So, ich bekam die Unterlagen zugeschickt und habe hierzu folgende Fesstellungen gemacht die ich hier auch einstellen darf:
Grundlage von allem ist dieser spezielle Kessel "mit selbstkalibrierender Ver-brennung", daher hat er als einziger Öler diesen speziellen Zuordnungsstatus. Dass der Kessel so speziell ist weiß der bBSF wohl nicht oder hat er einfach bewusst übersehen. Das ist SEIN Fehler und Kenntnis-Defizit zu Deinen Lasten! Denn er kommt somit unzulässig oft und macht unzulässige Tätigkeiten, also er zockt Dich ab!
Dass die Feuerstättenschau frühestens nach drei Jahren und einem Tag nach der letzten und spätestens vier Jahre und ein Tag nach der vorgehenden erfolgen darf, sei noch vorab erwähnt. Ebenso MUSS er die senkrechte Abgasanlage auf der gesamten Länge begehen (wird ja schließlich nach Metern abgerechnet). Das heißt er muss in jeden Raum durch den der Schornstein verläuft und diesen dort begutachten. Ebenso muss er ALLE Prüf-Reinigungsöffnungen öffnen, also auch die im alten Schornstein.
Der Feuerstättenbescheid beinhaltet folgende gravierende Fehler:
Abgaswegüberprüfung (incl CO-Messung) und Abgasleitung:
Gemäß KÜO §1 Abs 4 "Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen" Pkt 2 "Flüssige Brennstoffe" Pos 2.10 ist diese Anlage
nur in jedem dritten Kalenderjahr zu überprüfen.
Anlage 1 KÜO - Einzelnorm
Immissionsschutzmessung:
Gemäß 1.BImSchV §15 Abs 3 letzter Satz: Abweichend von Satz 1 hat der Betreiber einer Anlage mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses die Einhaltung der Anforderungen
einmal in jedem fünften Kalenderjahr von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger durch Messungen feststellen zu lassen.
§ 15 1. BImSchV - Einzelnorm
Diese Anlage ohne WW-Bereitung ist "nicht ganzjährig" in Betrieb, somit nur in der Heizperiode zu überprüfen. Daher ist der Fristbereich entsprech-end zu ändern dass er ausschließlich innerhalb der Heizperiode liegt!
Die Mess-Prüf-Bescheinigung enthält folgendwe Fehler:
Der Brenner kann niemals 16kg/h Durchsatz haben, das wären nämlich über 180kW Leistung! Der Brenner macht 4-15 kW, da muss er eben den Durchsatz in kg/h aus den Unterlagen raussuchen oder selbst errechnen, das sind Grundlagen des ersten Lehrjahres.
Die Anlage ist OHNE Brauchwasserbereitung! Das hat er wohl übersehen und daher auch die Befristung falsch gesetzt. Ja, dass da kein WW Speicher steht sieht man halt nicht....
Die Überprüfung "Brenner/Heizgasweg" ist fraglich, da es meines Wissens keinerlei Schauloch gibt - und den Kessel hat er sicherlich nicht geöffnet. Dass er zur KÜO-Tätigkeit "Überprüfung Abgasabzug" die Brennerhaube vorne abnehmen muss ist klar.
Die Rechnung für die handwerklichen Tätigkeiten ist somit komplett hinfällig, da keine auszuführen waren. Außerdem hat er dort die Tätigkeits-Begriffe aus dem Feuerstättenbescheid zu verwenden damit man alles zweifelsfrei zuordnen kann.
Der Typ hat also (mal wieder) KEINE Ahung von gar nichts, macht irgendwas, überwiegend NICHTS und zockt nicht nur Dich sondern genauso natürlich alle anderen ab mit seiner Dummheit und Betrügerei. Da wende Dich BITTE an die zuständige Behörde, damit die hiervon Kenntnis nimmt und vor allem DICH mit den Forderungen unterstützt.