65%-Regel

Diskutiere 65%-Regel im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hi, "Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neue Heizung auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden." So oder so...
Jay.Cee.808

Jay.Cee.808

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Hi,
"Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neue Heizung auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden."

So oder so ähnlich heißt es in verschiedenen Quellen. Für mich absolut dämlich und schwammig formuliert.
Meine Interpretation davon:
Beispiel: EFH mit einer heizlast von 24 kW bekommt eine 7 kW Wärmepumpe. (die Werte sind jetzt nur mal um das einfach zu erklären.) Dann müssen min. 65% (4,55 kW) der 7 kW aus erneuerbaren Energien kommen. Sprich PV, ÖkoStromTarif, etc.

In anderen Erklärungen heißt es:
Von den 24 kW dieses EFH müssen mindestens 65% (15,6 kW) aus erneuerbaren Energien stammen.

Kann mich da jemand erleuchten? Weder mein Energieberater noch die Heizungsbauer hatten da weitere Infos.

Ich hab das Angebot für unsere Wärmepumpe jetzt bestätigt und Förderung beantragt. Aber wenn ich sehe was unsere Regierung da an besch... Gesetze auf den Weg bringt dann könnte ich nur ko...
Als ob das nicht schon alles kompliziert und teuer genug ist.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Dann müssen min. 65% (4,55 kW) der 7 kW aus erneuerbaren Energien kommen. Sprich PV, ÖkoStromTarif, etc.
Nein, die vollen 7 KW zählen als erneuerbare Energie
Von den 24 kW dieses EFH müssen mindestens 65% (15,6 kW) aus erneuerbaren Energien stammen
So ist es....... in der Theorie.

Nur das ändern der Heizungsart löst ja unsere Energiesituation nicht.

Demnach: Gebäude dämmen. Dann hat das Haus nicht mehr 10 KW notwendige Heizleistung ( auch wenn das Heizgerät 24 KW hat) , sondern nur noch 5KW oder noch weniger. Diese 3 KW ( = 65%) bekommt man via irgendwelchen Solar oder PV Lösungen gewuppt.

Derzeit wird aber laut darüber diskutiert, daß man diese 65% Geschichte erst mal ersatzlos bleiben lässt, da derzeit technisch nicht umsetzbar( Unterbrechung der Lieferketten)
 
tricotrac

tricotrac

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Derzeit wird aber laut darüber diskutiert, daß man diese 65% Geschichte erst mal ersatzlos bleiben lässt, da derzeit technisch nicht umsetzbar( Unterbrechung der Lieferketten)
Völlig indiskutabler Gesetzesentwurf der unfähigsten Regierung seit 1949. Ich wette darauf, das dieser Entwurf so nicht durch den Bundestag und Bundesrat gehen wird.
 

HH01

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Danke, dann waren meine Bedenken ja unbegründet.
Deine Bedenken sind richtig. Nur das Handeln der Regierungs-Deppen ist falsch. WP/E-Autos werden immer so hingestellt, dass sie nur mit EE-Strom laufen. Gerade im Winter ist dort aber auch mal öfters Flaute und nachts läuft keine PV-Anlage. Gas-Kraftwerk 30-35% Wirkungsgrad ==> Übertragunsgverluste Leitung ==> WP COP 3-4 (Bei tiefen Außentemperaturen Heizstabbetrieb)... Auch nichts anderes als ein Brennwertgerät

Highlight ist m.E., dass im Neubau laut GEG Leute, die eine PV aufs Dach machen, beim Dämmen nur den Mindeststandard einbauen müssen. Mehr WP-Strom zu verbrauchen, scheint eine gute Sache zu sein.

Schuld ist auch nicht nur die aktuelle Regierung. Sondern auch die Vorgänger, die diesen EE-Schwachsinn angefangen haben. Jetzt wird halt verzweifelt nach Speichern und Spitzenlastabnehmern gesucht.
 

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Die 65% werden so oder so abgeschafft, sie sind in der Praxis bei sehr Vielen einfach nicht einzuhalten(aus verschiedenen Gründen) . Das wird den unfähigen Grünen sowas von um die Ohren fliegen.....
 
Hausdoc

Hausdoc

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totaler Laie

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Ich habe das Ministerium angeschrieben und folgende Fragen gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aus einer Publikation aus Ihrem Hause (Stand vom 14. Juoi 2022) zu
erfahren ist und auch in der Presse zu lesen war, sollen ab 2024 neue
Gaszheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie zu 65 % aus
erneuerbaren Energien betrieben werden. Andererseits war in der letzten
Woche in der Presse zu lesen, dass dieser Plan aufgegeben worden sei.

Dazu habe ich 2 Fragen:

1. wie ist der Stand der Dinge? Ist es wie in Ihrer Konzeption zur
Umsetzung vom 14. Juli 2022 zu lesen geblieben oder wurde der Plan
tatsächlich aufgegeben?

2. Sollte es weiterhin geplant sein: reicht zur Erfüllung der 65 %
Vorgabe ein Vertrag mit einem Gaslieferanten, dessen Gas zu 65 % aus
erneuerbaren Energien besteht? Auch wenn rein physisch das Gas das in
meiner Therme ankommt ein Mix aus allem möglichen Gas im deutschen
Gasnetz ist?



Folgende nichtssagende Antwort ist mittlerweile eingetroffen:


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung in Neubau und Bestand auf der Basis von 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Koalitionsausschuss hat angesichts des Krieges in der Ukraine im März 2022 beschlossen, die Umsetzung auf 2024 vorzuziehen. An dieser Marschroute halten wir fest.

