NT Gasheiztherme und Brennwerttherme an einen Edelstahlabzug?

Diskutiere NT Gasheiztherme und Brennwerttherme an einen Edelstahlabzug? im Vaillant Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Abend, in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Eigentumswohnungen erfolgt die Wärmeerzeugung je Wohnung mit eigenständigen NT-Gasthermen von...

carnik

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Guten Abend,

in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Eigentumswohnungen erfolgt die Wärmeerzeugung je Wohnung mit eigenständigen NT-Gasthermen von Vailland, die alle rund 20 Jahre alt sind. Zwei dieser Thermen müssen erneuert werden. Gedacht für die Erneuerung wird an Brennwertgeräte der gleichen Firma. Dies macht wegen der geringen Abgastemperaturen gegenüber einer NT Therme einen Edelstahlkamin kamin erforderlich, der in den vorhandenen Kamin eingezogen werden soll.

Fragen:
1. Können die verbleibenden 4 NT Thermen, die in zwei Fällen bereits vor 2 bzw. 5 Jahren ersetzt worden sind mit den 2 neuen Brennwertthermen in dem eingezogenen Edelstahlkamin gemeinsam betrieben werden?
2. Gibt es bei Vaillant oder anderen Herstellern überhaupt noch neue NT-Thermen und wenn ja wie lange werden die noch parallel zu den Brennwertthermen hergestellt?

Beste Grüße
carnik
 

Der Wubbel

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carnik schrieb:
1. Können die verbleibenden 4 NT Thermen, die in zwei Fällen bereits vor 2 bzw. 5 Jahren ersetzt worden sind mit den 2 neuen Brennwertthermen in dem eingezogenen Edelstahlkamin gemeinsam betrieben werden?
Leider nicht, es gibt Ausnahmen, bei mehrfachbelegung von Schornsteinanlagen die atmosphärischer Geräte betreffen. (Kamingeräte) dann darfst du noch Heizwertthermen einbauen, wenn du auf Brennwert umsteigen möchtest müssen alle Geräte neu.
carnik schrieb:
2. Gibt es bei Vaillant oder anderen Herstellern überhaupt noch neue NT-Thermen und wenn ja wie lange werden die noch parallel zu den Brennwertthermen hergestellt?
https://www.heizungsdiscount24.de/gas-heizung/heizwert/
 
tricotrac

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carnik schrieb:
Dies macht wegen der geringen Abgastemperaturen gegenüber einer NT Therme einen Edelstahlkamin kamin erforderlich, der in den vorhandenen Kamin eingezogen werden soll.
1) Sprich zuerst mit eurem zuständigen Kaminfegermeister. Er teilt die Schachtzulassung bei mehrfach belegten Schornsteinen ein.
2) Die voraussichtliche Frist für mehrfach belegte Schornsteinzüge und Heizwerttechnik gilt für reine Heizgeräte bis 10 KW und für Heizwert-Kombigeräte bis 30 KW in mehrfach belegten Schornsteinen bis 31.12.2018 !
 

carnik

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Der Wubbel schrieb:
Leider nicht, es gibt Ausnahmen, bei mehrfachbelegung von Schornsteinanlagen die atmosphärischer Geräte betreffen. (Kamingeräte) dann darfst du noch Heizwertthermen einbauen, wenn du auf Brennwert umsteigen möchtest müssen alle Geräte neu.
Ich bitte um nähere Erläuterung, warum eine Mehrfachbelegung von raumluftunabhängiger NT-Technik zusammen mit Brennwerttechnik von Schornsteinanlagen auch dann nicht möglich sein soll, wenn
  1. der vorhandene Schornstein Brennwert geeignet ist oder
  2. Brennwert geeignet umgerüstet wird wie z.B. mit einem Edelstahlabgaskamin.
Hierzu habe ich zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Auskünfte erhalten aber keine, die eindeutig ist (Bezirksschornsteinfegermeister, Sanitärfirma etc.. LAS (Luft- Abgasschornstein muss berechnet werden, was immer das auch bedeutet.
 
tricotrac

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carnik schrieb:
Hierzu habe ich zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Auskünfte erhalten aber keine, die eindeutig ist (Bezirksschornsteinfegermeister
ER muss es wissen ! Vielleicht hilft ja mal ein Blick in die Feuerungsverordnung des Bundeslands. Oder eine gezielte Nachfrage beim ausgewählten Gasgerätehersteller. Mir ist lediglich die Tatsache bekannt, dass nach der Ökodesign-Richtlinie seit Oktober 2015 keine Heizwertgeräte mehr verkauft und eingebaut werden dürfen. (Bis auf die in Beitrag Nr. 3 angesprochenen)
 
Hausdoc

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carnik schrieb:
Hierzu habe ich zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Auskünfte erhalten aber keine, die eindeutig ist (Bezirksschornsteinfegermeister,
Was ist dein Kaminkehrer von Beruf?

Bei Heizwertgeräten wird der Kamin im Unterdruck betrieben.
Bei Brennwertgeräten im Überdruckbetrieb.
Eine Vermischung ist nicht zulässig
 
Wolfhaus

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Hausdoc schrieb:
Eine Vermischung ist nicht zulässig
Bevor die nächste Frage von dir kommt.

