben nach installiert ist MUSS er sie abnehmen.
Also darf er gern auf SEINE verursachten Kosten den Schacht machen lassen wenn er nachweisen kann dass man einen BRAUCHT....
 
Dr Schorni

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"Sind Sie in Ihrer Problem-Lösung weitergekommen mit unserer Hilfe oder darfs noch etwas mehr sein?" :unsure: Es-wird-doch-nichts-passiert sein...😉
 
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