Auf der Grundlage der über 100 eingegangenen Stellungnahmen zum im Sommer 2022 vorgestellten und Ihnen bereits bekannten Konzept wird daher aktuell eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorbereitet, die bis zum Sommer 2023 verabschiedet werden soll.

Im Konzept wurden auch die Erfüllungsoptionen thematisiert.

Konkrete Aussagen können wir während einer noch nicht abgeschlossenen Novellierung leider nicht geben.



Na toll. Jetzt wissen wir wenigstens, dass der Plan nicht aufgegeben wurde. Ganz im Gegenteil. Aber ob man mit einem entsprechenden Biogas Vertrag eines Anbieters aus der Nummer rauskommt ist immer noch unklar. Ich habe deswegen nochmal nachgefragt. Aber da die Antwort 3 Wochen auf sich warten ließ, wird die nächste Antwort vermutlich auch erst in 3 Wochen kommen. Habt also Geduld, ich werde berichten.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Mehr WP-Strom zu verbrauchen, scheint eine gute Sache zu sein.
Du hast das Prinzip eben nicht verstanden. Das ging schon damals, bei der Einführung der Energiesparlampen so. Viele Verbraucher haben nicht kapiert, daß man Energiesparlampen 24/7 angeschaltet lassen sollte, denn wenn eine solche Lampe ausgeschaltet wird, liegt ihr Stromverbrauch bei Null, genau wie bei einer völlig ineffizienten alten Glühlampe. Wer maximal sparen will, muß die Energiesparlampe ständig an lassen, ausgeschaltet spart sie nichts!:thumbsup:
 

helmut m.

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Irgendwie haben die Schreiber der Gesetze den Unterschied zwischen LEISTUNG (kW) und ARBEIT (kWh) nicht verstanden.
Es hat absolut keinen Sinn zu verlangen, dass 65% der LEISTUNG erneuerbar sein müssen.
Viel sinnvoller und besser für die Umwelt wäre die Forderung, 80% der ARBEIT sind erneuerbar zu erzeugen.
Die 80% ARBEITS-FORDERUNG ist zB. mit einer Leistungsaufteilung 50/50% locker zu bewerkstelligen und der nicht erneuerbare Wärmeerzeiger hätte dann sogar eine sinnvolle Leistung für den Fall eines Ausfalls des erneuerbaren Wärmeerzeugers; so etwas soll ja vokommen.
Und all die bestehenden Ölanlagen müssten nicht sofort zum Schrotthändler, sondern könnten noch über viele Jahre als (kostenlose) Ausfallsicherung (nicht im Regelbetrieb!) gute Dienste leisten.

Ich habe etliche Pelletsanlagen (größere) gebaut und immer die Gesamtleistung 50/50% auf Pelletskessel und Gaskessel aufgeteilt.
Wir sind immer sehr gut gefahren damit, meistens in einem Bereich von 90-95% mit Pellets (erneuerbar).
Und haben damit enorme Investitionskosten eingespart, denn eine Biomasseanlage auf 100% Leistungsbedarf auszulegen kostet extrem viel Geld- Es kostet auch viel Geld, eine Biomasse-Zweikesseanlage zu bauen, was der Ausfallsicherheit in größeren Anlagen immer geschuldet ist. 50% Biomasse und 50% Gas ist unschlagbar in der Investition, in den Energiekosten, in den Wartungskosten und in der Versorgungssicherheit - und das trotz 90-95% erneuerbar erzeugter ARBEIT.
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Es hat absolut keinen Sinn zu verlangen, dass 65% der LEISTUNG erneuerbar sein müssen.
Seit wann hängt die Wirksamkeit von Gesetzen und anderen Rechtsnormen davon ab, daß sie sinnvoll sind? Geprüft würde rechtlich nur, ob sie eingehalten oder gegen sie verstoßen wurde. Ob die Rechtsnorm Sinn hat, unterliegt schon nicht der juristischen Nachprüfung.
 

helmut m.

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Seit wann hängt die Wirksamkeit von Gesetzen und anderen Rechtsnormen davon ab, daß sie sinnvoll sind? Geprüft würde rechtlich nur, ob sie eingehalten oder gegen sie verstoßen wurde. Ob die Rechtsnorm Sinn hat, unterliegt schon nicht der juristischen Nachprüfung.
Hast schon recht! Aber das sollte den Politikern schon einmal gesagt werden, dass sie sich da offensichtlich von Amateuren haben beraten lassen. In Österreich kann man so sinnlose Sachen (meistens) am Ende verhindern, wenn man mit einem Fachgutachten nachweist, dass die Alternative mind. besser ist als die Gesetzesvorgabe.
 
tricotrac

tricotrac

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Aber das sollte den Politikern schon einmal gesagt werden, dass sie sich da offensichtlich von Amateuren haben beraten lassen.
Amateure und ungelernte Politiker müssen sich profilieren. Aber für wen ? Nur für ihre ideologischen Ziele und einer fast völlig verblödeten Wählerschaft ?
 

Markustoe

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Doch, wenn man das fast auf die gemeinte Wählerschaft und nicht auf die Gesamtheit bezieht
 

Tom&Cherry

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So bei Verivox gibt es einen Biogas Tarif mit 13 Cent pro kWh.
Das heißt ich kann eine neue Gasheizung einbauen wann ich will.
 
Thema:

65%-Regel

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