Eine Vermischung ist nicht zulässig weil das aus physikalischem Grund nicht möglich ist und damit auch praktisch nicht möglich ist.
 

carnik

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Hausdoc schrieb:
Bei Heizwertgeräten wird der Kamin im Unterdruck betrieben.
Bei Brennwertgeräten im Überdruckbetrieb.
Eine Vermischung ist nicht zulässig
Diese AW, die ich von keiner Seite bisher so gehört habe, kann ich nachvollziehen. Besten Dank dafür.
Werde vielleicht einmal über die Reaktionen berichten, die ich in Gesprächen mit dem Bezirksschornsteinfegermeister, der Firma Vailland und dem zuständigen Heizungsbauer erfahren habe. Von keiner dieser Stellen ist dies so klar artikuliert worden. Eigentlich ist die Zulässigkeit von diesen Stellen immer offen geblieben. Vailland z.B. sprach von einer notwendigen LAS-Berechnung, hatte aber den Betrieb der beiden unterschiedlichen Heizsysteme (Brennwert und NT-Technik) in einem Schornstein nicht ausgeschlossen. Der Bezirksschornsteinfegermeister wollte einen Techniker befragen und mich zurückrufen. Der Ansprechpartner bei der Heizungsfirma war überfordert und wollte meine Fragen seinem Chef berichten. der mich zurückrufen sollte. Bisher sind keine Rückrufe erfolgt.

Letzte Frage und dann nerve ich auch nicht weiter:

Nach welcher Quelle ist eine Vermischung nicht zulässig ist
 
Hausdoc

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carnik schrieb:
Nach welcher Quelle ist eine Vermischung nicht zulässig ist
Frag das mal deinen Kaminkehrer ;) Das sind nämlich seine absoluten Basics. - Genau wie der Friseur, der weiß daß Haare kürzer werden, wenn man sie schneidet....



Ich weiß nicht , warum du dich mit diesem Thema auseinandersetzen musst.

Es ist einzig (!!!!) die Aufgabe des Kaminkehrers hier eine entsprechende Schachtzuteilung zu erstellen und die Gasanmeldung zu unterschreiben.
 

carnik

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Hausdoc schrieb:
Ich weiß nicht , warum du dich mit diesem Thema auseinandersetzen musst.
  1. In meinem 1. Beitrag habe ich den Grund genannt. Eine der betroffenen Eigentumswohnung gehört meiner Frau.
  2. Die bisherigen Aussagen der "Fachstellen" zu meiner 1. Frage im Post 1 oben waren widersprüchlich und keinesfalls zufriedenstellend. Von dort ist eine AW auf meine Frage nach wie vor offen geblieben.
 
Hausdoc

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carnik schrieb:
In meinem 1. Beitrag habe ich den Grund genannt. Eine der betroffenen Eigentumswohnung gehört meiner Frau.
Ja....... Aber deine Frau ist nicht zuständiger Kaminkehrer...... ;)

Die Aufgabenstellung lautet also Frau-> Heizungsfachmann: Ich will neue Heizung.
Der Heizungsfachmann beantragt bei Kaminkehrer eine entsprechende Schachtzuteilung . Genau hier bremst Jemand ( Kaminkehrer) . Deine Frau ins an dieser Stelle gar nicht in Bringschuld..
 
Wolfhaus

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Hausdoc schrieb:
Es ist einzig (!!!!) die Aufgabe des Kaminkehrers hier eine entsprechende Schachtzuteilung zu erstellen und die Gasanmeldung zu unterschreiben.
Als Eigentümer kannst du den Kaminkehrer auffordern, dir schriftlich aufzuzeigen was beachtet werden muß, beim Austausch deiner Therme.
Zeige dem Kaminkehrer in diesem Schreiben die Situation auf.
 

carnik

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Nach allen Informationen und denen hier im Thema wird wohl alles darauf hinauslaufen, dass die 6 alten NT-Gasthermen (davon 2 defekt) insgesamt durch neue Brennwertthermen ersetzt werden müssen. Ab 01. April 2018 ist für die Schornsteinfrage eine neue Bezirksschornsteinfegerin zuständig, der bisherige ist in den Ruhestand getreten. Sie ist erst kürzlich zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für die Dauer von sieben Jahren bestellt worden. Ich habe mit ihr die Problematik telefonisch erörtert und sie wird sich zeitnah darum vor Ort kümmern. Vermutlich ist dies die erste Amtshandlung in ihrer neuen Funktion.

Nach einem ersten vorliegenden Angebot (2 stehen noch aus) sollen die alten 6 NT-Gasthermen (Vaillant) durch Brennwerttermen der Firma Buderus (Logamax plus GB 172-24 k, G 25) ersetzt werden.

Frage:
Gibt es zu diesen neuen Thermen und dem Wechsel von Vailland auf Buderus von Ihrer Seite zu beachtende Hinweise?
 

carnik

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Habe gerade die noch fehlenden 2 anderen Angebote bekommen.
Im 2. wird ebenfalls die oben genannte Buderus Therme und in dem 3. Angebot diese Therme von Viessmann angeboten:
Vitodens 200-W.

Daher eine ergänzende Frage:

Können Sie aus Ihrer Erfahrung eine bestimmte Therme besonders empfehlen?
 
Thema:

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