2 Rechnungen?

Diskutiere 2 Rechnungen? im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Die Tage war der "schwarze Mann " mal wieder da.... Jetzt das erste Mal 2 Rechnungen erhalten.... Ich bin mir nicht sicher ob das so ok ist. Vor...

Markustoe

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Die Tage war der "schwarze Mann " mal wieder da....
Jetzt das erste Mal 2 Rechnungen erhalten....
Ich bin mir nicht sicher ob das so ok ist.
Vor allen Dingen: welche Kehrarbeit bei einer Brennwert? Sind zwar nur 3.60€ aber aus Prinzip Zahl ich Sachen nicht die nicht gemacht wurden. Gekehrt hat er nicht, auch nicht den Boden
@Dr Schorni ok so?20230516_100751.jpg20230516_100743.jpg
 
Dr Schorni

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Hast Du nicht ein reines HEIZ-Gerät das keine WW-Bereitung macht?? Dass der bBSF persönlich dagewesen sein MUSS für seine hoheitliche Feuerstättenschau und er somit die 10m Abgasanlage durch das Haus auch zu begehen hatte ist klar?!
Sein Problem und Fehler ist, dass er intellektuell nicht in der Lage ist seine handwerklichen Tätigkeiten RICHTIG zu benennen und somit Unschärfe und Unklarheiten erzeugt für die er selbst verantwortlich ist. Auch ist anhand der oberen Rechnung nicht eindeutig nachvollziehbar was Du beauftragt hast bzw welche Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid ausgeführt wurden.
Hat er keine Kehrarbeiten ausgeführt, kann er diese auch nicht in Rechnung stellen, das ist nunmal Fakt. Würde er das als "Kehr/Überprüfungsarbeiten der Abgasanlage" definieren wäre es richtig. Denn er darf die Abgasanlage überprüfen oder "ggf kehren". Statt solch Allerweltsbegriffen wie "Überprüfungsarbeiten" (was denn?? Rauchmelder? Ob die Wasseruhr auf Sommerzeit umgestellt ist?) sind die gesetzten Begriffe aus der KÜO zu verwenden: Abgaswegüberprüfung (die die CO-Messung beinhaltet) und "Messtätigkeiten" als BImSchV-Messung zu kennzeichnen. Somit sind die Begriffe in der Rechnung entsprechend zu ändern. Wende Dich hiermit an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Dass Deine spezielle Anlage nur all zwei Jahr mit der Abgasanlagen-Kehr-Überprüfung und der Geräte-Abgaswegüberprüfung mit CO-Messung, sowie nur all FÜNF Jahre mit der BImSchV-Messung dran ist sei noch erwähnt.
Daher immer aufpassen, NIE blind vertrauen! Die meisten sind dumm oder stellen sich dumm wenns um die einzelnen Arbeiten und Kohle geht!!
 
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So, ich bekam die Unterlagen zugeschickt und habe hierzu folgende Fesstellungen gemacht die ich hier auch einstellen darf:

Grundlage von allem ist dieser spezielle Kessel "mit selbstkalibrierender Ver-brennung", daher hat er als einziger Öler diesen speziellen Zuordnungsstatus. Dass der Kessel so speziell ist weiß der bBSF wohl nicht oder hat er einfach bewusst übersehen. Das ist SEIN Fehler und Kenntnis-Defizit zu Deinen Lasten! Denn er kommt somit unzulässig oft und macht unzulässige Tätigkeiten, also er zockt Dich ab!

Dass die Feuerstättenschau frühestens nach drei Jahren und einem Tag nach der letzten und spätestens vier Jahre und ein Tag nach der vorgehenden erfolgen darf, sei noch vorab erwähnt. Ebenso MUSS er die senkrechte Abgasanlage auf der gesamten Länge begehen (wird ja schließlich nach Metern abgerechnet). Das heißt er muss in jeden Raum durch den der Schornstein verläuft und diesen dort begutachten. Ebenso muss er ALLE Prüf-Reinigungsöffnungen öffnen, also auch die im alten Schornstein.

Der Feuerstättenbescheid beinhaltet folgende gravierende Fehler:

Abgaswegüberprüfung (incl CO-Messung) und Abgasleitung:

Gemäß KÜO §1 Abs 4 "Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen" Pkt 2 "Flüssige Brennstoffe" Pos 2.10 ist diese Anlage nur in jedem dritten Kalenderjahr zu überprüfen.
Anlage 1 KÜO - Einzelnorm

Immissionsschutzmessung:

Gemäß 1.BImSchV §15 Abs 3 letzter Satz: Abweichend von Satz 1 hat der Betreiber einer Anlage mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses die Einhaltung der Anforderungen einmal in jedem fünften Kalenderjahr von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger durch Messungen feststellen zu lassen.
§ 15 1. BImSchV - Einzelnorm

Diese Anlage ohne WW-Bereitung ist "nicht ganzjährig" in Betrieb, somit nur in der Heizperiode zu überprüfen. Daher ist der Fristbereich entsprech-end zu ändern dass er ausschließlich innerhalb der Heizperiode liegt!
1685380155723.png


Die Mess-Prüf-Bescheinigung enthält folgendwe Fehler:

Der Brenner kann niemals 16kg/h Durchsatz haben, das wären nämlich über 180kW Leistung! Der Brenner macht 4-15 kW, da muss er eben den Durchsatz in kg/h aus den Unterlagen raussuchen oder selbst errechnen, das sind Grundlagen des ersten Lehrjahres.

Die Anlage ist OHNE Brauchwasserbereitung! Das hat er wohl übersehen und daher auch die Befristung falsch gesetzt. Ja, dass da kein WW Speicher steht sieht man halt nicht....

Die Überprüfung "Brenner/Heizgasweg" ist fraglich, da es meines Wissens keinerlei Schauloch gibt - und den Kessel hat er sicherlich nicht geöffnet. Dass er zur KÜO-Tätigkeit "Überprüfung Abgasabzug" die Brennerhaube vorne abnehmen muss ist klar.

Die Rechnung für die handwerklichen Tätigkeiten ist somit komplett hinfällig, da keine auszuführen waren. Außerdem hat er dort die Tätigkeits-Begriffe aus dem Feuerstättenbescheid zu verwenden damit man alles zweifelsfrei zuordnen kann.

Der Typ hat also (mal wieder) KEINE Ahung von gar nichts, macht irgendwas, überwiegend NICHTS und zockt nicht nur Dich sondern genauso natürlich alle anderen ab mit seiner Dummheit und Betrügerei. Da wende Dich BITTE an die zuständige Behörde, damit die hiervon Kenntnis nimmt und vor allem DICH mit den Forderungen unterstützt.
 
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